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der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Ofner und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
bezüglich Verbreitung revisionistischer Schriften durch das Bundesministerium für Inneres
Im Dezember l995 wurde vom Bundesministerium für Inneres eine Broschüre im Rahmen des
Projektes ,,Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor Rechtsextremismus" erstellt, die sich an
Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sowie an sonstige in der Jugenderziehung/-betreuung
tätige Personen richtet.
Diese Informationsmappe beinhaltet unter anderem eine Dokumentation rechtsextremer,
rassistischer und fremdenfeindlicher Propagandamaterialien. Nebst Auszügen aus dem Internet,
rechtsextremen Mailboxen, Diskettenauszügen sind auch in- und ausländische
Propagandamaterialien in dieser Informationsmappe enthalten.
Besonders in den Untergruppen Diskettenauszügen, Propagandamaterial-Inland und
Propagandamaterial-Ausland sind nicht nur fremdenfeindliche, das nationalsozialistische
Terrorregime verherrlichende Textstellen und von neo-nationalsozialistischen Kreisen
verwendete Aufkleber zu sehen, sondern auch eine nicht unerhebliche Menge an Flugzetteln
und Hetzpropaganda, in welcher in vehementer Weise gegen das Verbotsgesetz verstoßen
wird, weil die Greueltaten der Nazidiktatur auf beschämendste Weise geleugnet werden.
Das Bundesministerium für Inneres verbreitet diese Material in Österreich und unterläßt es
bedauerlicher Weise diese mehr als bedenklichen Hetzschriften in entsprechender Weise zu
kommentieren. Es fehlt in den ganzen Unterlagen jegliche Gegendarstellung zum Inhalt der
zum Teil original übernommenen Flugzettel und revisionistischen Schriften.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
ANFRAGE
l .) Halten Sie die Versendung der Informationsbroschüre ohne entsprechende Kommentierung
der darin enthaltenen Hetzpropaganda für unbedenklich im Sinne des Verbotsgesetzes?
2.) Werden Sie an den Bundesminister für Inneres herantreten, um eine weitere Verbreitung
der unkommentierten Ausgabe der Informationsmappe zu verhindern?
3.) Würde es Ihrer Meinung nach eine Verfolgung nach dem Verbotsgesetz zur Folge haben,
wenn die Verbreitung dieser Informationsbroschüre nicht durch das Bundesministerium für
lnneres. sondern durch Dritte erfolgte?
4.) Erachten Sie angesichts der zwischenzeitlich belegten zahlreichen linksextremen
Gewaltakte und Terroranschläge auch die Erstellung einer Broschüre über die Gefahren des
Linksextremismus für zweckmäßig?