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der Abg. DI Hofm ann, DI. Schöggl, Dr. Grollitsch
den Bundesminister für Justiz
betreffend George Ghergut
Im Jahre 1990 verübte der Asylwerber Ghergut einen Doppelmord in
St. Georgen im Attergau an dem Landwirt Ludwig Hemetsberger (51 und dem
Asylanten Ionel Filip (30).
Als Motiv für den Mord an Filip gab Ghergut Geldschulden an, und
Hemetsberger ermordete er, weil er vermutete, dieser hätte das Grab entdeckt, in
dem sein Opfer lag.
Ghergut war amtlich bekannt, denn der seit 1988 im Lager Thalham in St.
Georgen untergebrachte Mörder mußte schon zwischen Juli und September l 989
eine mehrmonatige Haftstrafe wegen verschiedener Einbruchsdelikte absitzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den
Herrn Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1 . Zu welcher Strafe wurde Ghergut verurteilt ?
2. Wird Ghergut nach Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben werden ?
3 . Wird Ghergut derzeit Freigang gewährt ?
4. Warum wurde Ghergut nicht in sein Heimatland abgeschoben ?