2301/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Neuerungen im Asylverfahren zur Entlastung des VwGH
Der Verwaltungsgerichtshof warnt vor einem "Gesamtzusammenbruch wegen Überlastung".
Allein 1996 sind rund 13.000 Beschwerden eingelaufen. Besonders belastend ist die Be-
schwerdeflut im Bereich des Asyl- und Fremdenrechtes. Der Präsident des VwGH, Clemens
Jabloner, richtete daher schon im Jänner 1997 einen Appell an die Politik, dringend gesetzli-
che Maßnahmen zur Entlastung des VwGH zu setzen.
In seinem Tätigkeitsbericht beschreibt der VwGH das Jahr 1995 als Katastrophenjahr. Die im
Zeitpunkt der Beschlußfassung über diesen Tätigkeitsbericht bereits vorliegenden Daten für
die ersten vier Monate des Jahres 1996 zeigen im Verhältnis zum Vergleichszeitraum des
Vorjahres eine weitere Steigerung des Anfalls um 43 %. Auch 1995 waren, wie 1994, die Be-
schwerdefälle im Ausländerrecht für die katastrophale Entwicklung hauptverantwortlich. So
hat sich der Anfall von Beschwerdefälle in den mit Asyl- und Fremdenrecht befaßten Senaten
von 1994 auf 1995 praktisch vervierfacht. 2.727 davon betrafen das Aufenthaltsgesetz und
1 .242 das Fremdengesetz. Der Aktenanfall in den für Asyl- und Fremdenrecht zuständigen
Senaten hat im Berichtszeitraum bereits rd. 50,3 % des Gesamtanfalles betragen.
Nach weiterer Auskunft des VwGH gab es 1995 insgesamt einen Neuzugang von 11.132 An-
trägen, 1996 hingegen waren es schon 12.790, was einen Zuwachs von 1.658 an neuzugegan-
genen Anträgen ergibt. Von den 1995 neuzugegangenen Anträgen waren 4.877 reine Frem-
denrechtsanträge (Aufenthalt/Asyl), 1996 waren es sogar 7.037 Fremdenrechtsanträge, das
bedeutet ein Plus von 2.160 gegenüber dem vorangegangenen Jahr. Der Rückstand der insge-
samt im Jahr 1996 unerledigten Verfahren des VwGH betrug 13.638. Davon belief sich der
Rückstand an unerledigten Verfahren nur in Fremdenrechtsangelegenheiten auf 8.561 (das
sind ca. 60 % des Gesamtrückstandes), wobei sich dieser Rückstand im Gegensatz zu 1995
(4.469 unerledigte Verfahren in Fremdenrechtsangelegenheiten) praktisch verdoppelt hat.
Es ist daher dringend geboten, umgehend Änderungen des Fremdenrechtes vorzunehmen, die
eine Entlastung des VwGH bewirken.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
An frage :
1. Im Entwurf des neuen Asylgesetzes ist als Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des
Bundesasylamtes der Unabhängige Bundesasylsenat vorgesehen. Gegen dessen Entschei-
dungen wiederum die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig ist. Welche
konkreten Maßnahmen werden von Ihnen beabsichtigt? Wann sollen diese Neuregelungen
in Kraft treten und welche Kosten werden damit verbunden sein?
2. Planen Sie insbesondere eine Beschränkung des Rechtszuges an den Verwaltungsgerichts-
hof?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll diese Beschränkung erfolgen?
3 . Haben diesbezüglich bereits Verhandlungen mit dem für Verfassungsfragen zuständigen
Bundeskanzleramt stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. In der XIX. GP haben die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Kollegen die Schaf-
fung von Landesverwaltungsgerichten und ein Verwaltungsgericht erster Instanz des Bun-
des zur Entlastung des VwGH beantragt (306/A).
Aufgrund welcher Erwägungen beabsichtigen Sie anstelle der Betrauung eines Verwal-
tungsgerichtes mit Asylangelegenheiten die Schaffung des unabhängigen Bundesasylsena-
tes, dem zweifelsohne die Qualität eines Gerichtes nicht zukommt?
5. Wird beim Unabhängigen Bundesasylsenat die Möglichkeit bestehen, eine aufschiebende
Wirkung analog der entsprechenden Bestimmung des Verfahrens vor dem Verwaltungs-
gerichtshof zu erlangen?
6. Welcher Rechtsstatus soll dem Asylwerber während des Asylverfahrens insbesondere
auch während der Dauer der Zuerkennung zukommen?
7. Welche durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylsachen halten Sie ab Einbringung des
Erstantrages bis zur Entscheidung a) des Bundesasylamtes b) des Unabhängigen Bunde-
sasylsenates c) des Verwaltungsgerichtshofes für vertretbar?
8. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden Sie setzen, um eine möglichst kurze Verfah-
rensdauer gewährleisten zu können?
9. Können Sie ausschließen, daß die im Entwurf vorgesehene Ausgestaltung des unabhängi-
gen Bundesasylsenates gegen Bestimmungen der EMRK verstößt?
10. Auf welche Weise wollen Sie die Unabhängigkeit des unabhängigen Bundesasylsenates
gewährleisten?
11 . In welcher Weise soll die Beachtung des neu vorgesehenen Instituts der "Sicherung der
Zurückweisung" gemäß
§ 53 FrG gewährleistet werden?
12. Teilen Sie die Auffassung der Vereinten Nationen, daß Asylwerbern, während der Dauer
des Verfahrens die Möglichkeit der Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht ermöglicht werden
solle?
Wenn nein, warum nicht?
13. Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Erledigung des enormen Rückstandes an Be-
schwerden in Asyl- und Fremdenrechtsangelegenheiten beim Verwaltungsgerichtshof zu
erleichtern, bzw. zu beschleunigen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Maßnahmen werden Sie bis zum Inkrafttreten der Neuregelung setzen, damit der
Rückstand nicht weiter anwächst?