2318/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. DI Schöggl, DI Hofmann

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystems

für Umweltmanagement und Umweltprüfung

Die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige

Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das

Umweltmanagement (EMAS-Verordnung) sieht ein gemeinschaftliches System der

Bewertung und der kontinuierlichen Verbesserung der umweltbezogenen Leistungen

von Unternehmen vor.

In der EU-Verordnung wird auf die Förderung der Teilnahme am Umweltaudit vor

allem von kleinen und mittleren Unternehmen hingewiesen. Die Empfehlung an die

Mitgliedsstaaten geht dahin, Maßnahmen und Strukturen zur technischen Hilfestellung

einzuführen und zu fördern.

Betriebe sollen dadurch unterstützt werden, Umweltprogramme und

Umweltmanagement-Systeme zu entwickeln, Betriebsprüfungen durchzuführen und

Umwelterklärungen zu erstellen.

Die Tatsache, daß es schon eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die die EMAS-

Verordnung an ihren Standorten umgesetzt haben, zeigt, daß es eine Reihe von

Vorteilen gibt.

Durch eine ständige Verbesserung technischer und organisatorischer

Umweltmaßnahmen lassen sich Kosten sparen und die wirkungsvolle Organisation des

betrieblichen Umweltschutzes reduziert die Gefahr von Betriebsstörungen und

Unfällen. Durch die Begutachtung teilnehmender Unternehmen durch staatlich

zugelassene Umweltgutachter können die Behörden bei Überprüfungen entlastet

werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

ANFRAGE

1. Wieviele Unternehmen haben sich bis dato gemäß EMAS-Verordnung

zertifzieren lassen und sind in das Standortverzeichnis eingetragen ?

2. Wird die Erarbeitung, Implementierung und Zertifizierung von Umwelt-

Management-Verfahren gefördert ?

3. Wenn ja, in welcher Höhe ?

4. Welche Institutionen sind für die Verwaltung und Vergabe der Fördermittel

zuständig ?

5. Wie hoch sind die für die Förderung verfügbaren Mittel insgesamt ?

6. Welche nationalen Förderungen für Umweltmanagement-Systeme

wurden 1995, 1996 und 1997 vergeben ?

7. Existieren Förderungsmöglichkeiten für Umweltmanagement-Systeme aus EU-

Töpfen, z.B. EU-Strukturfonds ?

8. Wenn ja, von welchen Institutionen wurden diese vergeben und wie hoch war das

Fördervolumen in den Jahren 1995 und 1996 ?

9. Wie ist gewährleistet, daß die Förderungswerber unbürokratisch und ohne zeit-

liche Verzögerung Zugang zu den Fördermitteln erhalten ?