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der Abg. Dr. Helene Partik-Pable

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stellenbesetzung für die Leitung des Bundesasylamtes

 

 

Laut unseren Informationen wurde der ehemalige Beschäftigte der Caritas,

Wolfgang Taucher, für die Stelle des Leiters des Bundesasylamtes bestellt.

Obwohl es mehrere besser qualifizierte Bewerber für dieses Amt gab und sich

sogar der sehr versierte Beamte des Bundesministerium für Inneres, Mag. Johann

Schadwasser, der das Bundesasylamt monatelang interimsmäßig leitete, dafür

bewarb, wurde ein ressortfremder Bewerber aufgenommen.

Dazu kommt noch, daß sich dieser Bewerber mit dem für den Posten vorgesehenen

Gehalt nicht zufrieden gibt und demnach laut unseren Informationen ein

Sondervertrag, der höhere Einkünfte vorsieht, abgeschlossen wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1) Stimmt es, daß Her Wolfgang Taucher einen Sondervertrag für seine Tätigkeit

als Leiter des Bundesasylamtes hat?

 

2) Wenn ja, wie sieht dieser Sondervertrag aus?

Wie hoch sind die daraus resultierenden Einkünfte Wolfgang Tauchers für die

Tätigkeit des Leiters des Bundesasylamtes?

 

3) Warum wurde nicht Mag. Johann Schadwasser, der das Bundesasylamt seit

einem dreiviertel Jahr interimsmäßig sehr zufriedenstellend geleitet hat und sich

auch für dieses Amt beworben hat, für dieses Amt bestellt?

 

4) Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem Gehalt, zu dem die Stelle

ausgeschrieben wurde und den Konditionen im Sondervertrag?

 

5) Warum wurden nicht ressorteigene Personen, die ebenso und sogar besser

qualifiziert für dieses Amt waren und keinen Sondervertrag gefordert haben,

bevorzugt?