2363/J XX.GP

 

Anfrage des Abgeordneten Lackner und Genossen

an den Präsident des Rechnungshofes

betreffend Prüfbericht über die Stadt Feldkirch

lm Zuge der Überprüfung der Stadt Feldkirch wurden auch Unregelmäßigkeiten im Bereich

des Baues einer Musikschule aufgedeckt. Allerdings "fehlen" im Vergleich zu jenem

Prüfungsergebnis, das der Stadt Feldkirch übermittelt wurde, und jenem "Bericht", der der

Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, mehrere "Seiten". Während der "Rohbericht" 76 Seiten

umfaßte, so sind der Öffentlichkeit beispielsweise nur 23 Seiten vorgestellt worden,

ln der darauffolgenden Debatte verweigerte die ÖVP mit ihrer absoluten Mehrheit die Vorlage

der betreffenden Seiten, und auch der Rechnungshof selbst ist diesem Wunsch mit Hinweis auf

die Gesetzeslage nicht nachgekommen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE :

1.) Stimmt es, daß es hinsichtlich des Baues der Musikschule Feldkirch zu Unregelmäßigkeiten

in der Vergabe und Durchführung gekommen ist bzw. welche Umstände wurden in

concreto bemängelt?

2.) Wie hoch schätzen Sie den Schaden, der dadurch entstanden ist?

3.) Stimmt es, daß sich der Bericht des Rechnungshofes an den Landtag und an die

Landesregierung in diesem Punkt unterscheidet bzw. in welchem Umfang ist dies der

Fall?

4.) Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung geschah dies?

5.) Halten sie die derzeit geltende Gesetzeslage im Sinne der Kontrolle der Regierung durch

die gewählten Volksvertreter für sinnvoll?

6.) Was ist Ihres Erachtens nötig, daß es doch zu einer Freigabe der Prüfungsergebnisse der

Stadt Feldkirch kommt?

7.) In einer Stellungnahme des Rechnungshofes zu dieser Thematik vom 25. Feber d.J. heißt

es, "der Rechnungshof war und ist stets bereit gewesen, auch seine Prüfungsergebnisse

offenzulegen, sofern dies von den zuständigen Gremien gewünscht und beschlossen

wird." Halten Sie es angesichts der Tatsache, daß sich mit Ausnahme der ÖVP, die die

absolute Mehrheit hält, alle anderen im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien für

dir Offenlegung ausgesprochen haben, für sinnvoll und vertretbar, weiterhin die

Prüfungsergebnisse nur dann bzw, immer dann, wenn die Mehrheit dies verlangt,

offenzulegen? (Bitte begründen Sie ausführlich!)

8.) Mit welcher Begründung hat der Rechnungshof Teile des "Rohberichtes" nicht in den

öffentlichen Bericht aufgenommen bzw, wie lautete die Stellungnahme der Stadt

Feldkirch zu den Vorwürfen, die in diesem Bericht erhoben wurden?

9.) In der bereits angesprochenen Pressemitteilung des Rechnungshofes verweist dieser zur

"Begründung" für das Absehen von einer Veröffentlichung auf die inzwischen

vergangenen Jahre. (Der Beginn der Abwicklung des Baues der Musikschule Feldkirch

war im Jahre 1 978, das Prüfungsergebnis wurde am 3. Mai 1996 an den Bürgermeister

der Stadt Feldkirch übermittelt.) Halten sie dieses Argument angesichts der geltenden

Rechtslage für zulässig und stichhaltig?

10.) Nach welchen Kriterien geht der Rechnungshof bei der Auswahl jener Anmerkungen vor,

die zwar im "Rohbericht", nicht aber im öffentlichen Bericht ersichtlich sind?