2383/J XX.GP

 

der Abgeordneten Krüger und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler

betreffend Millionennachzahlungen bei staatlich geförderten Filmen ,

Der Produzent Veit Heiduschka (Wegafilm) hat einschlägigen Informationen zufolge die 1996

begonnene Produktion des Spielfilms "Jedermann" nicht beendet.

Bei der Gesamtfinanzierung dieses Filmes durch in- und ausländische Film- und

Fernsehanstalten war auch die österreichische Bundesfilmförderung beteiligt.

Trotz eines hohen Gesamtbudgets war der Produzent bisher nicht in der Lage den Film

fertigzustellen,

Als Folge daraus ist die Wegafilm an den österreichischen Filmförderungsfonds herangetreten,

um eine Nachfinanzierung aus Steuermitteln zu erhalten.

Die Wegafilm hat bereits in der Vergangenheit Nachfinanzierungen in Millionenhöhe erhalten

(z.B. "Kopf des Mohren" Regie Paulus Manker).

Grundsätzlich muß es jedoch Sach- und Fachaufgabe eines jeden Produzenten sein, mit dem

genehmigten Budget auszukommen und damit sorgsam umzugehen. In diesem Zusammenhang

ist zu befürchten, daß bei Einreißen dieser Praktiken weitere Produzenten, die aus

Steuergeldern Filme produzieren. ihre Produkte nicht mehr fertigstellen. um auf diese Weise an

die begehrten. - Nachzahlungen des Filmförderungsfonds heranzukommen und damit mühelos eine

Aufstockung ihres Budgets erreichen.

Wie aus einem Artikel in "Täglich Alles" vom 28-4- 1997 zu entnehmen ist, werden

andererseits fix zugesagte Förderungsgelder nicht ausgezahlt. So wurde die vom ehemaligen

Kunstminister Dr. Scholten zugesagte Förderung des Dokumentationsfilmes "Abenteuer eines

Traumes" von Alfred Ninaus nicht vollständig ausbezahlt,

Lediglich ein Fünftel der vereinbarten Summe wurde dem Produzenten bereitgestellt, wodurch

diesem nun Schulden in der Höhe von ca ÖS 400.000.- entstanden sind

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

ANFRACE

1 ) Wird für die Fertigstellung des Filmes "Jedermann" eine Nachzahlung des österreichischen

Filmförderungsfonds gewährt werden?

Wenn ja, warum und in welcher Höhe ?

2) Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungsfonds um den

gesetzlichen Überziehungsrahmen angesucht und in welcher Hohe ?

3 ) Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungsfonds

Nachzahlungen erhalten, die über den gesetzlich gedeckten Überziehungsrahmen hinausgehen

und in welcher Höhe waren diese "

4) Wie hoch war die tatsächliche Nachzahlung bei der Produktion "Kopf des Mohren" in der

Regie von Paulus Manker ?

5) Aus welchen Gründen wurde die vom ehemaligen Minister Dr. Scholten vereinbarte

Förderung in der Höhe von ÖS 500.000,- für den Film "Abenteuer eines Traumes" nicht

vollständig ausbezahlt ?

6) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die restliche vereinbarte Summe von ÖS 400.000.- an

den Produzenten Alfred Ninaus ausbezahlt wird ?

Wenn nein, warum nicht ?