2402/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dkfm.Mag.Mühlbachler

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Toleranzsemester - Ausklammerung des Architekturstudiums und anderer

Studienrichtungen mit überdurchschnittlicher langer Studiendauer

Manche Studienrichtungen können in der vom Gesetzgeber vorgesehenen gesetzli-

chen Studiendauer aus Gründen, die nicht im Bereich der Studierenden liegen, nicht

oder nur sehr schwer absolviert werden (z.B. zu geringe Anzahl von Labor- oder

Seminarplätzen; "Massenstudienrichtungen"). Um diese "Hürden" bei der Gewäh-

rung von Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe zu berücksichtigen, wurde je nach

Studienrichtung und Hochschule eine Regelung zu den "Toleranzsemestern" einge-

richtet. Benötigt ein Student länger als die vorgesehene gesetzliche Studienzeit plus

ein "Toleranzsemester" pro Studienabschnitt, entfällt ab März 1997 die Familienbei-

hilfe und, falls vorhanden, die Studienbeihilfe. lm besonderen davon betroffen ist das

Architekturstudium an der Technischen Universität Wien, welches in der entspre-

chenden Verordnung nicht aufscheint.

Faktum ist, daß von 637 Architekturstudierenden des Wintersemester 1994/95

(Stichtag 28.Jänner 1997) keine/r dieser den ersten Studienabschnitt durch die ho-

hen Anforderungen dieser Studienrichtung und der im ersten Absatz angeführten

Gründe beenden konnte. Das bedeutet, daß für diese Studenten mit 1.März 1997 die

Familienbeihilfen eingestellt wurden.

Die Studienrichtungen der Johannes-Kepler-Universität Linz Rechtswissenschaften

und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Technisch-Naturwissen-

schaftlichen Fakultät sind in der genannten Verordnung ebenfalls nicht enthalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissen-

schaft und Verkehr folgende

A nfrag e :

1 ) Nach welchen Auswahlkriterien wurde die Liste der "Toleranzsemester" an allen

österreichischen Universitäten mit den jeweiligen Studienrichtungen erstellt?

2) Wurden bei diesen Auswahlkriterien die in der Einleitung zu dieser Anfragen be-

schriebenen Erschwernisse an den jeweiligen Universitäten berücksichtigt?

3) Auf welche Begründung stützt sich die Entscheidung ihres Ministeriums, die Stu-

dienrichtung "Architektur" an der Technischen Universität Wien in der Aus-

nahmenliste auszuklammern?

4) Wie stehen Sie zu der Aussage eines Mitarbeiters Ihres Ministeriums im Standard-

vom 18.2.1997, daß viele Architekturstudenten während ihrer Studienzeit in Ar-

chitekturbüros jobben?

5) Erkennen Sie darin die Ursache für die längere Studiendauer der Architekturstu-

denten?

6) Welche Gründe gibt es seitens Ihres Ministeriums für die Ausklammerung der ge-

nannten Studienrichtungen an der Johannes-Kepler-Universität Linz?