2360/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Klimaschutzmilliarde

Die österreichische Bundesregierung hat sich die Senkung der CO2-Emissionen um 20 %

zwischen 1988 und 2005 ("Toronto-Abkommen") als Ziel gesetzt. Darüber hinaus hat erst

jüngst Umweltminister Martin Bartenstein im EU-Umweltministerrat zur Erreichung des

unionsweiten CO2-Reduktionsziels von 15 % zw. 1990 und 2010 zugesagt, daß die öster-

reichischen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 25 % reduziert werden sollen.

Als wesentliches zusätzliches Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der österreichischen

Klimaschutzpolitik wurde im Zuge der Budgeterstellung für die Jahre 1996 und 1997 die

Einführung der sogenannten "Klimaschutzmilliarde" betont.

Gemäß § 20 Abs 7 Finanzausgleichsgesetz 1997 gewährt der Bund "den Ländern eine

Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden Maß-

nahmen in Höhe von 11,835 vH des Aufkommens an Stromsteuer und Erdgassteuer. " Lt.

Bundesvoranschlag entspricht dies einem Betrag von 691 Mio. öS für das Jahr 1997 und

355,05 Mio. öS für das Jahr 1996.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . In welcher Form wird in Ihrem Ressort die widmungsgemäße Verwendung der

" Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden

Maßnahmen" durch die Länder kontrolliert?

2. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen bislang gesetzt, um die widmungsgemäße

Verwendung dieser Mittel zu kontrollieren?

3 . Welche Verpflichtungen bestehen für die Länder, über die Verwendung dieser Mittel

zu berichten?

4. Welche Informationen liegen Ihnen über die Verwendung dieser Mittel in den

Ländern vor?

5. Bei welchen Ländern würden Sie Ihren Informationsstand als ausreichend, bei

welchen als ungenügend bezeichnen?

6. Welche Maßnahmen und Projekte wurden bislang in den Ländern aus diesen Mitteln

finanziert?

7. Bei welchen Ländern würden Sie von einer widmungsgemäßen, bei welchen von einer

widmungswidrigen Verwendung der Gelder sprechen?

8. Sind Sie davon überzeugt, daß die Finanzzuweisung in allen Ländern im Sinne der

Zweckwidmung eingesetzt wird? Wenn nein, was wollen Sie unternehmen, um eine

widmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen?

9. Sind die Mittel der Finanzzuweisung aus Ihrer Sicht dazu gedacht, zusätzliche oder

bereits seit längerer Zeit ohnehin durchgeführte Maßnahmen zu finanzieren?

10. Falls zusätzliche Maßnahmen finanziert werden sollten: Sind Sie der Auffassung, daß

es sich bei allen von den Ländern finanzierten Maßnahmen um zusätzliche Maß-

nahmen handelt?

11. Wie hoch waren die Finanzzuweisungen an die jeweiligen Länder im Jahr 1996 und

wie hoch werden sie voraussichtlich 1997 sein?

12. Erachten Sie die verfügbaren Mittel für ausreichend, um damit die notwendigen Maß-

nahmen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele finanzieren zu können? Wenn

nein, auf welche Höhe schätzen Sie die erforderliche Summe?