2366/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Kampichler
und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend kriminelle Aktivitäten im Internet.
Fast wöchentlich bringen neue Nachrichten über kriminelle Akivitäten im
Internet dieses Medium in die Schlagzeilen. Rechtsradikale Gruppierungen
verbreiten ihr ausländerfeindliches und antisemitisches Gedankengut, skrupellose
Geschäftemacher bieten Kinderpornos und Bilder von geschändeten und
mißhandelten Kleinkindern in ihren Newsgroups an, diese Seiten sind ohne große
Schwierigkeiten für jeden Internet-User zugänglich.
Allein wenn man in den Internet-Such-Programmen die Begriffe "Lolita" (für
Kinderpornographie), "alt.sex" und "White Power" (für Neonazis) eingibt,
werden hunderte Adressen mit verbotenem Inhalt angeboten.
Sicherheitshinweise wie "Diese Seite ist nur Personen über 18 Jahren zugänglich"
sind nutzlos - per Mouseclick kann jeder diese Page aufrufen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1) Wie sieht die derzeitige gesetzliche Lage für Internet-Homepages und deren
Inhalt aus?
2) Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf gesetzlicher Basis
zu unterbinden?
3) Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf technischer Basis
zu unterbinden?
4) Gibt es bereits Fahndungserfolge, bei denen die Urheber solcher Homepages
zur Verantwortung gezogen wurden?
5) Wie haben Sie das Anliegen der Entschließung des Nationalrats vom
19. September 1996 auf Schaffung einer zentralen Meldestelle im Bereich der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit umgesetzt?
6) Überwachen Beamte auch von sich aus die angebotenen Internet-Inhalte auf
strafrechtlich relevante Angebote (Kinderpornographie und Rechtsextremismus)?
7) Wie viele Beamte stehen für diese Tätigkeit zur Verfügung?
8) Wie ist deren technische Ausrüstung?
9) Inwieweit wird diese Untersuchungsgruppe mit ihren europäischen und
amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten?