2446/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend uniformierte Zivilstreifen
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge existiert seit Ende März
1996 ein interner Erlaß des GZK, der besagt, daß auch Gendarmeriebeamte. die in
zivilen Kraftfahrzeugen Verkehrsüberwachungsdienst verrichten, die
Gendarmerieuniform zu tragen haben. Der eigentliche Sinn des Einsatzes von
Zivilstreifen wird dadurch völlig ad absurdum geführt. Denn jeder zu schnell
fahrende Autofahrer erkennt durch die Uniformen die Zivilstreife als solche und
kann rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Daher können aber die extrem
kostspieligen Zivilstreifenfahrzeuge ihren eigentlichen Sinn - nämlich Raser und
Verkehrsrowdies herauszugreifen - nicht erfüllen.
Die für deren Ankauf aufgewendeten Steuergelder erscheinen lediglich
verschwendet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt
bekannt?
2) Ist. Ihnen bekannt, welche Überlegungen bzw, Notwendigkeiten zu besagtem internen Erlaß
geführt haben?
Wenn ja, welche waren das?
3) Auf wessen Veranlassung hin kam es zu diesem internen Erlaß?
4) Wurde seitens Vertretern der betroffenen Beamten an diesem Erlaß Kritik angebracht?
Wenn ja, inwiefern und wie wurden die einzelnen Kritikpunkte entkräftet?
5) Erachten Sie besagten Erlaß angesichts der in der Präambel geschilderten Umstände für
sinnvoll?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen und wann?