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der Abgeordneten Böhacker,

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Freikartenpraxis der Salzburger Festspiele

 

Medienberichten ist zu entnehmen, daß der jüngste Rechnungshofbericht über die Salzburger

Festspiele das Reformdirektorium unter Gerard Mortier, Hans Landesmann und Helga Rabl-

Stadler neben anderen Ungereimtheiten insbesondere die Freikartenvergabe rügt, die in den

Jahren 1992 bis 1995 bereits mit einem Gesamtvolumen iHv. S 60 Millionen zu bewerten ist.

Während pro Festspielkarte öffentliche Zuschüsse zwischen öS 900,-- und öS 1.800,--

erforderlich sind, werden anstelle einer sparsameren Festspielverwaltung in zunehmendem

Ausmaß Repräsentationskarten vergeben, die 1992 dreimal, l993 und 1994 mehr als viermal

so groß wie früher waren. Dabei erhielten einzelne Politiker bis zu je 12 Repräsentationskarten,

ehemalige amtierende Kuratoriumsmitglieder bis zu je 60 Repräsentationskarten je Spielzeit

(RH Rohbericht laut News Nr. 2 v. 11.1.1996).

 

Da diese Freikarten bereits 6,4 % der erzielten Karteneinnahmen ausmachen und bei den

Vergabeberechtigten bzw. Empfängern der Freikarten geldwerte Vorteile oder zumindest

Schenkungen vorliegen, stellen die unterfertigten Abgeordneten aus gegebenen Anlaß an den

Bundesminister für Finanzen folgende

 

A N F R A G E

 

1. Gem. §115 BAO haben die Abgabenbehörden von amtswegen abgabenpflichtige Fälle zu

erforschen und darüber zu wachen, daß Abgabeneinnahmen nicht zu unrecht verkürzt

werden (§ 114 BAO).

Welche Erhebungsmaßnahmen werden Sie veranlassen, um die allfällige Steuerpflicht aus

den gegenständlichen Freikartenvergaben festzustellen?

2. Werden Sie bei den Vergabeberechtigten Organen der Salzburger Festspiele eine

abgabenbehördliche Prüfung wegen der Freikartenpraxis anordnen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wie beurteilen Sie die allfällige Steuerpflicht bei den Empfängern der Freikarten bzw. bei

den Vergabeberechtigten?

 

4. Ist Ihrer Ansicht nach bei den Empfängern bzw. Vergabeberechtigten der Freikartenbezug

als Zugang in Geldeswert oder geldwerter Vorteil der Einkommensteuer zu unterziehen?

Wenn nein, warum nicht?

 

5. Inwieweit ist der unentgeltliche Freikartenbezug bei den Vergabeberechtigten bzw. bei den

Empfängern der Schenkungssteuer zu unterziehen?

Wenn nein, warum nicht?

 

6. Inwieweit und in welchem Ausmaß kann der Freikartenbezug umsatzsteuerrechtlich als

tauschähnlicher Umsatz angesehen werden?

 

7. Werden Sie genaue Erhebungen darüber vornehmen, welche Politiker, Dienstnehmer,

ehemalige Dienstnehmer und sonstige Personen in den letzten Jahren Freikarten vergeben

und bezogen haben?

Wenn nein, warum nicht?

 

8. Welcher der ad 7.) genannten Personen sind Ihnen als Empfänger bzw. Freikarten-

Vergabsberechtigte bereits bekannt und welche steuerrechtlichen Erhebungsmaßnahmen

wurden gegen diese Personen bereits eingeleitet?