2340/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die "Demokratie der Könige" eine Tafelrunde der Privilegienritter?
Im Zuge der Debatte um die Aufnahme von Frauen in das Staatsopernorchester und bei den
Wiener Philharmonikern beschlossen die Wiener Philharmoniker auf die staatliche
Subvention in der Höhe von 2,5 Millionen Schilling pro Jahr zu verzichten. Angesichts
eines immer wieder kolportierten Jahreseinkommens des Vereins Wiener Philharmoniker in
der Höhe von etwa 150 Millionen, dürfte der Verzicht leicht gefallen sein.
Zweifellos erhält damit der Verein der Wiener Philharmoniker keine direkte staatliche
Subvention mehr, dennoch erhält der Verein der Wiener Philharmoniker indirekt weiterhin
staatliche Gelder. So treten sie etwa bei den Salzburger Festspielen auf, die staatlich
subventioniert werden .
Die Mitglieder der Wiener Philharmoniker erhalten aber nicht nur via indirekter
Subventionen staatliche Gelder, sondern auch als Angestellte des Wiener
Staatsopernorchesters und zum Teil auch als Lehrende (Professoren) an österreichischen
Musikhochschulen. Das bedeutet, daß einige Philharmoniker sowohl als Mitglied des
Staatsopernorchesters ein volles Gehalt beziehen als auch als Professor (Lehrender) an einer
österreichischen Musikhochschule. Dieselbe Person hat also zwei volle Dienstverhältnisse
zum Staat. Angesichts von Sparpaketen an den Hochschulen ein höchst fragwürdiger
Doppelverdienst. Fragwürdig auch deshalb, da beide Tätigkeiten wohl kaum in vollem
Ausmaß erfüllt werden können, zumal zu diesen beiden Tätigkeiten noch die
Verpflichtungen (Konzertreisen etc.) als Mitglied der Wiener Philharmoniker kommen.
Jedem anderen Dienstnehmer des Staates jedenfalls würde eine derartige Neben- bzw.
Doppeltätigkeit nicht genehmigt werden.
International gesehen ist eine derartige Doppelbeschäftigung jedenfalls unüblich: So gibt es
bei den vergleichbaren Berliner Philharmonikern ein Unvereinbarkeitsprinzip. Wer eine
Professur annimmt, muß als Philharmoniker ausscheiden bzw. wer Philharmoniker wird
und eine Professur innehat, muß sich entgeltlos karenzieren lassen, Der Hintergrund für
diese Regelung: In Berlin geht man davon aus, daß ein und dieselbe Person nicht
gleichzeitig zwei volle Jobs ausüben kann, schon gar nicht beim selben Arbeitgeber, dem
Staat. - In Österreich ist das selbst Politikern nicht mehr erlaubt, es ist ein Privileg der
Wiener Philharmoniker.
Der Verzicht auf die 2,5 Subventionsmillionen mag den Philharmonikern auch noch aus
einem anderen Grund leicht gefallen sein . Wurde doch schon 1 983 eine den
Philharmonikern gestrichene Subvention in das
Gehalt der Staatsopernmusiker integriert,
was nebenbei bemerkt auch die enormen Gehaltsunterschiede zwischen Staatsopern- und
Volksopernmusikern erklärt, wie Josef Kirchberger gegenüber dem "Standard" am
1 8.1.1997 zugab .
"Josef Kirchberger, der stellvertretende Generalsekretär des Bundestheaterverbandes,
gesteht ein, daß eine Lohnerhöhung (für das Volksopernorchester; Anm. MP) bisher nicht
erwirkt werden konnte. Warum es einen derart groben Unterschied gibt, erklärt er mit dem
1983 abgeschlossenen Kollektivvertrag, der eine damals gestrichene Philharmoniker-
Subvention in die Gehaltsbezüge der Musiker integrierte." (Der Standard, 18.1.1997, Vor
dem Staat sind nicht alle gleich.)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist der Anteil, den der Staat in den letzten drei Jahren für die Verpflichtung
der Wiener Philharmoniker bei den Salzburger Festspielen bezahlt hat? (Bitte für jedes
Jahr die Höhe getrennt angeben!)
2. Erhalten die Wiener Philharmoniker auch noch für andere Auftritte staatliche Gelder?
Wenn ja: Für welche Auftritte und wie hoch waren in den letzten drei Jahren die
jeweiligen Beträge? (Bitte für jedes Jahr die Höhe getrennt angeben!)
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme (in Form von Gehältern etc.), die die Mitglieder der
Wiener Philharmoniker in den letzten drei Jahren als Mitglieder des
Staatsopernorchesters insgesamt erhielten? (Bitte für jedes Jahr die Höhe getrennt
angeben!)
4. Ist es richtig, daß jene Mitglieder der Wiener Philharmoniker, die auch als Lehrende
an österreichischen Musikhochschulen tätig sind, als Mitglieder des
Staatsopernorchesters ein volles Gehalt beziehen? Wie hoch ist der durchschnittliche
Verdienst derartiger Philharmoniker?
5. Halten Sie einen derartigen Doppelverdienst für gerechtfertigt? Ist eine derartige
Doppeltätigkeit gesetzlich gedeckt? Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgt die
Genehmigung einer derartigen Neben- bzw. Doppeltätigkeit? Gibt es in Ihrem Ressort
noch andere Dienstnehmer, denen eine derartige Doppeltätigkeit zugestanden wird?
Wenn ja: Wie viele?
6. Halten Sie die drei Tätigkeiten der Philharmoniker - 1 . Mitglied des
Staatsopernorchesters, 2. Mitglied der Wiener Philharmoniker und 3. Lehrender an
Musikhochschulen - zeitlich für vereinbar? Wenn nein, warum erhalten sie als
Lehrende ein volles Gehalt (nur wenn Frage 4 positiv beantwortet wurde)?
7. Zusätzlich zum Sommerurlaub bekommen die Philharmoniker auch Sonderurlaub
während des Staatsopernbetriebes, z.B. für Tourneen. Werden die Substituten von den
Philharmonikern oder vom Staat (der Bundestheaterverband), was einer direkten
Subvention gleichkäme, bezahlt? Was
kosten die Substituten?
8. Wie sieht die Karenzregelung aus, die anläßlich der Aufnahme von Frauen in das
Staatsopernorchester ausgehandelt wurde? Tritt diese Regelung bereits nach den 16
Wochen Mutterschutz ein oder erst mit der Inanspruchnahme der Karenz (ab der
wievielten Woche?)? Wie lautet der exakte Text? Wird diese Regelung auch für
andere Orchester gelten und sind für andere Berufsgruppen ähnliche Regelungen
vorgesehen oder handelt es sich dabei um eine "Lex Wr. Philharmoniker"?
9. Wie hoch war die Subvention, die laut Josef Kirchberger den Philharmonikern 1983
gestrichen wurde? Wie hoch fiel damals die mit der Streichung zusammenhängende
Gehaltserhöhung aus? Was hat diese Gehaltserhöhung dem Staat bis heute gekostet?
Was wird sie ihm in Form von höheren Pensionen kosten?