2335/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schaffenrath, Partnerinnen und Partner
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend frauenfördernder Maßnahmen des Sozialministeriums
Der ÖAMTC wollte eine Bitte des Wirtschaftsministeriums erfüllen und einen 24-Stunden
Verkauf der "Pickerln" an den Grenzen einrichten. Geplant war dieser zusätzliche Service,
um den TouristInnen und den LastkraftfahrerInnen den Kauf der Vignetten bei den
ÖAMTC-Grenzstationen rund um die Uhr zu ermöglichen. Da Frauen, die den Großteil
der Belegschaft ausmachen, aber nur tagsüber arbeiten dürfen, wurde um eine Ausnahme
angesucht, welche trotz des ausdrücklichen Wunsches der Frauen, abgelehnt wurde. Auf
die Anfrage, ob das Nachtarbeitsverbot nicht im öffentlichen Interesse aufgehoben werden
könnte, antwortete die Sozialministerin Lore Hostasch nach Absprache mit den
Sozialpartnern mit einem Nein .
Darüber hinaus riet das Sozialministerium auch noch dem ÖAMTC sich mit dem
Arbeitsmarktservice in Verbindung setzen, da es dort genügend männliche Arbeitslose
gäbe.
Eine Ausnahmeverordnung für die Nachtarbeit von Frauen wurde also nicht bewilligt, der
24-Stunden Verkauf der "Pickerln" an den Grenzen findet trotzdem statt, allerdings nun
nur mit ausschließlich männlicher Besetzung, die erst einer ausführlichen Einschulung
bedurfte.
Das Bestehen des Nachtarbeitsverbotes für Frauen führt hier zwangsläufig zu einem
weiteren Abbau von Frauenarbeitsplätzen, wie nicht nur dieser Fall sondern auch andere,
wie zB der der Firma Suchard in Vorarlberg bereits deutlich gezeigt haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1 .) Wie stehen Sie zur Vorgangsweise des Sozialministeriums?
2.) Das Nachtarbeitsverbot für Frauen sollte schon ab 1 . Jänner 1997 fallen, doch bis jetzt
konnte noch keine Einigung bezüglich der Sonderbestimmungen erzielt werden.
Wie weit sind die Verhandlungen fortgeschritten?
Wann rechnen Sie mit einem Abschluß dieser Verhandlungen?
Mit welcher Vorgangsweise kann im Zusammenhang mit dem Nachtarbeitsverbot für
Frauen gerechnet werden, wenn es zu keiner Einigung kommt?
3.)Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um jene beim ÖAMTC den Frauen
entgangenen Arbeitsplätze zu ersetzen?
4.) Nach welchen Kriterien werden Ausnahmeverordnungen im Zusammenhang mit dem
Nachtarbeitsverbot für Frauen genehmigt?
5.) Mit welcher Begründung wurde die Ausnahmeverordnung für diesen Fall verweigert,
für den doch grundsätzlich auch ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann?
6.) Wie beurteilen Sie die Ablehnung der Ausnahmeverordnung hinsichtlich der
Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt?