2305/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft Graz

In zahlreichen internationalen Vereinbarungen und Verträgen - meist auf EU-Ebene - wurden

Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Mißhandlungen vorgeschlagen und beschlossen,

um die Rechte der Kinder dieser Welt abzusichern und sie vor Mißbrauch und

Mißhandlungen zu schützen. Dies beinhaltet auch die im Dezember beschlossenen

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderjährigen in der

Europäischen Union.

Darin wird u.a. gef0rdert, daß die Kommission die Untersuchungsergebnisse betreffend der

Probleme, denen Kinder in der Europäischen Union ausgesetzt sind, zur Kenntnis nimmt. Des

weiteren wird auch gefordert, daß die Mitgliedsstaaten in ihrem Strafverfahrensrecht die

Möglichkeiten verbessern, daß Kinder als Opfer oder Zeugen von Gewalttaten nicht aufs

Neue deliktische Vorfälle in traumatischer Weise durchleben müssen, s0ndem unter

geeignetem, psychologischen Beistand befragt werden, wobei Videoaufnahmen oder andere

neue Technologien benutzt werden könnten.

Auch die europäische Entschließung vom 19.9.1996 zu minderjährigen Opfern von

Gewaltverbrechen beschäftigt sich mit dem Schutz der Kinder.

Nun hat nach Presseberichten das Justizministerium der - gegen einen Arzt emittelnden -

Staatsanwaltschaft in Graz die Weisung erteilt, gegen den Kinderchirurgen Dr. M. H. nicht

mehr zu ermitteln, weil ihm kein Vorsatz unterstellt werden könne, daß er den Täter hätte

schützen wollen.

Grund für diese Ermittlungen der StA in Graz waren schwerste Verletzungen eines

Kleinkindes, die ihm von seinem Vater zugefügt wurden. Trotzdem wurde durch den

Chirurgen, Dr. M. H. keine Strafanzeige gegen den offensichtlich Täter - den Vater dieses

Kleinkindes erstattet. Nach dem Bericht aus dem "Kurier" liest es sich so: "Wenn Manuel

nicht aufhörte zu weinen, schüttelte er das Kind mit dem Kopf nach unten", er preßte den

Brustkorb zusammen, er drosch das Kind auf den Wickeltisch: Schädelbruch, Lebensgefahr".

Nach der österreichischen Rechtslage sind Ärzte bei schweren Kindesmißhandlungen zu einer

Anzeige bei der zuständigen StA verpflichtete. Es liegt somit keinesfalls an den Ärzten selbst,

die Entscheidung zu treffen, ob ein Täter zu therapieren oder zu bestrafen sei.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

1 . Ist es richtig, daß das Justizministerium eine Weisung erteilte, die Ermittlungen

gegen den Chirurgen Dr. M. H. einzustellen ?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung ?

3. Gibt es dazu ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes nach dem Ärztegesetz ?

4. Wer hat Ihrer Meinung nach zu entscheiden, ob ein Täter zu therapieren oder

anzuzeigen und damit zu strafen sei ?

Ist es der Arzt oder die Justiz ?

5. Bekennen Sie sich zur Anzeigeverpflichtung nach dem Ärztegesetz bei (schweren)

Kindesmißhandlungen ?

6. Wie oft hat das Justizministerium in den letzten 5 Jahren Weisungen erteilt,

Ermittlungen gegen Ärzte einzustellen, die ihrer gesetzlichen Anzeigeverpflichtung

bei Kindesmißhandlungen nicht nachgekommen sind ?

7. In wievielen Fällen haben in den letzten fünf Jahren Ärzte bei Kindermißhandlungen

Anzeige erstattet ?