2438/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend
Controlling in der öffentlichen Verwaltung
Bereits das Koalitionsübereinkommen vom 17. Jänner 1990 sah in jedem Bundesministerium
den Aufbau eines Verwaltungs-Controllingsystems vor, das als Managementinstrument für die
effiziente Planung und Umsetzung der Vorhaben und Programme des jeweiligen Ressorts
eingesetzt werden sollte. -
Am 28, Juli 1992 wurde vom Ministerrat der Beschluß zur Einleitung des Aufbaues eines
Controllingkonzeptes für die Bundesverwaltung gefaßt. Als erster Schritt sollten die
Grundinstrumentarien des Controllings in einzelnen Ressorts in Form von Pilotprojekten
aufgebaut und die daraus resultierenden Erfahrungen zügig auf alle Ressorts übertragen
werden.
Im Jahr 1 996 erschien das "Controlling Handbuch für den öffentlichen Dienst", in dem der
damalige Staatssekretär Mag. Karl Schlögl im Vorwort folgendes erklärt: "Dieses Handbuch
soll ein Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundes-, Landes- und
Gemeindeverwaltungen sowie in ausgelagerten Institutionen sein und in die Methodik und
Instrumente des Controlling einführen, Als verantwortlicher Politiker hoffe ich, daß durch
Controlling zu einer Modernisierung des Managements in der Verwaltung beigetragen wird."
Die Realität sieht jedoch völlig anders aus: Abgesehen von einigen wenigen Teilbereichen in
der öffentlichen Verwaltung ist es noch nicht einmal gelungen, einfachste Verfahren des
operativen Controllings, wie z.B, eine Kosten- und Leistungsrechnung zu installieren. In
Ermangelung eines funktionierenden Controllings scheint die ursprüngliche Absicht der
Regierung, die Budgetkonsolidierung zu zwei Dritteln über Einsparungen und nur zu einem
Drittel über Steuererhöhungen zu erreichen, nicht bewältigbar.
Betrachtet man ferner den Zeitablauf der österreichischen "Erfolgsstory" Einführung von
Controlling in der öffentlichen Verwaltung, so ist es doch erstaunlich, daß vom Zeitpunkt der
ersten Willenserklärung bis zur Erstellung eines Leitfadens sechs Jahre verstrichen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Controlling-Methoden
eingeführt? Warum war es in den letzten sechs Jahren nicht möglich, in allen Bereichen der
öffentlichen Verwaltung
Controlling-Methoden einzuführen? Wie hoch ist der Betrag, der
durch eine schnelle Einführung von Controlling-Methoden im öffentlichen Dienst seit
Anfang der neunziger Jahre eingespart hätte werden können?
2. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete Auswirkungen auf die
Effizienz, die Effektivität und den Finanzmittelbedarf in der öffentlichen Verwaltung? Wenn
nein. warum nicht?
3. Welche Instrumente vor allem des operativen Controllings werden in welchem Ausmaß
verwendet?
4. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling-Methoden im
Bereich der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum nicht? Wie sieht dieser Zeitplan
aus? Bis wann soll die Einführung und verpflichtende Anwendung des Controllings
abgeschlossen sein?
5. Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisher "politische" Entscheidungen
durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen? Wenn nein, warum nicht? In
welchen Bereichen ist das der Fall?
6. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über die Beziehung
zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des Verwaltungshandelns herzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transparenz über
Vorgänge und Ereignisse geschaffen, sodaß für alle Hierarchieebenen
Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt werden, daß auf allen Ebenen
die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren und einheitlichen
Bewertungsmaßstäben erfolgt? Wenn nein, warum nicht?
8. Die wesentlichen Schwächen des Haushaltsbudgets liegen im Fortschreiben von Daten aus
der Vergangenheit, in der Orientierung an den vorhandenen Ressourcen anstatt an den zu
erbringenden Leistungen, in der Trennung von politischer Planung (Programmentwicklung)
und Budgeterstellung und in der mangelhaften Erfolgskontrolle. In welcher konkreten Form
werden Controlling-Methoden angewandt, um diese Schwächen zu beseitigen? Haben sich
bereits konkrete Erfolge eingestellt? Falls nein, warum haben sich keine Erfolge eingestellt?
9. Welche Informationen über den Stand der Einführung und verpflichtenden Anwendung von
Controlling in der Landes- und Gemeindeverwaltung gibt es?