2383/J XX.GP
der Abgeordneten Krüger und Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend Millionennachzahlungen bei staatlich geförderten Filmen ,
Der Produzent Veit Heiduschka (Wegafilm) hat einschlägigen Informationen zufolge die 1996
begonnene Produktion des Spielfilms "Jedermann" nicht beendet.
Bei der Gesamtfinanzierung dieses Filmes durch in- und ausländische Film- und
Fernsehanstalten war auch die österreichische Bundesfilmförderung beteiligt.
Trotz eines hohen Gesamtbudgets war der Produzent bisher nicht in der Lage den Film
fertigzustellen,
Als Folge daraus ist die Wegafilm an den österreichischen Filmförderungsfonds herangetreten,
um eine Nachfinanzierung aus Steuermitteln zu erhalten.
Die Wegafilm hat bereits in der Vergangenheit Nachfinanzierungen in Millionenhöhe erhalten
(z.B. "Kopf des Mohren" Regie Paulus Manker).
Grundsätzlich muß es jedoch Sach- und Fachaufgabe eines jeden Produzenten sein, mit dem
genehmigten Budget auszukommen und damit sorgsam umzugehen. In diesem Zusammenhang
ist zu befürchten, daß bei Einreißen dieser Praktiken weitere Produzenten, die aus
Steuergeldern Filme produzieren. ihre Produkte nicht mehr fertigstellen. um auf diese Weise an
die begehrten. - Nachzahlungen des Filmförderungsfonds heranzukommen und damit mühelos eine
Aufstockung ihres Budgets erreichen.
Wie aus einem Artikel in "Täglich Alles" vom 28-4- 1997 zu entnehmen ist, werden
andererseits fix zugesagte Förderungsgelder nicht ausgezahlt. So wurde die vom ehemaligen
Kunstminister Dr. Scholten zugesagte Förderung des Dokumentationsfilmes "Abenteuer eines
Traumes" von Alfred Ninaus nicht vollständig ausbezahlt,
Lediglich ein Fünftel der vereinbarten Summe wurde dem Produzenten bereitgestellt, wodurch
diesem nun Schulden in der Höhe von ca ÖS 400.000.- entstanden sind
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRACE
1 ) Wird für die Fertigstellung des Filmes "Jedermann" eine Nachzahlung des österreichischen
Filmförderungsfonds gewährt werden?
Wenn ja, warum und in welcher Höhe ?
2) Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungsfonds um den
gesetzlichen Überziehungsrahmen angesucht
und in welcher Hohe ?
3 ) Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungsfonds
Nachzahlungen erhalten, die über den gesetzlich gedeckten Überziehungsrahmen hinausgehen
und in welcher Höhe waren diese "
4) Wie hoch war die tatsächliche Nachzahlung bei der Produktion "Kopf des Mohren" in der
Regie von Paulus Manker ?
5) Aus welchen Gründen wurde die vom ehemaligen Minister Dr. Scholten vereinbarte
Förderung in der Höhe von ÖS 500.000,- für den Film "Abenteuer eines Traumes" nicht
vollständig ausbezahlt ?
6) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die restliche vereinbarte Summe von ÖS 400.000.- an
den Produzenten Alfred Ninaus ausbezahlt wird ?
Wenn nein, warum nicht ?