2317/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vorgangsweise hinsichtlich der Firma DABO

Die Firma DABO GmbH. hat in den B0er-Jahren Quizspiele als Generalunternehmer durchgeführt

(wie z.B. Kinder-, Sport-, Seniorenhilfe) und damit insgesamt 236 Mio S zugunsten von

karitativen Organisationen aufgebracht.

Durch eine Novelle zum Glücksspielgesetz war es der Firma DABO GmbH. nicht mehr möglich,

diese Quizspiele weiterhin durchzuführen, wodurch sie beinahe ihre Existenzgrundlage verlor.

Als Ersatz bot daraufhin die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung (ÖGMV) der Firma

DABO einen Vertrag als Großvertriebspartner für Brieflose an. Obwohl der ÖGMV durch

Schreiben der Firma DABO und deren Wirtschaftsprüfer bekannt war, daß die Provisionserträge

bei weitem nicht die laufenden Kosten sowie die Anlaufverluste abdecken, wurde der Firma

DABO nur ein Vertrag mit einer dreijährigen Laufzeit vorgelegt.

Herr Dabernig von der Firma DABO GmbH. unterschrieb diesen Vertrag im Vertrauen darauf, daß

einerseits das Geschäftsvolumen der akquirierten Geschäftsstellen weiter ansteigen müßte und daß

andererseits eine Vertragsverlängerung kein Problem darstellen sollte, zumal ihm mündlich - was

nachträglich kaum zu beweisen ist - eine Zusammenarbeit bis über das Jahr 2000 hinaus zugesagt

wurde.

Durch die Übertragung der Brieflotterie von der ÖGMV an die Österreichische Lotto-Totto-

GmbH. und der damit verbundenen Übernahme des Vertrages zwischen DABO und der ÖGMV

ohne die weitere - mündlich in Aussicht gestellte - Vertragsverlängerung, mußte die Firma DABO

erkennen, daß eine planmäßige Geschäftsentwicklung nicht mehr möglich war. Erschwerend kam

noch hinzu, daß die Firma DABO an die Österreichische Lotto-Totto-GmbH. von den

bestehenden ca. 4.000 Verkaufsstellen ca. 800 - 1 .000 Verkaufsstellen verlor.

Die Lotto-Totto-GmbH. verlängerte zwar den ursprünglichen Vertrag um ein weiteres Jahr, aber

es war der Firma DABO GmbH. nicht mehr möglich, die Anfangsverluste zu amortisieren und

ausgeglichen auszusteigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Entspricht oben angeführte Sachverhaltsdarstellung den Tatsachen, bzw. wie beurteilen Sie

diesen Sachverhalt?

2. Wie beurteilen Sie Zusammenarbeit und vor allem den Vertrag zwischen der ÖGMV und der

Firma DABO, der es der Firma DABO nicht ermöglichte, die Anlaufkosten sowie die laufenden

Kosten innerhalb der Vertragszeit durch die Provisionserträge abzudecken?

3. Aus welchen Gründen hat die ÖGMV den Vertrag mit DABO nur auf drei Jahre

abgeschlossen?

4. Halten Sie es für ausgeschlossen, daß führende Mitarbeiter gegenüber Herrn Dabernig eine

mündliche Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt haben?

Wenn ja, wie begründen Sie dies?

Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

5. Halten Sie es für ausgeschlossen, daß die ÖGMV die seinerzeitige Notsituation der Firma

DABO hinsichtlich der dreijährigen Vertragsdauer "ausgenützt" hat?

Wenn ja, wieso halten Sie dies für unmöglich?

6. Hat die ÖGMV bei der Übertragung der Brieflotterie an die Österreichische Lotto-Totto-

GmbH. versucht, eine Vertragsverlängerung zugunsten der Firma DABO zu erwirken?

Wenn nein, warum nicht?

7. Unter welchen Voraussetzungen erhält die Firma DABO eine "Konzession" für ein neues

Gewinnspiel, um auf diesem Weg die durch die nicht amortisierten Anlaufverluste entstandene

Verschuldung abbauen zu können, wodurch ein Konkurs abgewendet sowie Arbeitsplätze

erhalten werden könnten?