2295/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Wiener Kurdenmorde

Nach dem Mykonos-Urteil werden die Hinweise und Indizien gegen Österreichs Behörden

im Zusammenhang mit dem Entkommen der Wiener Kurdenmörder immer konkreter.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesmininister für

auswärtige Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Mehrfach tauchten im Mykonos-Verfahren Hinweise auf Interventionen bzw.

Vorsprachen des Iran im Außenamt auf. Ist es zu derartigen Vorfallen im

Zusammenhang mit den Kurdenmorden gekommen? Wenn ja, wann genau, von wem

und mit welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden

Aktenvermerke?

2. Kam es in dieser Causa zu Kontaktaufnahmen mit anderen Regierungsstellen oder mit

den Justiz- oder Exekutivbehörden? Wenn ja, wann, von wem und mit welchem

konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden Aktenvermerke?

3. Wer konkret wurde wann von den Interventionen bzw. Vorsprachen des Iran

informiert? Wie lauten die Aktenvermerke?

4. Liegen dem Außenministerium bereits die Österreich-Details des Mykonos-Prozesses

vor? Welche konkreten Österreich-Bezüge wurden dabei gezogen? Welche

Zeugenaussagen werfen Österreich vor, auf politischen Druck des Irans die Attentäter

entkommen haben zu lassen? Wie bewertet das Außenministerium den Österreich-

Bezug im Mykonos-Verfahren und welche konkreten Konsequenzen werden daraus

gezogen?