2299/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Dolinschek, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend mangelhafte Begründung von Rückforderungsbescheiden des Arbeitsmarktservice
Anhand eines konkreten Falles wurden die Anfragesteller darauf aufmerksam, daß das Arbeits-
marktservice bei der Rückforderung zuviel bezahlter Leistungen für die Betroffenen unver-
ständlich vorgeht: Die Aufforderung zur Rückzahlung der zuviel ausbezahlten Leistung wird
vier Tage vor dem ihr zugrundeliegenden Bescheid ausgefertigt, diese Aufforderung enthält
zudem nur einen nicht nachvollziehbaren Gesamtbetrag (weder werden Angaben über den
Zeitraum der Rückforderung, noch rechnerische Grundlagen angegeben), dennoch ist aber eine
Rückzahlung binnen 14 Tagen vorgesehen. Auch der darauffolgende Bescheid enthält überwie-
gend eine Aufzählung für den Laien nichtssagender Gesetzesstellen, geht auf den Einzelfall aber
nur mit einem einzigen Satz ein. Neben dem schon in der Zahlungsaufforderung genannten
Gesamtbetrag ist nur noch eine zeitliche Abgrenzung des Rückzahlungszeitraumes enthalten,
das Nachvollziehen der dem Gesamtbetrag zugrundeliegenden Berechnung ist aber auch danach
nicht möglich. Erst der im Berufungsverfahren erteilte Bescheid nennt die betraglichen Einkom-
mensgrenzen, das Einkommen, von dem das Arbeitsmarktservice bei seinem Bescheid ausge-
gangen ist und geht auf die Details des Einzelfalles ein.
Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Meinung, daß durch ein derartiges Vorgehen, das
die Berechtigung der Rückforderung für den Betroffenen nicht nachvollziehbar macht, unnötige
Rechtsmittel geradezu provoziert werden; sie richten daher an die Frau Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Ist es üblich, (ehemaligen) Leistungsbeziehern nach dem Arbeitslosenversicherungs-
gesetz noch vor dem entsprechenden Bescheid die Aufforderung zur Rückzahlung einer
zuviel bezahlten Leistung zuzustellen?
2. Ist die Rückzahlungsfrist von 14 Tagen gesetzlich gedeckt, wenn die Rückzahlungs-
aufforderung noch vor dem Bescheid zugestellt wird, der ihre Grundlage darstellt?
3. Aus welchem Grund enthalten Bescheide über die Rückzahlung von Leistungen keine
nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen?
4. Halten Sie es für verwaltungsökonomisch sinnvoll, die Adressaten von Bescheiden
durch derart mangelhafte Begründungen zu Rechtsmitteln geradezu zu nötigen?
5. Gegen wieviele Bescheide, die eine Rückzahlungspflicht des Leistungsempfängers
beinhalten, wurden 1996 Berufungen eingebracht?
6. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Qualität der Begründungen im Bereich
der Arbeitslosen- und auch der Sozialversicherung so weit zu verbessern, daß es den
Empfängern von Bescheiden sowohl dem Grunde als der Höhe nach ohne detaillierte
Gesetzeskenntnis ermöglicht wird, die darin enthaltene Entscheidung nachzuvollziehen?