2459/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kier und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend ausbleibende Stellungnahmen von RessortleiterInnen zu Mängelerhebungen der
Arbeitsinspektion im Bundesbedienstetenschutz
Anläßlich des im März 1997 erfolgten Berichts des BMAGS über die Tätigkeit der
Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes 1994 (III-32 dB) wurde
seitens des Liberalen Forums festgestellt, daß von den (je nach Zählweise) rund 76 im Bericht
unter Punkt B und C angeführten geprüften Dienststellen in 27 Fällen die Beanstandungen
ignoriert, jedenfalls aber keine Stellungnahme bzw. kein Bericht über getroffene oder
beabsichtigte Maßnahmen seitens der zuständigen RessortleiterInnen erfolgte. Laut
Arbeitsinspektionsbericht (Seite 1) besteht allerdings eine Verpflichtung der einzelnen
RessortleiterInnen, "zu den Beanstandungen umgehend Stellung zu nehmen und im Rahmen
der Stellungnahmen die bereits getroffenen Maßnahmen dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen".
Der Umstand, daß augenscheinlich ein Drittel der Stellungnahmen, die dem Nationalrat in
einem jährlichen Bericht vorzulegen wären, weder zeitgerecht erfolgen, noch in einem
späteren Bericht nachgereicht werden, muß somit auch als Mißachtung der parlamentarischen
Kontrollrechte interpretiert werden. Da ausbleibende Stellungnahmen laut einer Auskunft des
zuständigen Ministerialbeamten im Zuge der Ausschußverhandlungen vom 7. März d.J. nicht
einmal vom Sozialministerium nachträglich eingefordert werden, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage
1. Sind Sie der Ansicht, daß im Falle ausbleibender Stellungnahmen zu Beanstandungen der
Arbeitsinspektion eine rechtswidrige Säumigkeit seitens der betroffenen RessortleiterInnen
in Ausübung ihrer Dienstaufsicht und Leitungsfunktion in ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen (Ministerverantwortlichkeit) vorliegt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie gedenken Sie für eine verbesserte Disziplin der zuständigen Beamten im
Interesse der Sicherung des ArbeitnehmerInnenschutzes im öffentlichen Dienst zu sorgen?
2. Werden Sie dafür sorgen. daß nicht eingelangte Stellungnahmen künftig seitens der
Arbeitsinspektion bzw. Ihres Ressorts eingefordert und im Arbeitsinspektionsbericht des
Folgejahres nachgereicht werden?
3 . Die Arbeitsinspektion weist im Vorwort Ihres Berichts für 1994 darauf hin, daß eine rasche
Beseitigung kostenintensiver Mängel zumeist aufgrund der- budgetären Situation der
einzelnen Ressorts nicht möglich sei. Im Falle des Gendarmeriepostens Absdorf
beispielsweise mußte laut Stellungsnahme des zuständigen Ressortleiters für die Erneuerung
einer Klobrille und die Reparatur der defekten Wasserspülung jedoch erst ein
Kostenvoranschlag eingeholt werden.
Da Sanierungen dieser Art kaum als kostenintensive Mängel bezeichnet werden können.
werden Sie sich für entbürokratisierende Maßnahmen zur raschen Beseitigung
arbeitsschutzrechtlicher Mängel einsetzen?
4. Die im Arbeitsinspektionsbericht festgehaltenen Beanstandungen sind mangels rascher
Behebung mit einem dauerhaften Risiko für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst verbunden. Sind Sie sich bewußt, daß bei Verletzung von
Verpflichtungen betreffend den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zivil- und
strafrechtliche Haftungen an Sie als letztverantwortliches Regierungsmitglied gerichtet
werden können?
5. In der Privatwirtschaft werden festgestellte arbeitsschutzrechtliche Mängel mit zum Teil
hohen Geldstrafen geahndet, wohingegen für den öffentlichen Bereich keinerlei
Sanktionierungen vorgesehen sind. Sehen Sie darin nicht eine eklatante
Ungleichbehandlung von privater und öffentlicher Hand einerseits sowie eine unzumutbare
Schlechterstellung der öffentlich Bediensteten andererseits, was deren Gesundheits- und
Sicherheitsschutz betrifft?
6. Werden Sie aus der aufgezeigten Situation Konsequenzen ziehen und von der
Arbeitsinspektion beanstandete Mängel mit Fristen zur Sanierung kombinieren sowie sich
dafür einsetzen, daß künftig auch im privatwirtschaftlichen Bereich derartige Fristen
vorgesehen werden, sollte dies die finanzielle Lage eines konkreten Betriebes
(vorübergehend) erforderlich machen?