2403/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend außerordentliche Abschreibung der EVN für das Kraftwerk Freudenau

Die Energieversorgung Niederösterreich, EVN, hat in ihrem Geschäftsjahr 1995/96 eine

außerordentliche Abschreibung für das in Bau befindliche Kraftwerk Freudenau in der Höhe

von 450 Mio. öS vorgenommen. Die EVN hält an diesem Donaukraftwerk einen Anteil von

12,5 % . Lt. EVN-Generaldirektor Rudolf Gruber erspart sich das Unternehmen dadurch

Steuern in der Höhe von 150 Mio. öS.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE:

1. Wie beurteilen Sie die außerordentliche Abschreibung der EVN für das Kraftwerk

Freudenau in der Höhe von 450 Mio. öS ?

2. Wie begründet die EVN diese Maßnahme ?

3. Ist Ihrer Beurteilung nach die außerordentliche Abschreibung sowohl hinsichtlich ihrer

Höhe wie auch hinsichtlich des Zeitpunkts rechtlich korrekt ? Bitte begründen Sie Ihre

Antwort ?

4. Wie hoch ist der Steuerausfall durch diese Maßnahme ?

5. Falls die außerordentliche Abschreibung lhrer Beurteilung nach rechtlich korrekt sein

sollte:

Heißt das, daß auch andere am Kraftwerk Freudenau beteiligte Unternehmen - also

etwa die Donaukraft AG - berechtigt sind, eine außerordentliche Abschreibung im

gleichen Umfang vorzunehmen?

6. Sind Ihnen außerordentliche Abschreibungen anderer am Kraftwerk Freudenau

beteiligter Unternehmen bekannt ? Wenn ja, von welchem Unternehmen wurde wann

in welcher Höhe eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen ?

7. Falls die außerordentliche Abschreibung der EVN Ihrer Beurteilung nach rechtlich

nicht korrekt sein sollte: Welche Konsequenzen sind damit verbunden ?