2395/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter, Volker Kier,

Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schmälerung von gemeinnützig erwirtschafteten und für Zwecke

des gemeinnützigen Wohnbaus bestimmten Vermögens im Bereich der

GIWOG - Gemeinnützigen Industrie Wohnungsgesellschaft mbH, Linz

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Aufgabe, preiswerte Wohnungen zu

errichten und zu verwalten. Zu diesem Zweck werden Sie aus öffentlichen Mitteln

gefördert. Andererseits beschränkt aber der Gesetzgeber den Eigentümer einer

gemeinnützigen Bauvereinigung bei der Entnahme von Gewinnen. Weiters dürfen

Eigentümer von gemeinnützigen Bauvereinigungen im Falle ihres Ausscheidens

oder im Falle der Auflösung nicht mehr als das von ihnen eingezahlte Kapital

erhalten.

Demgegenüber hat die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft

mbH, Linz (die seit 1989 der damaligen VOEST-ALPlNE AG Wien, VA-AG gehörte)

beim Kauf der GEMYSAG - Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-Aktiengese/lschaft

von der Böhler GmbH und der SAG - Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungs-

AG von der VA Stahl AG 1991 den beiden Eigentümern das 45-fache jenes Betrages

ausbezahlt (330 Mill. S), den diese in ihre gemeinnützigen Unternehmen eingezahlt

hatten (4,9 Mill. S und 2,5 Mill. S). Das Geschäft ist also zur Gänze innerhalb des

ÖIAG-Konzerns abgewickelt worden.

 

Darüber hinaus hat die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft

mbH, Linz im Jahr 1988 540 Millionen Schilling gemeinnützig erwirtschaftet Kapital

in ihrer Bilanz so dargestellt (handelsrechtlich durchaus wirksam), als ob es sich um

von ihrem Eigentümer eingezahltes Kapital handeln würde. Dies geschah durch

Umwandlung des genannten Betrages aus einer sogenannten

"Einbringungsrücklage" (für 1977 eingebrachte Werkswohnungen) in Stammkapital.

Der Rechnungshof beurteilte auf Basis des WGG diese Erhöhung des

Stammkapitals, da sie aus gemeinnützig erwirtschafteten Erträgen gespeist wurde,

für nicht dividenden- und rückzahlungsberechtigend. Dieser Auffassung wurde aber

in keiner Weise Rechnung getragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang und mit dem

Ziel der lückenlosen Aufklärung dieses laut Rechnungshof gesetzwidrigen

Vorgehens daher nachstehende

Anfrage

1. Ist Ihnen bekannt, ob und an wen die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz verkauft wurde, bzw. ob ein Verkauf geplant

ist?

2. Wie sieht die aktuelle Eigentümerstruktur der GIWOG - Gemeinnützigen

Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz aus?

3. Um welchen Preis wurde die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-

Wohnungsgesellschaft /mbH, Linz verkauft oder welcher Preis wird verhandelt?

 

4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß durch den Kauf der GEMYSAG -

Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-Aktiengese//schaft von der Böhler GmbH

und der SAG - Gemeinnützigen Wohnungs- und Sied!ungs-AG von der VA Stahl

AG dem gemeinnützigen Wohnbau in Oberösterreich 330 Millionen Schilling

entzogen wurden?

5. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen lhnen als Finanzminister zur

Verfügung und welche werden Sie ergreifen, um die dem gemeinnützigen

Wohnbau in Oberösterreich entzogenen 330 Millionen Schilling wieder einer

dem WGG entsprechenden Widmung zuzuführen?

6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß durch eine Kapitalberichtigung in der

GIWOG - Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz dem

gemeinnützigen Wohnbau in Oberösterreich 540 Millionen Schilling entzogen

wurden?

7. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen als Finanzminister zur

Verfügung und welche werden Sie ergreifen, um die dem gemeinnützigen

Wohnbau in Oberösterreich entzogenen 540 Millionen Schilling wieder ihrer

gesetzlichen Widmung zuzuführen?

8. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Verkaufs der GIWOG -

Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz die Sachlage, daß

die ÖIAG (bzw. ihre Tochterunternehmen) ihr Vermögen um 870 Millionen

Schilling (540 und 330 Millionen Schilling) in gesetzwidriger Weise aus

gemeinnützig erwirtschafteten Erträgen der drei genannten Bauvereinigungen

erhöht hat?

 

9. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, daß die Schmälerung gemeinnütziger

Wohnbaumittel um 870 Millionen Schilling im Bereich der GIWOG -

Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz bereits 1992 vom

Rechnungshof kritisiert wurde, bisher aber nichts unternommen wurde, um

einen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entsprechenden Zustand

wiederherzustellen?

10. Wie hoch waren die Gewinne, die die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer

ausgeschüttet hat? Wurden jährlich um 25 Millionen Schilling mehr an den/die

Eigentümer ausgezahlt als nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

zulässig gewesen wäre?

1 1 . Von welcher Höhe hinsichtlich des Stammkapitals wurde bei der Berechnung

der Gewinne ausgegangen, die die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer

ausgeschüttet hat?

12. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen als Finanzminister zur

Verfügung und welche werden Sie ergreifen, um die Rückabwicklung etwaiger

überhöhter Dividendenzahlungen zu gewährleisten?

13. Sind in lhrem Ministerium ähnliche Fälle von "Kapitalberichtigungen" oder

"Fusionen" im Bereich des gemeinnützigen Wohnbauwesens bekannt? Wenn

ja, um welche Fälle handelt es sich, und was wurde in diesen Fällen wann

unternommen.?