2418/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Vergabe von BUWOG Wohnungen
im Bereich des Bundesministeriums für Inneres
Das Bundesministerium für Inneres sorgt sich sehr um die ihm anvertrauten Bediensteten.
Unter dem Titel "Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete" erfolgt nämlich auch die Vergabe
von BUWOG-Wohnungen an Ressortbedienstete.
Es stellt offenbar Wohnungsfürsorge dar, wenn eine Mietwohnung im Ausmaß von 88 m2 mit
einer monatlichen Mitbelastung von 7.082,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von 55 m2
mit einer monatlichen Mietbelastung von 4.217,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von 93
m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 7,156,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von
69 m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 5.607,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß
von 62 m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 5.765,-- ÖS, usw. angeboten werden.
Betriebs- und Heizkosten und Baukostenbeteiligung werden selbstverständlich noch extra
verrechnet.
Diese Wohnungen sind in erster Linie für junge Exekutivbeamte vorgesehen, die sich mit
mäßigen Bezügen in der Phase der Familiengründung befinden. Bei derart hohen
Wohnungsbelastungen kann keinesfalls davon die Rede sein, daß der Dienstgeber seine
Fürsorgepflicht erfüllt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher die nachstehende
ANFRAGE
1 . Wie viele BUWOG-Wohnungen wurden 1996 an ressortangehörige Bedienstete vergeben?
2. In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Erstbezug der Wohnung?
3. Wie hoch war das durchschnittliche Flächenausmaß die durchschnittliche Belastung mit
Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie der durchschnittliche Baukostenbeitrag je
Wohnung?
4. Wie belaufen sich das durchschnittliche Flächenausmaß sowie die durchschnittlichen
Kostenbeträge in den Fällen des Erstbezuges von Wohnungen?
5. Sind Sie der Auffassung, daß die Wohungen für junge Exekutivbeamte wirklich noch
erschwinglich sind und bei diesen Kosten noch von Wohnungsfürsorge gesprochen werden
kann?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
6. Worin liegen die Gründe für die exorbitant hohen Wohnungskosten der BUWOG-
Wohnungen?
7. Wer ist für die hohen Wohnungskosten verantwortlich?
8. Auf welche Weise werden die Heizkosten der BUWOG-Wohnungen, die bereits
Gegenstand von höchtsgerichtlichen
Verfahren waren, in Ihrem Ressort ermittelt?
9. Wie viele BUWOG-Wohnungen stehen Ihrem Ressort insgesamt zur Verfügung und wie
verteilen sich diese Wohnungen auf die einzelnen Bundesländer und die einzelnen
Dienstbehörden?
10. Welche Kalkulationsunterlagen liegen der Bemessung der Mieten, Betriebs- und
Heizkosten sowie der Baukostenbeiträge zugrunde und auf welche Weise wurde die
Richtigkeit zugrunde und auf welche Weise wurde die Richtigkeit der Kalkulationen
überprüft?
11. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Ihr Ressort?
Wenn ja, durch wen und auf welche Weise
Wenn nein, warum nicht?
12. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Stellen, die von der
BUWOG unabhängig sind?
Wenn ja, durch welche Stellen und auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
13. Wurden für die Errichtung der in Ihrem Ressort vergebenen BUWOG-Wohnungen
Steuermittel verwendet?
Wenn ja, im Rahmen welcher Förderungen und in welcher Höhe?
14. Werden zum Betrieb und Erhaltung dieser Wohnungen Steuermittel verwendet?
15. Teilen Sie die Auffassung, daß die geschützte Stellung der BUWOG als Quasi-Monopolist
in diesem Bereich für die hohen Wohnungskosten mitverantwortlich ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dagegen ergreifen?
16. Werden Sie Maßnahmen setzen, um eine Absenkung der exorbitant hohen
Wohnungskosten zu erreichen?
Wenn ja, wann beabsichtigen Sie welche konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?