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der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit

 

 

Der Europäische Rat hat sich in Madrid nicht nur über den Namen einer zukünftigen einheitlichen

Währung geeinigt, sondern auch seinen Willen dokumentiert, sowohl am ehrgeizigen Projekt der

Europäischen Währungsunion fest- als auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebene

Marschtabelle auf dem Weg zu diesem Ziel unbedingt einzuhalten. Ebenso hielt sich der Ecofin-Rat

bei seiner Tagung am 22.1.1996 strikt an diesen vorgegebenen Kurs, obwohl angesichts der

dramatisch steigenden Arbeitslosigkeit in allen Mitgliedsstaaten die Skepsis und Kritik am Fahrplan

zur Währungsunion ständig zunehmen. Vielmehr wird auch einer breiteren Öffentlichkeit immer

bewußter, daß die gleichzeitige und gleichgerichtete ausgabenseitige Budgetkonsolidierung und der

strikte Sparkurs der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die sog. Konvergenzkriterien innerhalb von

zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfüllen, die ohnehin hohe Arbeitslosigkeit, nicht nur in

Österreich, sondern EU-weit, noch weiter steigern wird. Maßnahmen zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit werden zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen Spielraums seitens

des Staates, weil erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-schädlich" sind, werden arbeitsmarkt- und

sozialpolitisch notwendige Maßnahmen nicht ergriffen. Falls Staaten dennoch solche

arbeitsmarktpolitische Schritte setzen, kann es sein, daß diese von möglichen Vorteilen einer WWU

ausgeschlossen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten nachstehende

 

 

A n f r a g e :

 

 

1) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Art. 109 j EG-Vertrag angeführten

Konvergenzkriterien, welche die Gemeinschaft bei der Beschlußfassung über den Eintritt in

die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion leiten sollen, in Bezug auf die

Arbeitslosenquote ergänzt werden, d.h., daß etwa in einer Klausel hinsichtlich einer

maximalen Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes

investive Ausgaben für Arbeitsplatzbeschaffung nicht enthalten sind?

 

Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?

 

 

2) Würde durch eine solche Maßnahme den Anstrengungen der Mitgliedsstaaten im Bereich

der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht eine höhere Glaubwürdigkeit verschafft?

 

Wenn nein, warum nicht?

3) Was halten Sie von der Idee. daß Vollbeschäftigung als Zielbestimmung im EU-Vertrag

verankert wird?

 

 

4) Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Auswirkungen auf

Beschäftigungsmaßnahmen würde eine solche Verankerung im EU-Vertrag mit sich

bringen?

 

 

5) Was halten Sie von der Idee. Sanktionen für jene Länder der Europäischen Union

einzuführen, die vorher festgesetzte Beschäftigungsziele nicht erreicht haben?

 

 

6) Um welche Formen von Sanktionen könnte es sich dabei handeln?

 

 

7) Welche sonstigen Maßnahmen und Initiativen wird Österreich, auch im Rahmen der

Europäischen Union. ergreifen, damit ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit, das

auch im Falle des fristgerechten Übergangs in die 3. Stufe der WWU und infolge der

Notwendigkeit das Dauerkriterium 60% Schuldenstand BIP zu erfüllen,

nicht auszuschließen ist, vermieden wird?