2335/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Schaffenrath, Partnerinnen und Partner

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend frauenfördernder Maßnahmen des Sozialministeriums

Der ÖAMTC wollte eine Bitte des Wirtschaftsministeriums erfüllen und einen 24-Stunden

Verkauf der "Pickerln" an den Grenzen einrichten. Geplant war dieser zusätzliche Service,

um den TouristInnen und den LastkraftfahrerInnen den Kauf der Vignetten bei den

ÖAMTC-Grenzstationen rund um die Uhr zu ermöglichen. Da Frauen, die den Großteil

der Belegschaft ausmachen, aber nur tagsüber arbeiten dürfen, wurde um eine Ausnahme

angesucht, welche trotz des ausdrücklichen Wunsches der Frauen, abgelehnt wurde. Auf

die Anfrage, ob das Nachtarbeitsverbot nicht im öffentlichen Interesse aufgehoben werden

könnte, antwortete die Sozialministerin Lore Hostasch nach Absprache mit den

Sozialpartnern mit einem Nein .

Darüber hinaus riet das Sozialministerium auch noch dem ÖAMTC sich mit dem

Arbeitsmarktservice in Verbindung setzen, da es dort genügend männliche Arbeitslose

gäbe.

Eine Ausnahmeverordnung für die Nachtarbeit von Frauen wurde also nicht bewilligt, der

24-Stunden Verkauf der "Pickerln" an den Grenzen findet trotzdem statt, allerdings nun

nur mit ausschließlich männlicher Besetzung, die erst einer ausführlichen Einschulung

bedurfte.

Das Bestehen des Nachtarbeitsverbotes für Frauen führt hier zwangsläufig zu einem

weiteren Abbau von Frauenarbeitsplätzen, wie nicht nur dieser Fall sondern auch andere,

wie zB der der Firma Suchard in Vorarlberg bereits deutlich gezeigt haben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1 .) Wie stehen Sie zur Vorgangsweise des Sozialministeriums?

2.) Das Nachtarbeitsverbot für Frauen sollte schon ab 1 . Jänner 1997 fallen, doch bis jetzt

konnte noch keine Einigung bezüglich der Sonderbestimmungen erzielt werden.

Wie weit sind die Verhandlungen fortgeschritten?

Wann rechnen Sie mit einem Abschluß dieser Verhandlungen?

Mit welcher Vorgangsweise kann im Zusammenhang mit dem Nachtarbeitsverbot für

Frauen gerechnet werden, wenn es zu keiner Einigung kommt?

3.)Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um jene beim ÖAMTC den Frauen

entgangenen Arbeitsplätze zu ersetzen?

4.) Nach welchen Kriterien werden Ausnahmeverordnungen im Zusammenhang mit dem

Nachtarbeitsverbot für Frauen genehmigt?

5.) Mit welcher Begründung wurde die Ausnahmeverordnung für diesen Fall verweigert,

für den doch grundsätzlich auch ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann?

6.) Wie beurteilen Sie die Ablehnung der Ausnahmeverordnung hinsichtlich der

Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt?