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der Abg. Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Stellenbesetzung für die Leitung des Bundesasylamtes
Laut unseren Informationen wurde der ehemalige Beschäftigte der Caritas,
Wolfgang Taucher, für die Stelle des Leiters des Bundesasylamtes bestellt.
Obwohl es mehrere besser qualifizierte Bewerber für dieses Amt gab und sich
sogar der sehr versierte Beamte des Bundesministerium für Inneres, Mag. Johann
Schadwasser, der das Bundesasylamt monatelang interimsmäßig leitete, dafür
bewarb, wurde ein ressortfremder Bewerber aufgenommen.
Dazu kommt noch, daß sich dieser Bewerber mit dem für den Posten vorgesehenen
Gehalt nicht zufrieden gibt und demnach laut unseren Informationen ein
Sondervertrag, der höhere Einkünfte vorsieht, abgeschlossen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE
1) Stimmt es, daß Her Wolfgang Taucher einen Sondervertrag für seine Tätigkeit
als Leiter des Bundesasylamtes hat?
2) Wenn ja, wie sieht dieser Sondervertrag aus?
Wie hoch sind die daraus resultierenden Einkünfte Wolfgang Tauchers für die
Tätigkeit des Leiters des Bundesasylamtes?
3) Warum wurde nicht Mag. Johann Schadwasser, der das Bundesasylamt seit
einem dreiviertel Jahr interimsmäßig sehr zufriedenstellend geleitet hat und sich
auch für dieses Amt beworben hat, für dieses Amt bestellt?
4) Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem Gehalt, zu dem die Stelle
ausgeschrieben wurde und den Konditionen im Sondervertrag?
5) Warum wurden nicht ressorteigene Personen, die ebenso und sogar besser
qualifiziert für dieses Amt waren und keinen Sondervertrag gefordert haben,
bevorzugt?