241/J
der Abgeordneten Böhacker,
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Freikartenpraxis der Salzburger Festspiele
Medienberichten ist zu entnehmen, daß der jüngste Rechnungshofbericht über die Salzburger
Festspiele das Reformdirektorium unter Gerard Mortier, Hans Landesmann und Helga Rabl-
Stadler neben anderen Ungereimtheiten insbesondere die Freikartenvergabe rügt, die in den
Jahren 1992 bis 1995 bereits mit einem Gesamtvolumen iHv. S 60 Millionen zu bewerten ist.
Während pro Festspielkarte öffentliche Zuschüsse zwischen öS 900,-- und öS 1.800,--
erforderlich sind, werden anstelle einer sparsameren Festspielverwaltung in zunehmendem
Ausmaß Repräsentationskarten vergeben, die 1992 dreimal, l993 und 1994 mehr als viermal
so groß wie früher waren. Dabei erhielten einzelne Politiker bis zu je 12 Repräsentationskarten,
ehemalige amtierende Kuratoriumsmitglieder bis zu je 60 Repräsentationskarten je Spielzeit
(RH Rohbericht laut News Nr. 2 v. 11.1.1996).
Da diese Freikarten bereits 6,4 % der erzielten Karteneinnahmen ausmachen und bei den
Vergabeberechtigten bzw. Empfängern der Freikarten geldwerte Vorteile oder zumindest
Schenkungen vorliegen, stellen die unterfertigten Abgeordneten aus gegebenen Anlaß an den
Bundesminister für Finanzen folgende
A N F R A G E
1. Gem. §115 BAO haben die Abgabenbehörden von amtswegen abgabenpflichtige Fälle zu
erforschen und darüber zu wachen, daß Abgabeneinnahmen nicht zu unrecht verkürzt
werden (§ 114 BAO).
Welche Erhebungsmaßnahmen werden Sie veranlassen, um die allfällige Steuerpflicht aus
den gegenständlichen Freikartenvergaben festzustellen?
2. Werden Sie bei den Vergabeberechtigten Organen der Salzburger Festspiele eine
abgabenbehördliche Prüfung wegen der Freikartenpraxis anordnen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie die allfällige Steuerpflicht bei den Empfängern der Freikarten bzw. bei
den Vergabeberechtigten?
4. Ist Ihrer Ansicht nach bei den Empfängern bzw. Vergabeberechtigten der Freikartenbezug
als Zugang in Geldeswert oder geldwerter Vorteil der Einkommensteuer zu unterziehen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Inwieweit ist der unentgeltliche Freikartenbezug bei den Vergabeberechtigten bzw. bei den
Empfängern der Schenkungssteuer zu unterziehen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Inwieweit und in welchem Ausmaß kann der Freikartenbezug umsatzsteuerrechtlich als
tauschähnlicher Umsatz angesehen werden?
7. Werden Sie genaue Erhebungen darüber vornehmen, welche Politiker, Dienstnehmer,
ehemalige Dienstnehmer und sonstige Personen in den letzten Jahren Freikarten vergeben
und bezogen haben?
Wenn nein, warum nicht?
8. Welcher der ad 7.) genannten Personen sind Ihnen als Empfänger bzw. Freikarten-
Vergabsberechtigte bereits bekannt und welche steuerrechtlichen Erhebungsmaßnahmen
wurden gegen diese Personen bereits eingeleitet?