2366/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Kampichler

und Kollegen

an den

Bundesminister für Inneres

betreffend kriminelle Aktivitäten im Internet.

Fast wöchentlich bringen neue Nachrichten über kriminelle Akivitäten im

Internet dieses Medium in die Schlagzeilen. Rechtsradikale Gruppierungen

verbreiten ihr ausländerfeindliches und antisemitisches Gedankengut, skrupellose

Geschäftemacher bieten Kinderpornos und Bilder von geschändeten und

mißhandelten Kleinkindern in ihren Newsgroups an, diese Seiten sind ohne große

Schwierigkeiten für jeden Internet-User zugänglich.

Allein wenn man in den Internet-Such-Programmen die Begriffe "Lolita" (für

Kinderpornographie), "alt.sex" und "White Power" (für Neonazis) eingibt,

werden hunderte Adressen mit verbotenem Inhalt angeboten.

Sicherheitshinweise wie "Diese Seite ist nur Personen über 18 Jahren zugänglich"

sind nutzlos - per Mouseclick kann jeder diese Page aufrufen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für

Inneres folgende

ANFRAGE:

1) Wie sieht die derzeitige gesetzliche Lage für Internet-Homepages und deren

Inhalt aus?

2) Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf gesetzlicher Basis

zu unterbinden?

3) Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf technischer Basis

zu unterbinden?

4) Gibt es bereits Fahndungserfolge, bei denen die Urheber solcher Homepages

zur Verantwortung gezogen wurden?

5) Wie haben Sie das Anliegen der Entschließung des Nationalrats vom

19. September 1996 auf Schaffung einer zentralen Meldestelle im Bereich der

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit umgesetzt?

6) Überwachen Beamte auch von sich aus die angebotenen Internet-Inhalte auf

strafrechtlich relevante Angebote (Kinderpornographie und Rechtsextremismus)?

7) Wie viele Beamte stehen für diese Tätigkeit zur Verfügung?

8) Wie ist deren technische Ausrüstung?

9) Inwieweit wird diese Untersuchungsgruppe mit ihren europäischen und

amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten?