2482/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht

Gemäß § 13 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen hat der Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie sechs Jahre nach Inkrafltreten dieses Bundesgesetzes dem Nationalrat

einen Bericht über den Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen und

Entwicklungsstand der Technik vorzulegen.

Da das Luftreinhaltegesetz 1988 beschlossen worden ist, wäre im Laufe des Jahre 1994,

spätestens 1995 der Bericht dem Nationalrat zuzuleiten gewesen. Die Nichterfüllung dieses

gesetzlichen Auftrages stellt nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten ein schweres

Versäumnis dar.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

Anfrage:

1. Gibt es schwerwiegende Gründe warum der gesetzlich vorgesehene Bericht an den

Nationalrat nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte? Wenn ja, welche?

2. Wann wird der ausstehende Bericht dem Nationalrat zugeleitet werden?