2317/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vorgangsweise hinsichtlich der Firma DABO
Die Firma DABO GmbH. hat in den B0er-Jahren Quizspiele als Generalunternehmer durchgeführt
(wie z.B. Kinder-, Sport-, Seniorenhilfe) und damit insgesamt 236 Mio S zugunsten von
karitativen Organisationen aufgebracht.
Durch eine Novelle zum Glücksspielgesetz war es der Firma DABO GmbH. nicht mehr möglich,
diese Quizspiele weiterhin durchzuführen, wodurch sie beinahe ihre Existenzgrundlage verlor.
Als Ersatz bot daraufhin die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung (ÖGMV) der Firma
DABO einen Vertrag als Großvertriebspartner für Brieflose an. Obwohl der ÖGMV durch
Schreiben der Firma DABO und deren Wirtschaftsprüfer bekannt war, daß die Provisionserträge
bei weitem nicht die laufenden Kosten sowie die Anlaufverluste abdecken, wurde der Firma
DABO nur ein Vertrag mit einer dreijährigen Laufzeit vorgelegt.
Herr Dabernig von der Firma DABO GmbH. unterschrieb diesen Vertrag im Vertrauen darauf, daß
einerseits das Geschäftsvolumen der akquirierten Geschäftsstellen weiter ansteigen müßte und daß
andererseits eine Vertragsverlängerung kein Problem darstellen sollte, zumal ihm mündlich - was
nachträglich kaum zu beweisen ist - eine Zusammenarbeit bis über das Jahr 2000 hinaus zugesagt
wurde.
Durch die Übertragung der Brieflotterie von der ÖGMV an die Österreichische Lotto-Totto-
GmbH. und der damit verbundenen Übernahme des Vertrages zwischen DABO und der ÖGMV
ohne die weitere - mündlich in Aussicht gestellte - Vertragsverlängerung, mußte die Firma DABO
erkennen, daß eine planmäßige Geschäftsentwicklung nicht mehr möglich war. Erschwerend kam
noch hinzu, daß die Firma DABO an die Österreichische Lotto-Totto-GmbH. von den
bestehenden ca. 4.000 Verkaufsstellen ca. 800
- 1 .000 Verkaufsstellen verlor.
Die Lotto-Totto-GmbH. verlängerte zwar den ursprünglichen Vertrag um ein weiteres Jahr, aber
es war der Firma DABO GmbH. nicht mehr möglich, die Anfangsverluste zu amortisieren und
ausgeglichen auszusteigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Entspricht oben angeführte Sachverhaltsdarstellung den Tatsachen, bzw. wie beurteilen Sie
diesen Sachverhalt?
2. Wie beurteilen Sie Zusammenarbeit und vor allem den Vertrag zwischen der ÖGMV und der
Firma DABO, der es der Firma DABO nicht ermöglichte, die Anlaufkosten sowie die laufenden
Kosten innerhalb der Vertragszeit durch die Provisionserträge abzudecken?
3. Aus welchen Gründen hat die ÖGMV den Vertrag mit DABO nur auf drei Jahre
abgeschlossen?
4. Halten Sie es für ausgeschlossen, daß führende Mitarbeiter gegenüber Herrn Dabernig eine
mündliche Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt haben?
Wenn ja, wie begründen Sie dies?
Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
5. Halten Sie es für ausgeschlossen, daß die ÖGMV die seinerzeitige Notsituation der Firma
DABO hinsichtlich der dreijährigen Vertragsdauer "ausgenützt" hat?
Wenn ja, wieso halten Sie dies für unmöglich?
6. Hat die ÖGMV bei der Übertragung der Brieflotterie an die Österreichische Lotto-Totto-
GmbH. versucht, eine Vertragsverlängerung zugunsten der Firma DABO zu erwirken?
Wenn nein, warum nicht?
7. Unter welchen Voraussetzungen erhält die Firma DABO eine "Konzession" für ein neues
Gewinnspiel, um auf diesem Weg die durch die nicht amortisierten Anlaufverluste entstandene
Verschuldung abbauen zu können, wodurch ein Konkurs abgewendet sowie Arbeitsplätze
erhalten werden könnten?