2438/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend

Controlling in der öffentlichen Verwaltung

Bereits das Koalitionsübereinkommen vom 17. Jänner 1990 sah in jedem Bundesministerium

den Aufbau eines Verwaltungs-Controllingsystems vor, das als Managementinstrument für die

effiziente Planung und Umsetzung der Vorhaben und Programme des jeweiligen Ressorts

eingesetzt werden sollte. -

Am 28, Juli 1992 wurde vom Ministerrat der Beschluß zur Einleitung des Aufbaues eines

Controllingkonzeptes für die Bundesverwaltung gefaßt. Als erster Schritt sollten die

Grundinstrumentarien des Controllings in einzelnen Ressorts in Form von Pilotprojekten

aufgebaut und die daraus resultierenden Erfahrungen zügig auf alle Ressorts übertragen

werden.

Im Jahr 1 996 erschien das "Controlling Handbuch für den öffentlichen Dienst", in dem der

damalige Staatssekretär Mag. Karl Schlögl im Vorwort folgendes erklärt: "Dieses Handbuch

soll ein Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundes-, Landes- und

Gemeindeverwaltungen sowie in ausgelagerten Institutionen sein und in die Methodik und

Instrumente des Controlling einführen, Als verantwortlicher Politiker hoffe ich, daß durch

Controlling zu einer Modernisierung des Managements in der Verwaltung beigetragen wird."

Die Realität sieht jedoch völlig anders aus: Abgesehen von einigen wenigen Teilbereichen in

der öffentlichen Verwaltung ist es noch nicht einmal gelungen, einfachste Verfahren des

operativen Controllings, wie z.B, eine Kosten- und Leistungsrechnung zu installieren. In

Ermangelung eines funktionierenden Controllings scheint die ursprüngliche Absicht der

Regierung, die Budgetkonsolidierung zu zwei Dritteln über Einsparungen und nur zu einem

Drittel über Steuererhöhungen zu erreichen, nicht bewältigbar.

Betrachtet man ferner den Zeitablauf der österreichischen "Erfolgsstory" Einführung von

Controlling in der öffentlichen Verwaltung, so ist es doch erstaunlich, daß vom Zeitpunkt der

ersten Willenserklärung bis zur Erstellung eines Leitfadens sechs Jahre verstrichen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Controlling-Methoden

eingeführt? Warum war es in den letzten sechs Jahren nicht möglich, in allen Bereichen der

öffentlichen Verwaltung Controlling-Methoden einzuführen? Wie hoch ist der Betrag, der

durch eine schnelle Einführung von Controlling-Methoden im öffentlichen Dienst seit

Anfang der neunziger Jahre eingespart hätte werden können?

2. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete Auswirkungen auf die

Effizienz, die Effektivität und den Finanzmittelbedarf in der öffentlichen Verwaltung? Wenn

nein. warum nicht?

3. Welche Instrumente vor allem des operativen Controllings werden in welchem Ausmaß

verwendet?

4. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling-Methoden im

Bereich der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum nicht? Wie sieht dieser Zeitplan

aus? Bis wann soll die Einführung und verpflichtende Anwendung des Controllings

abgeschlossen sein?

5. Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisher "politische" Entscheidungen

durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen? Wenn nein, warum nicht? In

welchen Bereichen ist das der Fall?

6. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über die Beziehung

zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des Verwaltungshandelns herzustellen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transparenz über

Vorgänge und Ereignisse geschaffen, sodaß für alle Hierarchieebenen

Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt werden, daß auf allen Ebenen

die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren und einheitlichen

Bewertungsmaßstäben erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

8. Die wesentlichen Schwächen des Haushaltsbudgets liegen im Fortschreiben von Daten aus

der Vergangenheit, in der Orientierung an den vorhandenen Ressourcen anstatt an den zu

erbringenden Leistungen, in der Trennung von politischer Planung (Programmentwicklung)

und Budgeterstellung und in der mangelhaften Erfolgskontrolle. In welcher konkreten Form

werden Controlling-Methoden angewandt, um diese Schwächen zu beseitigen? Haben sich

bereits konkrete Erfolge eingestellt? Falls nein, warum haben sich keine Erfolge eingestellt?

9. Welche Informationen über den Stand der Einführung und verpflichtenden Anwendung von

Controlling in der Landes- und Gemeindeverwaltung gibt es?