2488/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend seltsame Vorgänge beim Bundesheer
Neuerlich langen bei den Anfragestellern Beschwerden von den Bundesheerangehörigen
bezüglich Oberst Paul Puntigam ein.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher aus diesem Grund an den Bundesminister
für Landesverteidigung folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Recht feierlich soll es Ende Jänner in der Erzherzog-Johann-Kaserne zu Straß
zugegangen sein. Laut Informationen aus dem Bundesheerbereich war der Anlaß
allerdings nicht unmittelbar ein militärischer, sondern höchst privat:
Regimentskommandant Oberst Paul Puntigam beging nämlich seinen fünfzigsten
Geburtstag gleich zweimal - am Freitag abend im Offizierskasino der Kaserne mit
Angehörigen des Bundesheeres und anderen offiziell geladenen Gästen, am Samstag
ebenfalls im Offizierskasino, hauptsächlich mit Angehörigen seiner Familie und guten
Freunden. Nun besagt ein interner Bescheid aus dem Jahr 1995, daß derartige
Privatfeste ausdrücklich verboten sind. Liegen dem Verteidigungsministerium über
diese Causa konkrete Informationen vor? Wenn ja, welche? Wurde nach Meinung des
Verteidigungsministeriums gegen das Verbot von Privatfesten in dieser Causa
verstoßen?
2. Ist es richtig, daß bei beiden Festen Grundwehrdiener den Dienst als Kellner getätigt
haben?
3 . Ist es diesbezüglich zu Dienstfreistellungen gekommen?
4. Welcher Abschlußbericht liegt in
dieser Angelegenheit vor?
5 . Wurde mit dem Vorgehen des Oberst Paul Puntigam dem Bundesheererlaß über die
Teilnahmeberechtigung am Offizierskasino- bzw . Unteroffiziersmessebetrieb
entsprochen? Wurde mit diesem Vorgehen dem Erlaß des Verteidigungsministeriums
mit der Zahl 50. 160/294-4.7/85 über den Betrieb von Offizierskasinos und
Unteroffiziersmessen vom 24. Juni '85 entsprochen? Wenn nein, warum nicht und
welche konkreten Konsequenzen werden daraus gezogen?