2352/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsparungen bei Zivildienstzuweisungen

Laut Bericht der " Salzburger Nachrichten" vom 11.04.1997 sollen im Rahmen von

Einsparungen im Budget Ihres Ressorts zum Oktobertermin 1997 um 1.000 Zivildiener

weniger zugewiesen werden, als vorgesehen.

Betroffene Zivildiener, die an diesem Termin zu einer bestimmten Stelle zugewiesen

werden wollten und in der zuständigen Abteilung eine abschlägige Auskunft erhielten,

haben uns in dieser Angelegenheit kontaktiert. Darüber hinaus gab es erste besorgte

Anfragen von Zivildienstträgerorganisationen aufgrund des angesprochenen SN-Beitrages .

In der jüngsten Zivildienstnovelle 1996 wurde eben erst beschlossen, daß Zivildiener vom

Innenminister "möglichst innerhalb von sechs Monaten" nach Eintreten der

Zivildienstpflicht zum ordentlichen Zivildienst zuzuweisen sind . Weiters wurde in dieser

Novelle beschlossen, daß die Zivildiener auf eigenen Antrag binnen Jahresfrist zugewiesen

werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Zivildiener sollen zum Oktobertermin weniger zugewiesen werden als

vorgesehen?

2. Gemäß § 10 Abs. 3 ZDG sollen Zivildiener vom Innenminister binnen sechs Monaten

nach Eintreten der Zivildienstpflicht zugewiesen werden. Wie wollen Sie, Herr

Minister, für die Gewährleistung dieser neuen Bestimmung sorgen, wenn gleichzeitig

im Oktober des Jahres 1997 um bis zu einem Drittel weniger offene Zivildienststellen

zur Verfügung stehen werden?

3. Wie und von wem sollen die Dienstleistungen der Zivildiener ersetzt werden?

4. In welchen Dienstleistungssparten sollen diese Einsparungen vorgenommen werden?

5. Wie hoch werden die Einsparungen durch diese Maßnahme sein?

6. Welche Einsparung brächte ein Monat Verkürzung der Zivildienstdauer?