2292/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde '
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend SMA-Projekt Kematen und Genehmigungskriterien des volks- und
regionalwirtschaftlichen Nutzens einer Betriebsanlage sowie der Unbedenklichkeit des/der
Betreiberin
Aus Anlaß
- des offenen Briefes der Bürgermeisters der Gemeinden Allhartsberg und Amstetten
vom 22. Februar 1997 betreffend Gefährdung einer neuen Gründerzeitstimmung im
allgemeinen, dem SMA-Projekt in Kematen a.d. Ybbs im besonderen aus
humanökologischer Sicht,
- der Resolution der politisch Verantwortlichen der Ostarrichiregion vom Jänner 1997,
- der Information der BAUCON, WohnbauGesmbH vom 17. 3. 1997, daß die Bank
Austria einer Finanzierung des Wohnungseigentumsprojekts "Schloß Bräuhof 2000" mit
der Begründung: "Es wird wohl niemand Interesse haben, neben einer solchen geplanten
Anlage (gemeint ist die. SMA-Anlage, Anm. d. V.) leben zu wollen, da die Lebensqualität
sicher darunter leiden wird. " nicht nähertritt,
- der Information der Bürgerinitiative vom 5. April 1997, daß "der bayrische
Unternehmer Hermann Sommer, Namensgeber, Hauptinitiator und ursprünglich 2/3
Gesellschafter des sogenannten SMA "Kornbi"-Projektes (Sommer Metall Austria) in
Kematen an der Ybbs am 4 . 3 . 1 997 vorn Landesgericht München rechtskräftig wegen
Untreue, Bankrotts und versuchten Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe und einer
beträchtlichen Geldbuße verurteilt wurde" ,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1 . Aufgrund der hohen Arbeitslosenquoten und zunehmender globaler und kontinentaler
Konkurrenzierung spielt das Argument der Arbeitsplatzbeschaffung bei einer
Betriebsansiedlung eine immer stärkere faktische Rolle. Dies hat im
Betriebsanlagenrecht bisher dergestalt Niederschlag gefunden, daß materielle und
formelle Standards zum Schutz der Umwelt und der Nachbarn abgebaut wurden. Das
Arbeitsplatzargument wirkt nur unterschwellig, insbesondere werden nur die durch die
Betriebsansiedlung geschaffenen Arbeitsplätze angeführt ohne daß die
Arbeitsplatzverluste in anderen Branchen und unter anderen wirtschaftspolitischen
Szenarien beachtet werden. Wie das Beispiel SMA-Projekt deutlich zeigt, wirkt sich
die beabsichtigte Ansiedlung einer Abfallanlage negativ auf den Wohnungsmarkt aus,
was wiederum auf die regionale Baubranche zurückschlägt. Angesichts dieser
Tatsachen lauten daher die Fragen:
a) Stellt das Umweltministerium in Zusammenhang mit dem geplanten
einheitlichen Umweltanlagenrecht Überlegungen an, das Arbeitsplatzargument
in das Genehmigungsverfahren zu integrieren und damit einer Überprüfbarkeit
insbesondere hinsichtlich der Alternativszenarien zu unterziehen?
b) Welche Möglichkeiten bietet das konkrete abfallrechtliche Verfahren zum SMA-
Projekt, solche negative Arbeitsplatzeffekte auf die regionale Wirtschaft wie
oben geschildert in Anschlag zu bringen?
2. In Bezug auf die Verurteilung von Herrn Sommer stellen sich folgende Fragen:
a) Ist Herr Sommer nach wie vor Gesellschafter der Sommer Metall Austria
GesmbH, welche Antragstellerin fiir die Alu-Kombi-Recycling-Anlage in
Kematen ist?
b) Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Verurteilung von Herrn Sommer im
gegenständlichen abfallrechtlichen Verfahren und hat das Umweltministerium
entsprechende Akten vom Landesgericht München beigeschafft?
c) Welche Konsequenzen hatte ein Entzug der Gewerberechtigung, wie es § 13 der
österreichischen Gewerbeordnung bei einer gerichtlichen Verurteilung zu einer
mehr als dreimonatigen Haftstrafe vorsieht, in Österreich auf das
Betriebsanlagenverfahren und allfällige Abfallimport-Genehmigungsverfahren?
d) Gibt es Überlegungen in Zusammenhang mit dem einheitlichen
Umweltanlagenrecht, die einschlägige gerichtliche Unbedenklichkeit der
Betriebsanlagenbetreiber/innen als Voraussetzung fiir die Erteilung und den
Fortbestand einer Anlagengenehmigung zu setzen bzw. wie zum Beispiel beim
illegalen Abfalltransport auch eine wiederholte behördliche Bestrafung mit dem
Entzug der Betriebsanlagengenehmigung zu ahnden?