2459/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend ausbleibende Stellungnahmen von RessortleiterInnen zu Mängelerhebungen der

Arbeitsinspektion im Bundesbedienstetenschutz

Anläßlich des im März 1997 erfolgten Berichts des BMAGS über die Tätigkeit der

Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes 1994 (III-32 dB) wurde

seitens des Liberalen Forums festgestellt, daß von den (je nach Zählweise) rund 76 im Bericht

unter Punkt B und C angeführten geprüften Dienststellen in 27 Fällen die Beanstandungen

ignoriert, jedenfalls aber keine Stellungnahme bzw. kein Bericht über getroffene oder

beabsichtigte Maßnahmen seitens der zuständigen RessortleiterInnen erfolgte. Laut

Arbeitsinspektionsbericht (Seite 1) besteht allerdings eine Verpflichtung der einzelnen

RessortleiterInnen, "zu den Beanstandungen umgehend Stellung zu nehmen und im Rahmen

der Stellungnahmen die bereits getroffenen Maßnahmen dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen".

Der Umstand, daß augenscheinlich ein Drittel der Stellungnahmen, die dem Nationalrat in

einem jährlichen Bericht vorzulegen wären, weder zeitgerecht erfolgen, noch in einem

späteren Bericht nachgereicht werden, muß somit auch als Mißachtung der parlamentarischen

Kontrollrechte interpretiert werden. Da ausbleibende Stellungnahmen laut einer Auskunft des

zuständigen Ministerialbeamten im Zuge der Ausschußverhandlungen vom 7. März d.J. nicht

einmal vom Sozialministerium nachträglich eingefordert werden, stellen die unterfertigten

Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage

1. Sind Sie der Ansicht, daß im Falle ausbleibender Stellungnahmen zu Beanstandungen der

Arbeitsinspektion eine rechtswidrige Säumigkeit seitens der betroffenen RessortleiterInnen

in Ausübung ihrer Dienstaufsicht und Leitungsfunktion in ihren jeweiligen

Zuständigkeitsbereichen (Ministerverantwortlichkeit) vorliegt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie gedenken Sie für eine verbesserte Disziplin der zuständigen Beamten im

Interesse der Sicherung des ArbeitnehmerInnenschutzes im öffentlichen Dienst zu sorgen?

2. Werden Sie dafür sorgen. daß nicht eingelangte Stellungnahmen künftig seitens der

Arbeitsinspektion bzw. Ihres Ressorts eingefordert und im Arbeitsinspektionsbericht des

Folgejahres nachgereicht werden?

3 . Die Arbeitsinspektion weist im Vorwort Ihres Berichts für 1994 darauf hin, daß eine rasche

Beseitigung kostenintensiver Mängel zumeist aufgrund der- budgetären Situation der

einzelnen Ressorts nicht möglich sei. Im Falle des Gendarmeriepostens Absdorf

beispielsweise mußte laut Stellungsnahme des zuständigen Ressortleiters für die Erneuerung

einer Klobrille und die Reparatur der defekten Wasserspülung jedoch erst ein

Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Da Sanierungen dieser Art kaum als kostenintensive Mängel bezeichnet werden können.

werden Sie sich für entbürokratisierende Maßnahmen zur raschen Beseitigung

arbeitsschutzrechtlicher Mängel einsetzen?

4. Die im Arbeitsinspektionsbericht festgehaltenen Beanstandungen sind mangels rascher

Behebung mit einem dauerhaften Risiko für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

im öffentlichen Dienst verbunden. Sind Sie sich bewußt, daß bei Verletzung von

Verpflichtungen betreffend den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zivil- und

strafrechtliche Haftungen an Sie als letztverantwortliches Regierungsmitglied gerichtet

werden können?

5. In der Privatwirtschaft werden festgestellte arbeitsschutzrechtliche Mängel mit zum Teil

hohen Geldstrafen geahndet, wohingegen für den öffentlichen Bereich keinerlei

Sanktionierungen vorgesehen sind. Sehen Sie darin nicht eine eklatante

Ungleichbehandlung von privater und öffentlicher Hand einerseits sowie eine unzumutbare

Schlechterstellung der öffentlich Bediensteten andererseits, was deren Gesundheits- und

Sicherheitsschutz betrifft?

6. Werden Sie aus der aufgezeigten Situation Konsequenzen ziehen und von der

Arbeitsinspektion beanstandete Mängel mit Fristen zur Sanierung kombinieren sowie sich

dafür einsetzen, daß künftig auch im privatwirtschaftlichen Bereich derartige Fristen

vorgesehen werden, sollte dies die finanzielle Lage eines konkreten Betriebes

(vorübergehend) erforderlich machen?