2300/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaugg, Meisinger, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Förderung der Mitgliederwerbeaktion des Gewerkschaftsbundes durch die Arbeiter-
kammern
Die Arbeiterkammern sind nach § 6 AKG "berufen, die kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigungen und die Organe der betrieblichen Interessenvertretung zu beraten sowie
zur Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeit-
nehmer zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten". Die Mehrheitsfraktionen inner-
halb der Arbeiterkammern sind offenbar der Meinung, daß diese Aufgabenstellung auch die
Finanzierung einer ÖGB-Aktion mit den Mitteln der Arbeiterkammermitglieder beinhaltet, die
einzig und allein dem Werben neuer Mitglieder dient.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundes-
ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht es den Tatsachen, daß die Arbeiterkammern die derzeit laufende Mitglieder-
werbeaktion des Österreichischen Gewerkschaftsbundes finanziell unterstützen?
2. Wenn ja, welche Summen werden von welchen Arbeiterkammern jeweils für diesen
Zweck in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt?
3. Aus welchem Titel, aufgrund welcher Beschlüsse und auf welcher gesetzlichen Grund-
lage erfolgt diese Förderung, die ja wohl keine Förderung der sozialen, wirtschaftlichen,
beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer darstellt?
4. Wie beurteilen Sie als Aufsichtsorgan der Arbeiterkammern diese Verwendung der von
den Arbeitnehmern zwangsweise eingehobenen Arbeiterkammerumlagen?
5. Werden Sie die entsprechenden Beschlüsse der Arbeiterkammern aufheben? Wenn nein,
warum halten Sie es für rechtmäßig und zumutbar, Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der
Gewerkschaft sind, mit ihren Arbeiterkammerumlagen mittelbar zur Finanzierung des
ÖGB zu verpflichten?
6. Welche Summen wurden seit dem Inkrafttreten des Arbeiterkammergesetzes 1992 dem
ÖGB pro Jahr jeweils aus den Mitteln der Arbeiterkammern zur Verfügung gestellt?
7. Für welche einzelnen Vorhaben und Tätigkeiten des ÖGB wurden diese Gelder von den
Arbeiterkammern zur Verfügung gestellt?