2330/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten -Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Herbert Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Behindertenplanstellen an der Universität Salzburg
Zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, vormals Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wurde die Vereinbarung getroffen,
die Kosten von Behindertenplanstellen des Bundes, die im Zeitraum 01.01.1996 bis 31.12.1999
mit begünstigten Behinderten besetzt werden, aus Budgetmitteln des Bundes mit Kofinanzierung
aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu bestreiten.
Überdies existiert seitens des Bundeskanzleramtes die schriftliche Zusage, daß
Behindertenplanstellen vom Aufnahmestopp explizit ausgeschlossen seien.
Darauf vertrauend wurde seitens des Institutes für Anglistik und Amerikanistik sowie des
Institutes für Germanistik der Universität Salzburg das Bundeskanzleramt um Zuteilung je einer
Behindertenstelle im Bereich der Universitätsbibliotheken der beiden Institute ersucht. Diese
Zuteilung erfolgte auch, jedoch ohne Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel,
Die Universität fand jedoch genügend Mittel um die beiden Behinderten zumindest vier Monate
beschäftigen zu können. Da bis zum Ablauf dieser vier Monate trotz intensiver und angestrengter
Bemühungen der Bibliotheksdirektorin, des Dekans der Geisteswissenschaftlichen Fakultät sowie
des Behinderten-Beauftragten der betreffenden Fakultät es nicht möglich war, vom zuständigen
Beamten konkrete Auskünfte zu erhalten, mußten die beiden Behinderten mit 28,02.dJ gekündigt
werden und wurden daraufhin noch einmal
für drei Monate befristet angestellt
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE
1) Ist. Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Wurden die in der Einleitung erwähnten zwei Behinderten mit finanzieller Unterstützung des
ESF angestellt?
Wenn ja, wie hoch ist diese Förderung?
Wenn nein, warum nicht?
3) Wieviele der insgesamt 450 Behindertenplanstellen des Bundes wurden seit 01.01.1996
besetzt, wieviele aus Mitteln des ESF kofinanziert und welche Planstellen sind das genau?
4) Wie groß ist generell der Anteil an den Kosten für die Besetzung einer Behindertenplanstelle
des Bundes, der aus Mitteln des ESF getragen wird und wie groß der Anteil, der aus
Budgetmitteln des Bundes finanziert wird?
5) Wie ist die praktische Handhabung hinsichtlich der Besetzung von Behindertenplanstellen unter
Kofinanzierung aus Mitteln des ESF und wer ist
in diesem Bereich Entscheidungsträger?
6) Welche Voraussetzungen müssen vom Bund als Arbeitgeber erfüllt werden, damit die
Kofinanzierung aus dem ESF ausbezahlt wird7