2300/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Gaugg, Meisinger, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Förderung der Mitgliederwerbeaktion des Gewerkschaftsbundes durch die Arbeiter-

kammern

Die Arbeiterkammern sind nach § 6 AKG "berufen, die kollektivvertragsfähigen freiwilligen

Berufsvereinigungen und die Organe der betrieblichen Interessenvertretung zu beraten sowie

zur Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeit-

nehmer zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten". Die Mehrheitsfraktionen inner-

halb der Arbeiterkammern sind offenbar der Meinung, daß diese Aufgabenstellung auch die

Finanzierung einer ÖGB-Aktion mit den Mitteln der Arbeiterkammermitglieder beinhaltet, die

einzig und allein dem Werben neuer Mitglieder dient.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundes-

ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Entspricht es den Tatsachen, daß die Arbeiterkammern die derzeit laufende Mitglieder-

werbeaktion des Österreichischen Gewerkschaftsbundes finanziell unterstützen?

2. Wenn ja, welche Summen werden von welchen Arbeiterkammern jeweils für diesen

Zweck in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt?

3. Aus welchem Titel, aufgrund welcher Beschlüsse und auf welcher gesetzlichen Grund-

lage erfolgt diese Förderung, die ja wohl keine Förderung der sozialen, wirtschaftlichen,

beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer darstellt?

4. Wie beurteilen Sie als Aufsichtsorgan der Arbeiterkammern diese Verwendung der von

den Arbeitnehmern zwangsweise eingehobenen Arbeiterkammerumlagen?

5. Werden Sie die entsprechenden Beschlüsse der Arbeiterkammern aufheben? Wenn nein,

warum halten Sie es für rechtmäßig und zumutbar, Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der

Gewerkschaft sind, mit ihren Arbeiterkammerumlagen mittelbar zur Finanzierung des

ÖGB zu verpflichten?

6. Welche Summen wurden seit dem Inkrafttreten des Arbeiterkammergesetzes 1992 dem

ÖGB pro Jahr jeweils aus den Mitteln der Arbeiterkammern zur Verfügung gestellt?

7. Für welche einzelnen Vorhaben und Tätigkeiten des ÖGB wurden diese Gelder von den

Arbeiterkammern zur Verfügung gestellt?