2360/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Klimaschutzmilliarde
Die österreichische Bundesregierung hat sich die Senkung der CO2-Emissionen um 20 %
zwischen 1988 und 2005 ("Toronto-Abkommen") als Ziel gesetzt. Darüber hinaus hat erst
jüngst Umweltminister Martin Bartenstein im EU-Umweltministerrat zur Erreichung des
unionsweiten CO2-Reduktionsziels von 15 % zw. 1990 und 2010 zugesagt, daß die öster-
reichischen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 25 % reduziert werden sollen.
Als wesentliches zusätzliches Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der österreichischen
Klimaschutzpolitik wurde im Zuge der Budgeterstellung für die Jahre 1996 und 1997 die
Einführung der sogenannten "Klimaschutzmilliarde" betont.
Gemäß § 20 Abs 7 Finanzausgleichsgesetz 1997 gewährt der Bund "den Ländern eine
Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden Maß-
nahmen in Höhe von 11,835 vH des Aufkommens an Stromsteuer und Erdgassteuer. " Lt.
Bundesvoranschlag entspricht dies einem Betrag von 691 Mio. öS für das Jahr 1997 und
355,05 Mio. öS für das Jahr 1996.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . In welcher Form wird in Ihrem Ressort die widmungsgemäße Verwendung der
" Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden
Maßnahmen" durch die Länder kontrolliert?
2. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen bislang gesetzt, um die widmungsgemäße
Verwendung dieser Mittel zu kontrollieren?
3 . Welche Verpflichtungen bestehen für die Länder, über die Verwendung dieser Mittel
zu berichten?
4. Welche Informationen liegen Ihnen über die Verwendung dieser Mittel in den
Ländern vor?
5. Bei welchen Ländern würden Sie Ihren Informationsstand als ausreichend, bei
welchen als ungenügend bezeichnen?
6. Welche Maßnahmen und Projekte wurden bislang in den Ländern aus diesen Mitteln
finanziert?
7. Bei welchen Ländern würden Sie von einer widmungsgemäßen, bei welchen von einer
widmungswidrigen Verwendung der Gelder sprechen?
8. Sind Sie davon überzeugt, daß die Finanzzuweisung in allen Ländern im Sinne der
Zweckwidmung eingesetzt wird? Wenn nein, was wollen Sie unternehmen, um eine
widmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen?
9. Sind die Mittel der Finanzzuweisung aus Ihrer Sicht dazu gedacht, zusätzliche oder
bereits seit längerer Zeit ohnehin durchgeführte Maßnahmen zu finanzieren?
10. Falls zusätzliche Maßnahmen finanziert werden sollten: Sind Sie der Auffassung, daß
es sich bei allen von den Ländern finanzierten Maßnahmen um zusätzliche Maß-
nahmen handelt?
11. Wie hoch waren die Finanzzuweisungen an die jeweiligen Länder im Jahr 1996 und
wie hoch werden sie voraussichtlich 1997 sein?
12. Erachten Sie die verfügbaren Mittel für ausreichend, um damit die notwendigen Maß-
nahmen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele finanzieren zu können? Wenn
nein, auf welche Höhe schätzen Sie die erforderliche Summe?