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der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Konvergenzkriterien und Arbeitslosigkeit
Der Europäische Rat hat sich in Madrid nicht nur über den Namen einer zukünftigen einheitlichen
Währung geeinigt, sondern auch seinen Willen dokumentiert, sowohl am ehrgeizigen Projekt der
Europäischen Währungsunion fest- als auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebene
Marschtabelle auf dem Weg zu diesem Ziel unbedingt einzuhalten. Ebenso hielt sich der Ecofin-Rat
bei seiner Tagung am 22. l . l996 strikt an diesen vorgegebenen Kurs, obwohl angesichts der
dramatisch steigenden Arbeitslosigkeit in allen Mitgliedsstaaten die Skepsis und Kritik am Fahrplan
zur Währungsunion ständig zunehmen. Vielmehr wird auch einer breiteren Öffentlichkeit immer
bewußter, daß die gleichzeitige und gleichgerichtete ausgabenseitige Budgetkonsolidierung und der
strikte Sparkurs der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die sog. Konvergenzkriterien innerhalb von
zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfüllen, die ohnehin hohe Arbeitslosigkeit, nicht nur in
Österreich, sondern EU-weit, noch weiter steigern wird. Maßnahmen zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit werden zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen Spielraums seitens
des Staates, weil erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-schädlich'' sind, werden arbeitsmarkt- und
sozialpolitisch notwendige Maßnahmen nicht ergriffen. Falls Staaten dennoch solche
arbeitsmarktpolitische Schritte setzen, kann es sein, daß diese von möglichen Vorteilen einer WWU
ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende
A n f r a g e :
l) Werden Sie sieh dafür einsetzen, daß die in Art. l09 j EG-Vertrag angeführten
Konvergenzkriterien, welche die Gemeinsehaft bei der Beschlußfassung über den Eintritt in
die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion leiten sollen, in Bezug auf die
Arbeitslosenquote ergänzt werden, d.h., daß etwa in einer Klausel hinsichtlieh einer
maximalen Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes
investive Ausgaben für Arbeitsplatzbeschaffung nicht enthalten sind?
Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?
2) Würde durch eine solche Maßnahme den Anstrengungen der Mitgliedsstaaten im Bereich
der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht eine höhere Glaubwürdigkeit verschafft?
Wenn nein, warum nicht?
3) Sind Sie der Auffassung, daß die Arbeitslosenrate als weiteres Konvergenzkriterium
aufgenommen werden sollte?
Wenn nein, warum nicht?
4) Was halten Sie von der ldee, daß Vollbeschäftigung als Zielbestimmung im EU-Vertrag
verankert wird?
5) Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Auswirkungen auf
Beschäftigungsmaßnahmen würde eine solche Verankerung im EU-Vertrag mit sich
bringen?
6) Was halten Sie von der Idee, Sanktionen für jene Länder der Europäischen Union
einzuführen, die vorher festgesetzte Beschäftigungsziele nicht erreieht haben?
7) Um welche Formen von Sanktionen könnte es sieh dabei handeln?
8) Welche sonstigen Maßnahmen und Initiativen wird Österreich, auch im Rahmen der
Europäischen Union, ergreifen, damit ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit, das
auch im Falle des fristgerechten Übergangs in die 3. Stufe der WWU und infolge der
Notwendigkeit das Dauerkriterium 60% Schuldenstand BlP zu erfüllen,
nicht auszuschließen ist, vermieden wird?
9) Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren in allen EU-Ländern ungeachtet der jeweiligen
Konjunkturlage zum Teil erheblich gestiegen. Sind Sie der Auffassung, daß zwischen EU-
Mitgliedschaft und steigender Arbeitslosigkeit ein Zusammenhang besteht?
Wenn nein, warum nicht?
l0) Sind Sie der Auffassung, daß die Wirtschaftspolitik der EU zur Steigerung der
Arbeitslosigkeit beiträgt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was gedenken Sie zu tun?