2361/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend ungültige Eintragungen beim Gentechnik- und Frauenvolksbegehren
Die ungültigen Eintragungen beim Gentechnik- und Frauenvolksbegehren verteilen sich
ganz unterschiedlich auf die einzelnen politischen Bezirke: Während in den meisten
Bezirken gar keine bzw. nur einige wenige ungültige Eintragungen erfolgten, wiesen die
Bezirke Tulln (262 bzw. 116), Bregenz (444 bzw. 123), Brigittenau (27 bzw. 26) und
Feldkirch (103 bzw. 46) ungültige Eintragungen auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Worauf ist die hohe Zahl an ungültigen Eintragungen in den angeführten Bezirken
zurückzuführen?
2. Wie verteilen sich die ungültigen Eintragungen innerhalb der angeführten Bezirke auf
die einzelnen Gemeinden?
3. Wie kann es angesichts der gesetzlichen Bestimmung des § 10 Abs 4
VolksbegehrenG, wonach die Eintragungsbehörde allfällige Mängel sogleich zu
verbessern hat, überhaupt zu ungültigen Eintragungen kommen?
4. Sind die betroffenen Eintragungsbehörden Ihrer Ansicht nach der Verpflichtung des §
10 Abs 4 im ausreichenden Maß nachgekommen?