2461/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Auswirkung der Rechtschreibreform auf das Urheberrecht
Am 1. Juli 1996 ist in Wien zwischen VertreterInnen deutschsprachiger Länder und Ländern
mit deutschsprachigen Minderheiten die Durchführung einer Rechtschreibreform und deren
Inkrafttreten mit 1.8.1998 vereinbart worden.
Nach Bekannt werden der Ergebnisse dieser Rechtschreibreform im Frühherbst 1996 sind
zahlreiche, bis heute unbeantwortete Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung umso
dringlicher erscheint, als jüngsten Informationen zufolge
- weder die Art und das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit
- noch der Einfluß dieser Rechtschreibreform auf Urheberrechte
geklärt scheinen.
In einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen hat Unterrichtsministerin
Gehrer darauf verwiesen, daß Fragen des Urheberrechts, auch wenn davon Schul- und
Lehrbücher betroffen sind, in die Zuständigkeit des Justizministers fallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie wirkt sich die Rechtschreibreform innerhalb des bestehenden Urheberrechts auf die
Rechte von UrheberInnen im Schul- und Lehrbuchbereich aus? Insbesondere- Sind
Änderungen nach den Regeln der Rechtschreibreform auch gegen den Willen von
AutorInnen und RechtsnachfolgerInnen in Schul- und Lehrbüchern auf der Grundlage
des derzeit bestehenden Urheberrechtsgesetzes zulässig?
2) Dürfen literarische Texte von Schriftstellern, die in Schulbüchern verwendet werden, in
der neuen Rechtschreibung abgedruckt werden, obwohl diese Texte in der alten verfaßt
wurden und die AutorInnen Wert darauf legen, daß sie in der alten Rechtschreibung
abgedruckt werden? Dürfen also literarische Texte gegen den erklärten Willen der
AutorInnen in einer anderen Rechtschreibung erscheinen?