2488/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend seltsame Vorgänge beim Bundesheer

Neuerlich langen bei den Anfragestellern Beschwerden von den Bundesheerangehörigen

bezüglich Oberst Paul Puntigam ein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher aus diesem Grund an den Bundesminister

für Landesverteidigung folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Recht feierlich soll es Ende Jänner in der Erzherzog-Johann-Kaserne zu Straß

zugegangen sein. Laut Informationen aus dem Bundesheerbereich war der Anlaß

allerdings nicht unmittelbar ein militärischer, sondern höchst privat:

Regimentskommandant Oberst Paul Puntigam beging nämlich seinen fünfzigsten

Geburtstag gleich zweimal - am Freitag abend im Offizierskasino der Kaserne mit

Angehörigen des Bundesheeres und anderen offiziell geladenen Gästen, am Samstag

ebenfalls im Offizierskasino, hauptsächlich mit Angehörigen seiner Familie und guten

Freunden. Nun besagt ein interner Bescheid aus dem Jahr 1995, daß derartige

Privatfeste ausdrücklich verboten sind. Liegen dem Verteidigungsministerium über

diese Causa konkrete Informationen vor? Wenn ja, welche? Wurde nach Meinung des

Verteidigungsministeriums gegen das Verbot von Privatfesten in dieser Causa

verstoßen?

2. Ist es richtig, daß bei beiden Festen Grundwehrdiener den Dienst als Kellner getätigt

haben?

3 . Ist es diesbezüglich zu Dienstfreistellungen gekommen?

4. Welcher Abschlußbericht liegt in dieser Angelegenheit vor?

5 . Wurde mit dem Vorgehen des Oberst Paul Puntigam dem Bundesheererlaß über die

Teilnahmeberechtigung am Offizierskasino- bzw . Unteroffiziersmessebetrieb

entsprochen? Wurde mit diesem Vorgehen dem Erlaß des Verteidigungsministeriums

mit der Zahl 50. 160/294-4.7/85 über den Betrieb von Offizierskasinos und

Unteroffiziersmessen vom 24. Juni '85 entsprochen? Wenn nein, warum nicht und

welche konkreten Konsequenzen werden daraus gezogen?