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der Abgeordneten Mag. Stadler, Ing. Reichhold, Aumayr, Wenitsch, Koller und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend richtlinienwidrige, gesetzeswidrige und ireführende Ausstellung von

Abstammungsnachweisen in der Pferdezucht

 

 

In Östereich werden in der Pferdezucht (Warmblutzucht) von der ,,Arbeitsgemeinschaft für

rmarmrmblutzucht in Östereich"(AWÖ) Abstammungsnachweise für Zuchtpferde ausgestellt.

Dieser Umstand allein ist bereits problematisch, da die AWÖ keine Züchtervereinigung im

Sinne der einschlägigen Tierzuchtgesetze ist, sondern lediglich ein Gremium zur Koordinierung

der Warmblutpferdezucht unter den gesetzlich anerkannten Zuchtverbänden. Die AWÖ verfügt

daher auch über keine eigene Zuchtbuchordnung.

 

Über die Warmblutzucht existieren im Rahmen der EU eigene Tierzucht-Richtlinien, welche

zunächst festlegen, wer Zuchtbescheinigungen auszustellen berechtigt ist, insbesondere jedoch

auch Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Zuchtbescheinigungen unter den EU-

Mi.tgliedsstaaten ist.

 

Es ist daher völlig unzulässig, wenn die rechtlich hiezu gar nicht befugte AWÖ für Pferde aus

Deutschland eigene Abstammungsnachweise ausfertigt und die bundesdeutschen

Bescheinigungen einzieht. In einem uns vorliegenden Fall wurde von der AWÖ sogar ein

derartiges ireführendes Abstammungspapier als ,,Zweitschrift" deklariert und es wurde der

Hinweis angebracht, daß das Original verloren gegangen sei, und die Zweitschrift nach dem

Stammdatenblatt ausgestellt würde. Das entsprechende Pferd stammt jedoch aus einem baden-

württembergischen Gestüt, wo auch die Stammpapiere auf Grund des dortigen

Stammdatenblattes herühren.

 

Daß diese Praxis der AWÖ gegen das EU-Tierzuchtrecht verstößt, geht auch aus einem

Schriftverkehr des AWÖ mit dem Hauptverband für die Zucht und Prüfung deutscher Pferde in

Warendorf und dem Pferdezuchtverband Baden-Württemberg in Stuttgart mit dem

Vorarlberger Pferdezuchtverband hervor (dieser Schriftverkehr, sowie ein diesbezügliches

Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und zwei EU-rechtswidrig ausgestellte

Abstammungsnachweise werden wir Ihnen in Kopie mit gesondertem Schriftverkehr

übersenden).

 

Daß die von der AWÖ geübte Praxis für Pferdebesitzer sogar strafrechtliche Konsequenzen

nach sich ziehen kann, beweist ein Strafverfahren, welches auf Grund eines in Östereich

ungültig ausgestellten Abstammungsnachweises für ein aus Deutschland stammendes Pferd

nach dessen Verkauf von Östereich nach Deutschland vor einem deutschen Gericht gegen den

Händler durchgeführt wurde.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1 .) Auf welcher Rechtsgrundlage werden für österreichische Warmblutpferde seit Jahren

Abstammungsnachweise durch die AWÖ ausgestellt und worauf gründet sich die angeeignete

Stellung der AWÖ als Zuchtorganisation?

 

2.) Ist die AWÖ oder ein sonstiger östereichischer Zuchtverband berechtigt, für Zuchtpferde

aus dem Ausland Zuchtbescheinigungen auszustellen?

Wenn ja, aufwelcher Rechtsgrundlage?

Wenn nein, wie sind solche Zuchtbescheinigungen aus Ihrer Sicht zu behandeln und rechtlich

zu werten?

 

3.) War die AWÖ berechtigt, vor dem EU-Beitritt Östereichs für ausländische Zuchtpferde die

diesbezüglichen ausländischen Bescheinigungen einzuziehen und eigene

Abstammungsnachweise auszufertigen und diese gar als ,,Zweitschrift" in Verkehr zu bringen?

Wenn ja, aufwelcher Rechts grundlage?

Wenn nein, wie beurteilen Sie das Ausstellen und Inverkehrbringen solcher Bescheinigungen,

insbesondere solcher ,,Zweitschriften" rechtlich?

 

4.) Ist die AWÖ seit dem EU-Beitritt berechtigt, für ausländische Pferde eigene österreichische

Zuchtbescheinigungen auszustellen?

Wenn ja, aufwelcher Rechtsgrundlage?

 

5.) Was werden Sie unternehmen, um eine allenfalls gesetzwidrige, richtlinienwidrige,

ireführende und mißbräuchliche Ausstellungspraxis der AWÖ für die Zukunft zu unterbinden?

 

6.) Welche rechtlichen Schritte werden Sie gegen die Verantwortlichen unternehmen, sollte

sich die Rechtswidrigkeit der AWÖ-Praxis herausstellen?

 

7.) Welche Retorsionsmaßnahmen und sonstigen Sanktionen mußte Östereich bisher dulden,

weil die Praxis der AWÖ im Ausland abgelehnt wird?

 

8.) Wie werden Sie hinkünftig die gesetzes- und richtlinienkonforme Handhabung der

Ausstellung von Zuchtbescheinigungen für Warmblutpferde gewährleisten?