2386/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend unternehmerfeindliche Einflußnahme von seiten der

Tiroler Wirtschaftskammer im Zusammenhang mit einer

Gewerbebefähigung

Im Bundesland Tirol ist es offensichtlich immer noch an der

Tagesordnung , daß hoffnungsvolle Jungunternehmer von ihrer

zukünft igen Interessenvertretung, für die sie

Zwangskammerbeiträge entrichten müssen, beim Antritt ihrer

Gewerbeausübung etwa nicht unterstützt, sondern sogar behindert

werden.

Das güngste Beispiel für die jungunternehmerfeindliche Tätigkeit

der Tiroler Wirtschaftskammer vollzieht sich an Herrn Othmar

Matt, Gründer eines Fotofachgeschäftes in der Tiroler

Marktgemeinde Telfs. Nachdem Herrn Matt nach anfänglichen

Schwierigkeiten von der zuständigen Gewerbebehörde beim Amt der

Tiroler Landesregierung auf der Grundlage eines umfassenden

Ermittlungsverfahrens (Vorlage von Zeugnissen, Arbeits-

bestätigungen usw. im November 1996 eine unbefristete Nachsicht

zur Ausübung des Fotografengewerbes in Aussicht gestellt worden

war, beeinspruchte die Tiroler Wirtschaftskammer dies mit der

Begründung, daß kein weiterer Bedarf für eine Ausübung einer

solchen selbstständigen Tätigkeit in dieser Region gegeben sei .

Aufgrund der Berufung gegen das Nachsichtverfahren in dem oben

genannten Fall gem.§346 Abs. 4 Gewerbeordnung liegt die

Entscheidung über das weitere Schicksal nun beim BMWA als

zuständiger Oberbehörde .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

Anfrage

1 . Ist Ihnen als ressortzuständiger Bundesminister der oben

dargelegte Fall bekannt ?

2 . Wenn ja, haben Sie bereits eine Entscheidung getroffen ?

3 . Wie sieht diese Entscheidung im konkreten Fall aus ?

4 . Können Sie Auskunft darüber geben, wie oft die Tiroler

Wirtschaftskammer in der laufenden Legislaturperiode einen

Einspruch in Nachsichtverfahren eingebracht hat ?

5 . Wie hat dabei Ihr Bundesministerium jeweils entschieden ?

6 . Wie stellt sich die diesbezügliche Situation in den anderen

Bundesländern dar ?

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