2403/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend außerordentliche Abschreibung der EVN für das Kraftwerk Freudenau
Die Energieversorgung Niederösterreich, EVN, hat in ihrem Geschäftsjahr 1995/96 eine
außerordentliche Abschreibung für das in Bau befindliche Kraftwerk Freudenau in der Höhe
von 450 Mio. öS vorgenommen. Die EVN hält an diesem Donaukraftwerk einen Anteil von
12,5 % . Lt. EVN-Generaldirektor Rudolf Gruber erspart sich das Unternehmen dadurch
Steuern in der Höhe von 150 Mio. öS.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die außerordentliche Abschreibung der EVN für das Kraftwerk
Freudenau in der Höhe von 450 Mio. öS ?
2. Wie begründet die EVN diese Maßnahme ?
3. Ist Ihrer Beurteilung nach die außerordentliche Abschreibung sowohl hinsichtlich ihrer
Höhe wie auch hinsichtlich des Zeitpunkts rechtlich korrekt ? Bitte begründen Sie Ihre
Antwort ?
4. Wie hoch ist der Steuerausfall durch diese Maßnahme ?
5. Falls die außerordentliche Abschreibung lhrer Beurteilung nach rechtlich korrekt sein
sollte:
Heißt das, daß auch andere am Kraftwerk Freudenau beteiligte Unternehmen - also
etwa die Donaukraft AG - berechtigt sind, eine außerordentliche Abschreibung im
gleichen Umfang vorzunehmen?
6. Sind Ihnen außerordentliche Abschreibungen anderer am Kraftwerk Freudenau
beteiligter Unternehmen bekannt ? Wenn ja, von welchem Unternehmen wurde wann
in welcher Höhe eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen ?
7. Falls die außerordentliche Abschreibung der EVN Ihrer Beurteilung nach rechtlich
nicht korrekt sein sollte: Welche Konsequenzen sind damit verbunden ?