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der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit
Der Europäische Rat hat sich in Madrid nicht nur über den Namen einer zukünftigen einheitlichen
Währung geeinigt, sondern auch seinen Willen dokumentiert, sowohl am ehrgeizigen Projekt der
Europäischen Währungsunion fest- als auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebene
Marschtabelle auf dem Weg zu diesem Ziel unbedingt einzuhalten. Ebenso hielt sich der Ecofin-Rat
bei seiner Tagung am 22.1.1996 strikt an diesen vorgegebenen Kurs, obwohl angesichts der
dramatisch steigenden Arbeitslosigkeit in allen Mitgliedsstaaten die Skepsis und Kritik am Fahrplan
zur Währungsunion ständig zunehmen. Vielmehr wird auch einer breiteren Öffentlichkeit immer
bewußter, daß die gleichzeitige und gleichgerichtete ausgabenseitige Budgetkonsolidierung und der
strikte Sparkurs der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die sog. Konvergenzkriterien innerhalb von
zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfüllen, die ohnehin hohe Arbeitslosigkeit, nicht nur in
Österreich, sondern EU-weit, noch weiter steigern wird. Maßnahmen zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit werden zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen Spielraums seitens
des Staates, weil erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-schädlich" sind, werden arbeitsmarkt- und
sozialpolitisch notwendige Maßnahmen nicht ergriffen. Falls Staaten dennoch solche
arbeitsmarktpolitische Schritte setzen, kann es sein, daß diese von möglichen Vorteilen einer WWU
ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e :
1) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Art. 109 j EG-Vertrag angeführten
Konvergenzkriterien, welche die Gemeinschaft bei der Beschlußfassung über den Eintritt in
die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion leiten sollen, in Bezug auf die
Arbeitslosenquote ergänzt werden, d.h., daß etwa in einer Klausel hinsichtlich einer
maximalen Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes
investive Ausgaben für Arbeitsplatzbeschaffung nicht enthalten sind?
Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?
2) Würde durch eine solche Maßnahme den Anstrengungen der Mitgliedsstaaten im Bereich
der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht eine höhere Glaubwürdigkeit verschafft?
Wenn nein, warum nicht?
3) Was halten Sie von der Idee. daß Vollbeschäftigung als Zielbestimmung im EU-Vertrag
verankert wird?
4) Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Auswirkungen auf
Beschäftigungsmaßnahmen würde eine solche Verankerung im EU-Vertrag mit sich
bringen?
5) Was halten Sie von der Idee. Sanktionen für jene Länder der Europäischen Union
einzuführen, die vorher festgesetzte Beschäftigungsziele nicht erreicht haben?
6) Um welche Formen von Sanktionen könnte es sich dabei handeln?
7) Welche sonstigen Maßnahmen und Initiativen wird Österreich, auch im Rahmen der
Europäischen Union. ergreifen, damit ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit, das
auch im Falle des fristgerechten Übergangs in die 3. Stufe der WWU und infolge der
Notwendigkeit das Dauerkriterium 60% Schuldenstand BIP zu erfüllen,
nicht auszuschließen ist, vermieden wird?