2500/J XX.GP
ANKLAGE
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
Die Abgeordneten Eder (SPÖ) und Dr.Stummvoll (ÖVP) haben einen Antrag (413/A,
XX. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung
von Anteilsrechten an der "Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz,
GesmbH", an der "Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft GesmbH in Villach"
und der "Wohnbaugesellschaft der ÖBB gemeinnützige GesmbH" erteilt wird,
eingebracht.
Dieser Antrag stand am 10.4.97 bereits auf der Tagesordnung des Finanzausschusses,
wurde aber kurzfristig wieder abgesetzt. Inzwischen publizierte Berichte in den Printmedien
lassen diese beabsichtigte Transaktion in einem äußerst merkwürdigen Licht erscheinen.
Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, daß allein die Villacher Gesellschaft rund 14.000 Wohnungen besitzt
und verwaltet?
Wenn nein, um wieviele Wohnungen handelt es sich bei den 3 Gesellschaften?
2. Wieviel Quadratmeter Wohnfläche verwalten die 3 Gesellschaften, die bzw. deren
Bundesanteile laut Antrag 413/A verkauft werden sollen?
3. Ist es richtig, daß dem Bund bei einem Verkauf der Bundesanteile zum jeweiligen
Nennwert, wie im § 1 des Antrags 413/A vorgesehen, rund 180 Mio. S zufließen
würden?
Wenn nein, um welchen Betrag würde es sich handeln?
4. Wie hoch sind die jährlichen Mieteinnahmen von jeder dieser im Antrag 413/A
genannten Gesellschaften?
Ist es richtig, daß bei einem Verkaufserlös von 180 Mio. S die neuen Eigentümer
diesen Preis in weniger als 5 Jahren über
die Mieteinnahmen "hereingebracht" hätten?
5. Ist es richtig, daß die 3 Gesellschaften, die bzw. deren Bundesanteile verkauft werden
sollen, über ein Anlagevermögen von mehr als 12 Mrd. S verfügen?
Wenn nein, wie hoch ist das Anlagevermögen jeder einzelnen dieser 3 Gesellschaften?
6. Wie hoch ist ungefähr der Verkehrswert der Wohnungen, die die betreffenden 3
Gesellschaften verwalten? (Eine Angabe in Milliarden Schilling genügt uns.)
7. Wurde ein Sachverständiger zur Schätzung des Werts der Bundesanteile an den 3
Gesellschaften beauftragt?
Wenn ja, was war das Resultat dieser Schätzung?
Wenn nein, warum wurde kein Sachverständiger beauftragt?
8. Laut § 64 Bundeshaushaltsgesetz hat der Bund bei Verkäufen bestimmte Regeln zu
beachten ("gemeiner Wert", usw.). Halten Sie einen Verkauf von Bundesanteilen an
Wohnungsgesellschaften, wenn der Verkaufserlös einen Bruchteil des wirtschaftlichen
Werts der Anteile ausmacht, für vereinbar mit dem BHG?
9. Eine Veräußerung zum jeweiligen Nennwert des Anteils entspricht nicht dem
wirtschaftlichen Wert der Bundesanteile und könnte als EU-widrige Beihilfe
interpretiert werden.
Haben Sie diese Frage geprüft?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
10. Als Käufer der Bundesanteile an den 3 Wohnungsgesellschaften werden im § 1 des
Antrags 413/A dieselben 3 Gesellschaften sowie eine vierte Gesellschaft (die
"Gemeinnützige Allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft
reg. Gesm.b.H.", kurz "ABW") genannt.
Halten Sie es für zweckmäßig und für die Interessen des Bundes dienlich, daß Ihnen
laut Antrag 413/A vorgeschrieben wird, an wen Sie die besagten Bundesanteile zu
veräußern haben?
11. Die Geschäftsführer der "ABW" , die als Käuferin auftreten soll, sind die ÖBB-
Bediensteten Kurt Hellweger und Franz Kiener. Diese sind auch
Aufsichtsratvorsitzende bzw. -mitglieder in der laut Antrag 413/A zum Verkauf
anstehenden Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Villach bzw. Wohnbaugesellschaft der
ÖBB (Wien).
Halten Sie diese Verknüpfung von Funktionen in der kaufenden wie in den zu
verkaufenden Gesellschaften für unbedenklich und für vereinbar mit den Interessen
des Bundes?
12. Sind neben Hellweger und Kiener (Frage 11) in den Vorständen und Aufsichtsräten
der 3 vom Bund zu verkaufenden Gesellschaften auch andere ÖBB-Bedienstete
und/oder Funktionäre der Eisenbahnergewerkschaft vertreten?
13 . Wer sind derzeit neben dem Bund die anderen Anteilseigner an den 3 Gesellschaften,
deren Bundesanteile gemäß Antrag
413/A verkauft werden sollen?
14. Wie würde sich das Vermögen der "ABW" (Frage 10) deren Organe laut
Medienberichten von der Eisenbahnergewerkschaft dominiert werden, verändern,
wenn an sie Bundesanteile der drei besagten Wohnungsgesellschaften zum jeweiligen
Nennwert veräußert werden, wie im Antrag 413/A vorgesehen?
15. Wie würde sich das Vermögen des Bundes verändern, wenn Sie die Bundesanteile an
den drei besagten Wohnungsgesellschaften zum jeweiligen Nennwert des Anteils zu
veräußern haben, wie im Antrag 413/A vorgesehen?
16. Kurzum, sehr verehrter Herr Finanzminister, werden Sie im Finanzausschuß positiv
zum Antrag 413/A Stellung nehmen?