2329/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundeskanzler
betreffend Behindertenplanstellen an der Universität Salzburg
Zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales, vormals Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wurde die Vereinbarung getroft.en,
die Kosten von Behindertenplanstellen des Bundes, die im Zeitraum 01.01.1996 bis 31.12.1999
mit begünstigten Behinderten besetzt werden, aus Budgetmitteln des Bundes mit Kofinanzie-
rung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu bestreiten.
Überdies existiert seitens des Bundeskanzleramtes die schriftliche Zusage, daß Behinderten-
planstellen vom Aufnahmestopp explizit ausgeschlossen seien.
Darauf vertrauend wurde seitens des Institutes für Anglistik und Amerikanistik sowie des Insti-
tutes für Germanistik der Universität Salzburg das Bundeskanzleramt um Zuteilung je einer
Behindertenstelle im Bereich der Universitätsbibliotheken der beiden Institute ersucht. Diese
Zuteilung erfolgte auch, jedoch ohne Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel.
Die Universität fand jedoch genügend Mittel um die beiden Behinderten zumindest vier Mona-
te beschäftigen zu können. Da bis zum Ablauf dieser vier Monate trotz intensiver und ange-
strengter Bemühungen der Bibliotheksdirektorin, des Dekans der Geisteswissenschaftlichen
Fakultät sowie des Behinderten-Beauftragten der betreffenden Fakultät es nicht möglich war,
vom zuständigen Beamten konkrete Auskünfte zu erhalten, mußten die beiden Behinderten mit
28.02.dJ gekündigt werden und wurden daraufhin noch einmal für drei Monate befristet ange-
stellt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundeskanz-
ler nachstehende
ANFRAGE
1) Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Ist es richtig, daß die Möglichkeit besteht, Behindertenstellen mit Unterstützung des ESF zu
finanzieren?
Wenn ja, warum wurde es in diesem Fall verabsäumt, die nötigen Schritte zu setzen?
3) Aus welchen Gründen konnten die beiden Behinderten an der Universität Salzburg trotz
bereits erfolgter Zuteilung nicht dauerhaft beschäftigt werden?
4) Ist es richtig, daß die beiden betroffenen Behinderten inzwischen gekündigt und an der
Universität Salzburg nochmals befristet angestellt wurden?
Wenn ja, warum stehen sie nun in einem lediglich befristeten Dienstverhältnis und von wem
werden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt?
5) Wird das momentan befristete Dienstverhältnis der beiden Behinderten in ein unbefristetes
übergehen?
Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
6) Wieviele der insgesamt 450 Behindertenplanstellen des Bundes wurden seit 01.01.1996
besetzt, wieviele aus Mitteln des ESF kofinanziert und welche Planstellen sind das genau?
7) Wie groß ist der Anteil an den Kosten für die Besetzung einer Behindertenplanstelle des
Bundes, der aus Mitteln des ESF getragen wird und wie groß der Anteil, der aus Budget
mitteln des Bundes finanziert wird?
8) Wie ist die praktische Handhabung hinsichtlich der Besetzung von Behindertenplanstellen
unter Kofinanzierung aus Mitteln des ESF und wer ist in diesem Bereich Entscheidungs-
träger?
9) Ist es richtig, daß die Zuteilung einer Behindertenplanstelle nicht automatisch mit der
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel gekoppelt ist?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen werden nach Genehmigung einer Behinderten
planstelle auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt und wem obliegt diesbezüglich die
Entscheidung?