2295/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Wiener Kurdenmorde
Nach dem Mykonos-Urteil werden die Hinweise und Indizien gegen Österreichs Behörden
im Zusammenhang mit dem Entkommen der Wiener Kurdenmörder immer konkreter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesmininister für
auswärtige Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Mehrfach tauchten im Mykonos-Verfahren Hinweise auf Interventionen bzw.
Vorsprachen des Iran im Außenamt auf. Ist es zu derartigen Vorfallen im
Zusammenhang mit den Kurdenmorden gekommen? Wenn ja, wann genau, von wem
und mit welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden
Aktenvermerke?
2. Kam es in dieser Causa zu Kontaktaufnahmen mit anderen Regierungsstellen oder mit
den Justiz- oder Exekutivbehörden? Wenn ja, wann, von wem und mit welchem
konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden Aktenvermerke?
3. Wer konkret wurde wann von den Interventionen bzw. Vorsprachen des Iran
informiert? Wie lauten die Aktenvermerke?
4. Liegen dem Außenministerium bereits die Österreich-Details des Mykonos-Prozesses
vor? Welche konkreten Österreich-Bezüge wurden dabei gezogen? Welche
Zeugenaussagen werfen Österreich vor, auf politischen Druck des Irans die Attentäter
entkommen haben zu lassen? Wie bewertet das Außenministerium den Österreich-
Bezug im Mykonos-Verfahren und welche konkreten Konsequenzen werden daraus
gezogen?