2352/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsparungen bei Zivildienstzuweisungen
Laut Bericht der " Salzburger Nachrichten" vom 11.04.1997 sollen im Rahmen von
Einsparungen im Budget Ihres Ressorts zum Oktobertermin 1997 um 1.000 Zivildiener
weniger zugewiesen werden, als vorgesehen.
Betroffene Zivildiener, die an diesem Termin zu einer bestimmten Stelle zugewiesen
werden wollten und in der zuständigen Abteilung eine abschlägige Auskunft erhielten,
haben uns in dieser Angelegenheit kontaktiert. Darüber hinaus gab es erste besorgte
Anfragen von Zivildienstträgerorganisationen aufgrund des angesprochenen SN-Beitrages .
In der jüngsten Zivildienstnovelle 1996 wurde eben erst beschlossen, daß Zivildiener vom
Innenminister "möglichst innerhalb von sechs Monaten" nach Eintreten der
Zivildienstpflicht zum ordentlichen Zivildienst zuzuweisen sind . Weiters wurde in dieser
Novelle beschlossen, daß die Zivildiener auf eigenen Antrag binnen Jahresfrist zugewiesen
werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Zivildiener sollen zum Oktobertermin weniger zugewiesen werden als
vorgesehen?
2. Gemäß § 10 Abs. 3 ZDG sollen Zivildiener vom Innenminister binnen sechs Monaten
nach Eintreten der Zivildienstpflicht zugewiesen werden. Wie wollen Sie, Herr
Minister, für die Gewährleistung dieser neuen Bestimmung sorgen, wenn gleichzeitig
im Oktober des Jahres 1997 um bis zu einem Drittel weniger offene Zivildienststellen
zur Verfügung stehen werden?
3. Wie und von wem sollen die Dienstleistungen der Zivildiener ersetzt werden?
4. In welchen Dienstleistungssparten sollen diese Einsparungen vorgenommen werden?
5. Wie hoch werden die Einsparungen durch diese Maßnahme sein?
6. Welche Einsparung brächte ein Monat Verkürzung der Zivildienstdauer?