2361/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend ungültige Eintragungen beim Gentechnik- und Frauenvolksbegehren

Die ungültigen Eintragungen beim Gentechnik- und Frauenvolksbegehren verteilen sich

ganz unterschiedlich auf die einzelnen politischen Bezirke: Während in den meisten

Bezirken gar keine bzw. nur einige wenige ungültige Eintragungen erfolgten, wiesen die

Bezirke Tulln (262 bzw. 116), Bregenz (444 bzw. 123), Brigittenau (27 bzw. 26) und

Feldkirch (103 bzw. 46) ungültige Eintragungen auf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Worauf ist die hohe Zahl an ungültigen Eintragungen in den angeführten Bezirken

zurückzuführen?

2. Wie verteilen sich die ungültigen Eintragungen innerhalb der angeführten Bezirke auf

die einzelnen Gemeinden?

3. Wie kann es angesichts der gesetzlichen Bestimmung des § 10 Abs 4

VolksbegehrenG, wonach die Eintragungsbehörde allfällige Mängel sogleich zu

verbessern hat, überhaupt zu ungültigen Eintragungen kommen?

4. Sind die betroffenen Eintragungsbehörden Ihrer Ansicht nach der Verpflichtung des §

10 Abs 4 im ausreichenden Maß nachgekommen?