2402/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dkfm.Mag.Mühlbachler
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Toleranzsemester - Ausklammerung des Architekturstudiums und anderer
Studienrichtungen mit überdurchschnittlicher langer Studiendauer
Manche Studienrichtungen können in der vom Gesetzgeber vorgesehenen gesetzli-
chen Studiendauer aus Gründen, die nicht im Bereich der Studierenden liegen, nicht
oder nur sehr schwer absolviert werden (z.B. zu geringe Anzahl von Labor- oder
Seminarplätzen; "Massenstudienrichtungen"). Um diese "Hürden" bei der Gewäh-
rung von Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe zu berücksichtigen, wurde je nach
Studienrichtung und Hochschule eine Regelung zu den "Toleranzsemestern" einge-
richtet. Benötigt ein Student länger als die vorgesehene gesetzliche Studienzeit plus
ein "Toleranzsemester" pro Studienabschnitt, entfällt ab März 1997 die Familienbei-
hilfe und, falls vorhanden, die Studienbeihilfe. lm besonderen davon betroffen ist das
Architekturstudium an der Technischen Universität Wien, welches in der entspre-
chenden Verordnung nicht aufscheint.
Faktum ist, daß von 637 Architekturstudierenden des Wintersemester 1994/95
(Stichtag 28.Jänner 1997) keine/r dieser den ersten Studienabschnitt durch die ho-
hen Anforderungen dieser Studienrichtung und der im ersten Absatz angeführten
Gründe beenden konnte. Das bedeutet, daß für diese Studenten mit 1.März 1997 die
Familienbeihilfen eingestellt wurden.
Die Studienrichtungen der Johannes-Kepler-Universität Linz Rechtswissenschaften
und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Technisch-Naturwissen-
schaftlichen Fakultät sind in der genannten Verordnung ebenfalls nicht enthalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissen-
schaft und Verkehr folgende
A nfrag e :
1 ) Nach welchen Auswahlkriterien wurde die Liste der "Toleranzsemester" an allen
österreichischen Universitäten mit den jeweiligen Studienrichtungen erstellt?
2) Wurden bei diesen Auswahlkriterien die in der Einleitung zu dieser Anfragen be-
schriebenen Erschwernisse an den jeweiligen Universitäten berücksichtigt?
3) Auf welche Begründung stützt sich die Entscheidung ihres Ministeriums, die Stu-
dienrichtung "Architektur" an der Technischen Universität Wien in der Aus-
nahmenliste auszuklammern?
4) Wie stehen Sie zu der Aussage eines Mitarbeiters Ihres Ministeriums im Standard-
vom 18.2.1997, daß viele Architekturstudenten während ihrer Studienzeit in Ar-
chitekturbüros jobben?
5) Erkennen Sie darin die Ursache für die längere Studiendauer der Architekturstu-
denten?
6) Welche Gründe gibt es seitens Ihres Ministeriums für die Ausklammerung der ge-
nannten Studienrichtungen an der Johannes-Kepler-Universität Linz?