2363/J XX.GP
Anfrage des Abgeordneten Lackner und Genossen
an den Präsident des Rechnungshofes
betreffend Prüfbericht über die Stadt Feldkirch
lm Zuge der Überprüfung der Stadt Feldkirch wurden auch Unregelmäßigkeiten im Bereich
des Baues einer Musikschule aufgedeckt. Allerdings "fehlen" im Vergleich zu jenem
Prüfungsergebnis, das der Stadt Feldkirch übermittelt wurde, und jenem "Bericht", der der
Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, mehrere "Seiten". Während der "Rohbericht" 76 Seiten
umfaßte, so sind der Öffentlichkeit beispielsweise nur 23 Seiten vorgestellt worden,
ln der darauffolgenden Debatte verweigerte die ÖVP mit ihrer absoluten Mehrheit die Vorlage
der betreffenden Seiten, und auch der Rechnungshof selbst ist diesem Wunsch mit Hinweis auf
die Gesetzeslage nicht nachgekommen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE :
1.) Stimmt es, daß es hinsichtlich des Baues der Musikschule Feldkirch zu Unregelmäßigkeiten
in der Vergabe und Durchführung gekommen ist bzw. welche Umstände wurden in
concreto bemängelt?
2.) Wie hoch schätzen Sie den Schaden, der dadurch entstanden ist?
3.) Stimmt es, daß sich der Bericht des Rechnungshofes an den Landtag und an die
Landesregierung in diesem Punkt unterscheidet bzw. in welchem Umfang ist dies der
Fall?
4.) Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung geschah dies?
5.) Halten sie die derzeit geltende Gesetzeslage im Sinne der Kontrolle der Regierung durch
die gewählten Volksvertreter für sinnvoll?
6.) Was ist Ihres Erachtens nötig, daß es doch zu einer Freigabe der Prüfungsergebnisse der
Stadt Feldkirch kommt?
7.) In einer Stellungnahme des Rechnungshofes zu dieser Thematik vom 25. Feber d.J. heißt
es, "der Rechnungshof war und ist stets bereit gewesen, auch seine Prüfungsergebnisse
offenzulegen, sofern dies von den zuständigen Gremien gewünscht und beschlossen
wird." Halten Sie es angesichts der Tatsache, daß sich mit Ausnahme der ÖVP, die die
absolute Mehrheit hält, alle anderen im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien für
dir Offenlegung ausgesprochen haben, für sinnvoll und vertretbar, weiterhin die
Prüfungsergebnisse nur dann bzw, immer dann, wenn die Mehrheit dies verlangt,
offenzulegen? (Bitte begründen Sie ausführlich!)
8.) Mit welcher Begründung hat der Rechnungshof Teile des "Rohberichtes" nicht in den
öffentlichen Bericht aufgenommen bzw, wie lautete die Stellungnahme der Stadt
Feldkirch zu den Vorwürfen, die in diesem
Bericht erhoben wurden?
9.) In der bereits angesprochenen Pressemitteilung des Rechnungshofes verweist dieser zur
"Begründung" für das Absehen von einer Veröffentlichung auf die inzwischen
vergangenen Jahre. (Der Beginn der Abwicklung des Baues der Musikschule Feldkirch
war im Jahre 1 978, das Prüfungsergebnis wurde am 3. Mai 1996 an den Bürgermeister
der Stadt Feldkirch übermittelt.) Halten sie dieses Argument angesichts der geltenden
Rechtslage für zulässig und stichhaltig?
10.) Nach welchen Kriterien geht der Rechnungshof bei der Auswahl jener Anmerkungen vor,
die zwar im "Rohbericht", nicht aber im öffentlichen Bericht ersichtlich sind?