2330/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten -Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Herbert Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Behindertenplanstellen an der Universität Salzburg

Zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales, vormals Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wurde die Vereinbarung getroffen,

die Kosten von Behindertenplanstellen des Bundes, die im Zeitraum 01.01.1996 bis 31.12.1999

mit begünstigten Behinderten besetzt werden, aus Budgetmitteln des Bundes mit Kofinanzierung

aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu bestreiten.

Überdies existiert seitens des Bundeskanzleramtes die schriftliche Zusage, daß

Behindertenplanstellen vom Aufnahmestopp explizit ausgeschlossen seien.

Darauf vertrauend wurde seitens des Institutes für Anglistik und Amerikanistik sowie des

Institutes für Germanistik der Universität Salzburg das Bundeskanzleramt um Zuteilung je einer

Behindertenstelle im Bereich der Universitätsbibliotheken der beiden Institute ersucht. Diese

Zuteilung erfolgte auch, jedoch ohne Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel,

Die Universität fand jedoch genügend Mittel um die beiden Behinderten zumindest vier Monate

beschäftigen zu können. Da bis zum Ablauf dieser vier Monate trotz intensiver und angestrengter

Bemühungen der Bibliotheksdirektorin, des Dekans der Geisteswissenschaftlichen Fakultät sowie

des Behinderten-Beauftragten der betreffenden Fakultät es nicht möglich war, vom zuständigen

Beamten konkrete Auskünfte zu erhalten, mußten die beiden Behinderten mit 28,02.dJ gekündigt

werden und wurden daraufhin noch einmal für drei Monate befristet angestellt

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

ANFRAGE

1) Ist. Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2) Wurden die in der Einleitung erwähnten zwei Behinderten mit finanzieller Unterstützung des

ESF angestellt?

Wenn ja, wie hoch ist diese Förderung?

Wenn nein, warum nicht?

3) Wieviele der insgesamt 450 Behindertenplanstellen des Bundes wurden seit 01.01.1996

besetzt, wieviele aus Mitteln des ESF kofinanziert und welche Planstellen sind das genau?

4) Wie groß ist generell der Anteil an den Kosten für die Besetzung einer Behindertenplanstelle

des Bundes, der aus Mitteln des ESF getragen wird und wie groß der Anteil, der aus

Budgetmitteln des Bundes finanziert wird?

5) Wie ist die praktische Handhabung hinsichtlich der Besetzung von Behindertenplanstellen unter

Kofinanzierung aus Mitteln des ESF und wer ist in diesem Bereich Entscheidungsträger?

6) Welche Voraussetzungen müssen vom Bund als Arbeitgeber erfüllt werden, damit die

Kofinanzierung aus dem ESF ausbezahlt wird7