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der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Trattner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend österreichische EU-Beitragszahlungen
Die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Dr. Vranitzky, haben vor der EU-
Volksabstimmung der österreichischen Bevölkerung versprochen, daß es ''aus dem Titel EU-Beitritt
zu keinerlei Steuererhöhungen kommen wird'', und daß die österreichischen
Nettobeitragszahlungen an die EU für 1995 etwa 12 Mrd. ÖS betragen werden.
Tatsächlich wurden mit dem sog. Sparpaket I beispielsweise die Steuer auf Mineralöl angehoben
oder auch die Familienbeihilfe gekürzt; und tatsächlich beliefen sich die EU-Kosten 1995 lt.
Konvergenzprogramm auf insgesamt 50 Mrd. ÖS. Das heißt, nicht zuletzt sind die, von der
Bundesregierung offensichtlich unterschätzten Kosten des EU-Beitritts zumindest
mitverantwortlich für das Budgetdesaster und eine Mitursache für das neue Belastungspaket der
Bundesregierung.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachfolgende
A n f r a g e :
1) Auf welche Höhe beliefen sieh die österreichischen EU-Beitragsleistungen im Jahr l995?
2) Gab es im Jahr l995 aus anderen Titeln noch weitere Zahlungen an Institutionen der
Europäischen Union bzw. an Organe der Europäischen Union oder aufgrund
gemeinschaftlicher Vorhaben/Aktionen?
Wenn ja, an welche und in welcher Höhe?
3) Auf welche Höhe beliefen sich im Jahrl995 die Rückflüsse aus der EU?
4) Wurden seitens Österreieh alle Möglichkeiten Rückflüsse aus der EU zu lukrieren,
ausgeschöpft?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5) Stehen diese, seitens Österreich nieht ausgeschöpften Rückflüsse von der EU unserem Land
im Jahr l996 uneingeschränkt zur Verfügung?
Wenn nein, warum nicht?
6) Welehe Maßnahmen bzw. Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, damit l 996 ein
Maximum an Rückflüssen aus der EU für Österreich lukriert werden kann?
7) Auf welche Höhe werden sich 1996 die Rückflüsse aus der EU voraussichtlich belaufen?
8) Auf welche Höhe werden sich die österreichischen EU-Beitragsleistungen im Jahre 1996
belaufen?
9) Wurde der Beschluß des Rates vom 31 . Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der
Europäischen Gemeinschaften. sog. Eigenmittelbeschluß, bereits von allen Mitgliedsstaaten
ratifiziert?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
10) Hat das Inkrafttreten des "neuen" Eigenmittelbeschlusses zusätzliche Auswirkungen auf die
Höhe der östereichischen EU-Beitragsleistungen für 1996?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?