2461/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Auswirkung der Rechtschreibreform auf das Urheberrecht

Am 1. Juli 1996 ist in Wien zwischen VertreterInnen deutschsprachiger Länder und Ländern

mit deutschsprachigen Minderheiten die Durchführung einer Rechtschreibreform und deren

Inkrafttreten mit 1.8.1998 vereinbart worden.

Nach Bekannt werden der Ergebnisse dieser Rechtschreibreform im Frühherbst 1996 sind

zahlreiche, bis heute unbeantwortete Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung umso

dringlicher erscheint, als jüngsten Informationen zufolge

- weder die Art und das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit

- noch der Einfluß dieser Rechtschreibreform auf Urheberrechte

geklärt scheinen.

In einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen hat Unterrichtsministerin

Gehrer darauf verwiesen, daß Fragen des Urheberrechts, auch wenn davon Schul- und

Lehrbücher betroffen sind, in die Zuständigkeit des Justizministers fallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie wirkt sich die Rechtschreibreform innerhalb des bestehenden Urheberrechts auf die

Rechte von UrheberInnen im Schul- und Lehrbuchbereich aus? Insbesondere- Sind

Änderungen nach den Regeln der Rechtschreibreform auch gegen den Willen von

AutorInnen und RechtsnachfolgerInnen in Schul- und Lehrbüchern auf der Grundlage

des derzeit bestehenden Urheberrechtsgesetzes zulässig?

2) Dürfen literarische Texte von Schriftstellern, die in Schulbüchern verwendet werden, in

der neuen Rechtschreibung abgedruckt werden, obwohl diese Texte in der alten verfaßt

wurden und die AutorInnen Wert darauf legen, daß sie in der alten Rechtschreibung

abgedruckt werden? Dürfen also literarische Texte gegen den erklärten Willen der

AutorInnen in einer anderen Rechtschreibung erscheinen?