2500/J XX.GP

 

ANKLAGE

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

Die Abgeordneten Eder (SPÖ) und Dr.Stummvoll (ÖVP) haben einen Antrag (413/A,

XX. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung

von Anteilsrechten an der "Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz,

GesmbH", an der "Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft GesmbH in Villach"

und der "Wohnbaugesellschaft der ÖBB gemeinnützige GesmbH" erteilt wird,

eingebracht.

Dieser Antrag stand am 10.4.97 bereits auf der Tagesordnung des Finanzausschusses,

wurde aber kurzfristig wieder abgesetzt. Inzwischen publizierte Berichte in den Printmedien

lassen diese beabsichtigte Transaktion in einem äußerst merkwürdigen Licht erscheinen.

Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen

folgende

ANFRAGE:

1. Ist es richtig, daß allein die Villacher Gesellschaft rund 14.000 Wohnungen besitzt

und verwaltet?

Wenn nein, um wieviele Wohnungen handelt es sich bei den 3 Gesellschaften?

2. Wieviel Quadratmeter Wohnfläche verwalten die 3 Gesellschaften, die bzw. deren

Bundesanteile laut Antrag 413/A verkauft werden sollen?

3. Ist es richtig, daß dem Bund bei einem Verkauf der Bundesanteile zum jeweiligen

Nennwert, wie im § 1 des Antrags 413/A vorgesehen, rund 180 Mio. S zufließen

würden?

Wenn nein, um welchen Betrag würde es sich handeln?

4. Wie hoch sind die jährlichen Mieteinnahmen von jeder dieser im Antrag 413/A

genannten Gesellschaften?

Ist es richtig, daß bei einem Verkaufserlös von 180 Mio. S die neuen Eigentümer

diesen Preis in weniger als 5 Jahren über die Mieteinnahmen "hereingebracht" hätten?

5. Ist es richtig, daß die 3 Gesellschaften, die bzw. deren Bundesanteile verkauft werden

sollen, über ein Anlagevermögen von mehr als 12 Mrd. S verfügen?

Wenn nein, wie hoch ist das Anlagevermögen jeder einzelnen dieser 3 Gesellschaften?

6. Wie hoch ist ungefähr der Verkehrswert der Wohnungen, die die betreffenden 3

Gesellschaften verwalten? (Eine Angabe in Milliarden Schilling genügt uns.)

7. Wurde ein Sachverständiger zur Schätzung des Werts der Bundesanteile an den 3

Gesellschaften beauftragt?

Wenn ja, was war das Resultat dieser Schätzung?

Wenn nein, warum wurde kein Sachverständiger beauftragt?

8. Laut § 64 Bundeshaushaltsgesetz hat der Bund bei Verkäufen bestimmte Regeln zu

beachten ("gemeiner Wert", usw.). Halten Sie einen Verkauf von Bundesanteilen an

Wohnungsgesellschaften, wenn der Verkaufserlös einen Bruchteil des wirtschaftlichen

Werts der Anteile ausmacht, für vereinbar mit dem BHG?

9. Eine Veräußerung zum jeweiligen Nennwert des Anteils entspricht nicht dem

wirtschaftlichen Wert der Bundesanteile und könnte als EU-widrige Beihilfe

interpretiert werden.

Haben Sie diese Frage geprüft?

Wenn ja, was war das Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

10. Als Käufer der Bundesanteile an den 3 Wohnungsgesellschaften werden im § 1 des

Antrags 413/A dieselben 3 Gesellschaften sowie eine vierte Gesellschaft (die

"Gemeinnützige Allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft

reg. Gesm.b.H.", kurz "ABW") genannt.

Halten Sie es für zweckmäßig und für die Interessen des Bundes dienlich, daß Ihnen

laut Antrag 413/A vorgeschrieben wird, an wen Sie die besagten Bundesanteile zu

veräußern haben?

11. Die Geschäftsführer der "ABW" , die als Käuferin auftreten soll, sind die ÖBB-

Bediensteten Kurt Hellweger und Franz Kiener. Diese sind auch

Aufsichtsratvorsitzende bzw. -mitglieder in der laut Antrag 413/A zum Verkauf

anstehenden Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Villach bzw. Wohnbaugesellschaft der

ÖBB (Wien).

Halten Sie diese Verknüpfung von Funktionen in der kaufenden wie in den zu

verkaufenden Gesellschaften für unbedenklich und für vereinbar mit den Interessen

des Bundes?

12. Sind neben Hellweger und Kiener (Frage 11) in den Vorständen und Aufsichtsräten

der 3 vom Bund zu verkaufenden Gesellschaften auch andere ÖBB-Bedienstete

und/oder Funktionäre der Eisenbahnergewerkschaft vertreten?

13 . Wer sind derzeit neben dem Bund die anderen Anteilseigner an den 3 Gesellschaften,

deren Bundesanteile gemäß Antrag 413/A verkauft werden sollen?

14. Wie würde sich das Vermögen der "ABW" (Frage 10) deren Organe laut

Medienberichten von der Eisenbahnergewerkschaft dominiert werden, verändern,

wenn an sie Bundesanteile der drei besagten Wohnungsgesellschaften zum jeweiligen

Nennwert veräußert werden, wie im Antrag 413/A vorgesehen?

15. Wie würde sich das Vermögen des Bundes verändern, wenn Sie die Bundesanteile an

den drei besagten Wohnungsgesellschaften zum jeweiligen Nennwert des Anteils zu

veräußern haben, wie im Antrag 413/A vorgesehen?

16. Kurzum, sehr verehrter Herr Finanzminister, werden Sie im Finanzausschuß positiv

zum Antrag 413/A Stellung nehmen?