2418/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Haider, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Vergabe von BUWOG Wohnungen

im Bereich des Bundesministeriums für Inneres

Das Bundesministerium für Inneres sorgt sich sehr um die ihm anvertrauten Bediensteten.

Unter dem Titel "Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete" erfolgt nämlich auch die Vergabe

von BUWOG-Wohnungen an Ressortbedienstete.

Es stellt offenbar Wohnungsfürsorge dar, wenn eine Mietwohnung im Ausmaß von 88 m2 mit

einer monatlichen Mitbelastung von 7.082,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von 55 m2

mit einer monatlichen Mietbelastung von 4.217,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von 93

m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 7,156,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß von

69 m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 5.607,-- ÖS, eine Mietwohnung im Ausmaß

von 62 m2 mit einer monatlichen Mietbelastung von 5.765,-- ÖS, usw. angeboten werden.

Betriebs- und Heizkosten und Baukostenbeteiligung werden selbstverständlich noch extra

verrechnet.

Diese Wohnungen sind in erster Linie für junge Exekutivbeamte vorgesehen, die sich mit

mäßigen Bezügen in der Phase der Familiengründung befinden. Bei derart hohen

Wohnungsbelastungen kann keinesfalls davon die Rede sein, daß der Dienstgeber seine

Fürsorgepflicht erfüllt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher die nachstehende

ANFRAGE

1 . Wie viele BUWOG-Wohnungen wurden 1996 an ressortangehörige Bedienstete vergeben?

2. In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Erstbezug der Wohnung?

3. Wie hoch war das durchschnittliche Flächenausmaß die durchschnittliche Belastung mit

Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie der durchschnittliche Baukostenbeitrag je

Wohnung?

4. Wie belaufen sich das durchschnittliche Flächenausmaß sowie die durchschnittlichen

Kostenbeträge in den Fällen des Erstbezuges von Wohnungen?

5. Sind Sie der Auffassung, daß die Wohungen für junge Exekutivbeamte wirklich noch

erschwinglich sind und bei diesen Kosten noch von Wohnungsfürsorge gesprochen werden

kann?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

Wenn nein, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

6. Worin liegen die Gründe für die exorbitant hohen Wohnungskosten der BUWOG-

Wohnungen?

7. Wer ist für die hohen Wohnungskosten verantwortlich?

8. Auf welche Weise werden die Heizkosten der BUWOG-Wohnungen, die bereits

Gegenstand von höchtsgerichtlichen Verfahren waren, in Ihrem Ressort ermittelt?

9. Wie viele BUWOG-Wohnungen stehen Ihrem Ressort insgesamt zur Verfügung und wie

verteilen sich diese Wohnungen auf die einzelnen Bundesländer und die einzelnen

Dienstbehörden?

10. Welche Kalkulationsunterlagen liegen der Bemessung der Mieten, Betriebs- und

Heizkosten sowie der Baukostenbeiträge zugrunde und auf welche Weise wurde die

Richtigkeit zugrunde und auf welche Weise wurde die Richtigkeit der Kalkulationen

überprüft?

11. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Ihr Ressort?

Wenn ja, durch wen und auf welche Weise

Wenn nein, warum nicht?

12. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Stellen, die von der

BUWOG unabhängig sind?

Wenn ja, durch welche Stellen und auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden für die Errichtung der in Ihrem Ressort vergebenen BUWOG-Wohnungen

Steuermittel verwendet?

Wenn ja, im Rahmen welcher Förderungen und in welcher Höhe?

14. Werden zum Betrieb und Erhaltung dieser Wohnungen Steuermittel verwendet?

15. Teilen Sie die Auffassung, daß die geschützte Stellung der BUWOG als Quasi-Monopolist

in diesem Bereich für die hohen Wohnungskosten mitverantwortlich ist?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dagegen ergreifen?

16. Werden Sie Maßnahmen setzen, um eine Absenkung der exorbitant hohen

Wohnungskosten zu erreichen?

Wenn ja, wann beabsichtigen Sie welche konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?