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der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Ofner und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

bezüglich Verbreitung revisionistischer Schriften durch das Bundesministerium für Inneres

 

 

 

Im Dezember l995 wurde vom Bundesministerium für Inneres eine Broschüre im Rahmen des

Projektes ,,Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor Rechtsextremismus" erstellt, die sich an

Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sowie an sonstige in der Jugenderziehung/-betreuung

tätige Personen richtet.

 

Diese Informationsmappe beinhaltet unter anderem eine Dokumentation rechtsextremer,

rassistischer und fremdenfeindlicher Propagandamaterialien. Nebst Auszügen aus dem Internet,

rechtsextremen Mailboxen, Diskettenauszügen sind auch in- und ausländische

Propagandamaterialien in dieser Informationsmappe enthalten.

 

Besonders in den Untergruppen Diskettenauszügen, Propagandamaterial-Inland und

Propagandamaterial-Ausland sind nicht nur fremdenfeindliche, das nationalsozialistische

Terrorregime verherrlichende Textstellen und von neo-nationalsozialistischen Kreisen

verwendete Aufkleber zu sehen, sondern auch eine nicht unerhebliche Menge an Flugzetteln

und Hetzpropaganda, in welcher in vehementer Weise gegen das Verbotsgesetz verstoßen

wird, weil die Greueltaten der Nazidiktatur auf beschämendste Weise geleugnet werden.

 

Das Bundesministerium für Inneres verbreitet diese Material in Österreich und unterläßt es

bedauerlicher Weise diese mehr als bedenklichen Hetzschriften in entsprechender Weise zu

kommentieren. Es fehlt in den ganzen Unterlagen jegliche Gegendarstellung zum Inhalt der

zum Teil original übernommenen Flugzettel und revisionistischen Schriften.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

l .) Halten Sie die Versendung der Informationsbroschüre ohne entsprechende Kommentierung

der darin enthaltenen Hetzpropaganda für unbedenklich im Sinne des Verbotsgesetzes?

 

2.) Werden Sie an den Bundesminister für Inneres herantreten, um eine weitere Verbreitung

der unkommentierten Ausgabe der Informationsmappe zu verhindern?

 

3.) Würde es Ihrer Meinung nach eine Verfolgung nach dem Verbotsgesetz zur Folge haben,

 

wenn die Verbreitung dieser Informationsbroschüre nicht durch das Bundesministerium für

 

lnneres. sondern durch Dritte erfolgte?

 

 

4.) Erachten Sie angesichts der zwischenzeitlich belegten zahlreichen linksextremen

 

Gewaltakte und Terroranschläge auch die Erstellung einer Broschüre über die Gefahren des

 

Linksextremismus für zweckmäßig?