2444/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Trattner, Mag. Schreiner, Böhacker
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Förderung für die Austria Film und Video GmbH
Im Bundesvoranschlag 1997 wird als Förderung für die Austria Film und Video GmbH für die
Jahre 1996 und 1997 ein Betrag von jeweils ca. 5 Mio S abgegeben, Für das Jahr 1995 hat der
Erfolg ca. 6,2 Mio S betragen.
Im Firmenbuchauszug werden als Gesellschafter die Republik Österreich, vertreten durch das
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst (52 %), Senekovic Joachim (24 %) und die Wiener
Stadthalle - Kiba Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH. (24 %) angegeben. Die
Gesellschaft wurde im Jahre 1949 zur Produktion der "Austria Wochenschau" gegründet.
Obwohl die "Austria Wochenschau" zwar längst nicht mehr produziert wird, wird im Firmen-
buchauszug als Gcschäftstätigkeit die Produktion von Filmen angegeben. Die Austria Film
beschäftigt jedoch nach wie vor 10 Mitarbeiter.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage :
1. Aufgrund welcher Voraussetzungen erhält die Austria Film und Video GmbH eine
Förderung in Höhe von 5 -6 Mio S pro Jahr?
2. Ist die Gewährung der Förderung an bestimmte Bedingungen gebunden?
Wenn ja, in welcher Form erfolgt die Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung dieser
Bedingungen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie berechnet sich die Höhe der Förderung?
4. Liegt die Höhe der Subvention im Bereich des Geschäftsabganges?
Wenn ja, gibt es eine zwingende Überprüfung der Betriebsführung der Austria Film
und Video GmbH hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?
5. Was ist der tatsächliche Geschäftszweck der Austria Film und Video GmbH?