2446/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend uniformierte Zivilstreifen

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge existiert seit Ende März

1996 ein interner Erlaß des GZK, der besagt, daß auch Gendarmeriebeamte. die in

zivilen Kraftfahrzeugen Verkehrsüberwachungsdienst verrichten, die

Gendarmerieuniform zu tragen haben. Der eigentliche Sinn des Einsatzes von

Zivilstreifen wird dadurch völlig ad absurdum geführt. Denn jeder zu schnell

fahrende Autofahrer erkennt durch die Uniformen die Zivilstreife als solche und

kann rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Daher können aber die extrem

kostspieligen Zivilstreifenfahrzeuge ihren eigentlichen Sinn - nämlich Raser und

Verkehrsrowdies herauszugreifen - nicht erfüllen.

Die für deren Ankauf aufgewendeten Steuergelder erscheinen lediglich

verschwendet.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2) Ist. Ihnen bekannt, welche Überlegungen bzw, Notwendigkeiten zu besagtem internen Erlaß

geführt haben?

Wenn ja, welche waren das?

3) Auf wessen Veranlassung hin kam es zu diesem internen Erlaß?

4) Wurde seitens Vertretern der betroffenen Beamten an diesem Erlaß Kritik angebracht?

Wenn ja, inwiefern und wie wurden die einzelnen Kritikpunkte entkräftet?

5) Erachten Sie besagten Erlaß angesichts der in der Präambel geschilderten Umstände für

sinnvoll?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen und wann?