2450/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ehegesetz und § 91 ABGB

In der Ausgabe der Wiener Zeitung vom 19. März 1997 befindet sich ein Bericht über einen

Mordprozeß beim Wiener Straflandesgericht mit der Überschrift: "Ein Vorsitzender mit Ver-

ständnis". Wörtlich heißt es darin: "Vorsitzender Bruno Weis zeigte Verständnis für den An-

geklagten. ' Das ist nicht gerade animierend für einen Mann, das ist nicht sehr aufbauend,

wenn er gesagt kriegt: Ich will nicht mit dir, aber du sollst mir den Haushalt führen."'

(Siehe beiliegende Kopie)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

1. Ist dieser Ausspruch tatsächlich so gefallen, wie er in dem oben angeführten

Zeitungsartikel zitiert wurde?

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der § 91 ABGB so novelliert wird, daß die Frage

der Gestaltung der Haushaltsführung, der Betreuungsarbeit und der Erwerbstätigkeit

rechtlich eindeutig geklärt wird und das Prinzip der gleichteiligen Tragung der Pflichten

einen Niederschlag findet?

3. Gibt es in Ihrem Bundesministerium Vorarbeiten für eine Änderung des Ehegesetzes?

4. Haben Sie die Absicht, die gesetzlichen Regelungen des §§ 47, 48 und 49 zu

überarbeiten? Wenn ja, ist geplant Gewalttätigkeit im Familienkreis im Bereich der

Eheverfehlungen ausdrücklich zu nennen? Wenn nein, warum nicht?

 

BEILAGE NICHT GESCANNT!!!