2482/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht
Gemäß § 13 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen hat der Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie sechs Jahre nach Inkrafltreten dieses Bundesgesetzes dem Nationalrat
einen Bericht über den Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen und
Entwicklungsstand der Technik vorzulegen.
Da das Luftreinhaltegesetz 1988 beschlossen worden ist, wäre im Laufe des Jahre 1994,
spätestens 1995 der Bericht dem Nationalrat zuzuleiten gewesen. Die Nichterfüllung dieses
gesetzlichen Auftrages stellt nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten ein schweres
Versäumnis dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es schwerwiegende Gründe warum der gesetzlich vorgesehene Bericht an den
Nationalrat nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte? Wenn ja, welche?
2. Wann wird der ausstehende Bericht dem Nationalrat zugeleitet werden?