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der Abgeordneten Mag. Stadler, Ing. Reichhold, Aumayr, Wenitsch, Koller und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend richtlinienwidrige, gesetzeswidrige und ireführende Ausstellung von
Abstammungsnachweisen in der Pferdezucht
In Östereich werden in der Pferdezucht (Warmblutzucht) von der ,,Arbeitsgemeinschaft für
rmarmrmblutzucht in Östereich"(AWÖ) Abstammungsnachweise für Zuchtpferde ausgestellt.
Dieser Umstand allein ist bereits problematisch, da die AWÖ keine Züchtervereinigung im
Sinne der einschlägigen Tierzuchtgesetze ist, sondern lediglich ein Gremium zur Koordinierung
der Warmblutpferdezucht unter den gesetzlich anerkannten Zuchtverbänden. Die AWÖ verfügt
daher auch über keine eigene Zuchtbuchordnung.
Über die Warmblutzucht existieren im Rahmen der EU eigene Tierzucht-Richtlinien, welche
zunächst festlegen, wer Zuchtbescheinigungen auszustellen berechtigt ist, insbesondere jedoch
auch Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Zuchtbescheinigungen unter den EU-
Mi.tgliedsstaaten ist.
Es ist daher völlig unzulässig, wenn die rechtlich hiezu gar nicht befugte AWÖ für Pferde aus
Deutschland eigene Abstammungsnachweise ausfertigt und die bundesdeutschen
Bescheinigungen einzieht. In einem uns vorliegenden Fall wurde von der AWÖ sogar ein
derartiges ireführendes Abstammungspapier als ,,Zweitschrift" deklariert und es wurde der
Hinweis angebracht, daß das Original verloren gegangen sei, und die Zweitschrift nach dem
Stammdatenblatt ausgestellt würde. Das entsprechende Pferd stammt jedoch aus einem baden-
württembergischen Gestüt, wo auch die Stammpapiere auf Grund des dortigen
Stammdatenblattes herühren.
Daß diese Praxis der AWÖ gegen das EU-Tierzuchtrecht verstößt, geht auch aus einem
Schriftverkehr des AWÖ mit dem Hauptverband für die Zucht und Prüfung deutscher Pferde in
Warendorf und dem Pferdezuchtverband Baden-Württemberg in Stuttgart mit dem
Vorarlberger Pferdezuchtverband hervor (dieser Schriftverkehr, sowie ein diesbezügliches
Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und zwei EU-rechtswidrig ausgestellte
Abstammungsnachweise werden wir Ihnen in Kopie mit gesondertem Schriftverkehr
übersenden).
Daß die von der AWÖ geübte Praxis für Pferdebesitzer sogar strafrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen kann, beweist ein Strafverfahren, welches auf Grund eines in Östereich
ungültig ausgestellten Abstammungsnachweises für ein aus Deutschland stammendes Pferd
nach dessen Verkauf von Östereich nach Deutschland vor einem deutschen Gericht gegen den
Händler durchgeführt wurde.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft folgende
ANFRAGE
1 .) Auf welcher Rechtsgrundlage werden für österreichische Warmblutpferde seit Jahren
Abstammungsnachweise durch die AWÖ ausgestellt und worauf gründet sich die angeeignete
Stellung der AWÖ als Zuchtorganisation?
2.) Ist die AWÖ oder ein sonstiger östereichischer Zuchtverband berechtigt, für Zuchtpferde
aus dem Ausland Zuchtbescheinigungen auszustellen?
Wenn ja, aufwelcher Rechtsgrundlage?
Wenn nein, wie sind solche Zuchtbescheinigungen aus Ihrer Sicht zu behandeln und rechtlich
zu werten?
3.) War die AWÖ berechtigt, vor dem EU-Beitritt Östereichs für ausländische Zuchtpferde die
diesbezüglichen ausländischen Bescheinigungen einzuziehen und eigene
Abstammungsnachweise auszufertigen und diese gar als ,,Zweitschrift" in Verkehr zu bringen?
Wenn ja, aufwelcher Rechts grundlage?
Wenn nein, wie beurteilen Sie das Ausstellen und Inverkehrbringen solcher Bescheinigungen,
insbesondere solcher ,,Zweitschriften" rechtlich?
4.) Ist die AWÖ seit dem EU-Beitritt berechtigt, für ausländische Pferde eigene österreichische
Zuchtbescheinigungen auszustellen?
Wenn ja, aufwelcher Rechtsgrundlage?
5.) Was werden Sie unternehmen, um eine allenfalls gesetzwidrige, richtlinienwidrige,
ireführende und mißbräuchliche Ausstellungspraxis der AWÖ für die Zukunft zu unterbinden?
6.) Welche rechtlichen Schritte werden Sie gegen die Verantwortlichen unternehmen, sollte
sich die Rechtswidrigkeit der AWÖ-Praxis herausstellen?
7.) Welche Retorsionsmaßnahmen und sonstigen Sanktionen mußte Östereich bisher dulden,
weil die Praxis der AWÖ im Ausland abgelehnt wird?
8.) Wie werden Sie hinkünftig die gesetzes- und richtlinienkonforme Handhabung der
Ausstellung von Zuchtbescheinigungen für Warmblutpferde gewährleisten?