2514/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Einrichtung von Vernehmungszimmern für Vernehmungen nach den §§ 162a,

250 StPO

In Österreich wird schätzungsweise jedes vierte Mädchen und jeder zehnte Bub zum Opfer

von vermuteten 25.000 Kindesmißhandlungen, die sich jährlich in Österreich ereignen,

spielen sich laut Exekutive bis zu 94% im Familien-, Verwandten- und Bekanntenkreis ab.

Diese Tatsache, daß die überwiegende Zahl aller Sexualdelikte im erweiterten Familien-

oder Bekanntenkreis passiert, daß also in allen Fällen der Täter dein Opfer nicht nur bekannt

ist, sondern sogar ein Vertrauensverhältnis besteht, erschwert darüber zu sprechen, da es

eine unmittelbare Bedrohung für die Opfer darstellt.

Wenn sich Opfer nun entschließen, das Schweigen zu brechen und den Mißbrauch durch

Anzeige aufzudecken und zu beenden, steht Ihnen häufig ein sogenannter zweiter Opfergang

bevor. Durch einige konkrete Maßnahmen kann diese Sekundärviktimisierung gemildert

werden.

Nach 3-jähriger Erfahrung mit der Durchführung der "Schonenden Vermehrung" ließen sich immer

wieder Störungen beobachten, die weder den Interessen der Strafverfolgung noch dem Gedanken des

Opferschutzes Rechnung tragen: wie z.B. schlechte Ton- und Bildqualität bei der Übertragung,

häufige Entschlagung der Zeugenaussage hervorgerufen durch ungünstige Atmosphäre etc.

Namhafte Experten, allen voran Univ.-Prof. Dr. Max. Friedrich, sowie die ARGE "Gegen Sexuelle

Gewalt am Kind" haben konkrete Vorschläge zur Behebung dieser Probleme erstellt, wobei diese von

Prof. Dr. Jesionek am Jugendgerichtshof in Wien bereits umgesetzt worden sind.

Der Hauptkostenanteil wurde dabei für die Technische Ausstattung aufgewendet, der It. den Angaben

von Prof. Jesionek mit S 100.000.- beziffert wurde. Für die restliche Ausstattung wäre ein Betrag mit

ca. S 30.000,- festzulegen, wobei dieser von Eigenleistungen der Strafanstalt sowie ehrenamtlicher

Mitwirkung von SchülerInnen im Rahmen eines Projektes abhängt.

Die gesamte Ausstattung des Vernehmungszimmers sollte einerseits darauf ausgerichtet sein, der zu

vernehmenden Zeugin oder den zu vernehmenden Zeugen eine (halbwegs) harmonische und

entspannte Atmosphäre zu verschaffen. Ihr sollte die enorm große Belastung, die durch den Gang

zum Gericht, die Vernehmung, die Anwesenheit fremder Personen und insbesondere des Anlasses

hierzu entsteht, soweit wie möglich erleichtert werden. Dies ist nur durch eine möglichst kindgerechte

Gestaltung des Raumes möglich. Momentan verstärkt sich die Belastung der Kinder durch die absolut

nüchterne, feindliche Gestaltung des Raumes.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.) In wievielen Bundesländern gibt es  kindgerechte Vernehmungsräume?

2.) Wie sieht in Österreich im Regelfall ein kindgerechter Vernehmungsraum aus?

 

3.) Welche Maßnahmen sind in den Bundesländern geplant, wo es bis jetzt noch keine kindgerechten

Vernehmungsräume?

4.) Sind Ihnen diese Forderungen der ARGE "Gegen Sexuelle Gewalt am Kind" bekannt? Wann

planen Sie diese Forderungen umzusetzen?

5.) Ist geplant die Jugendgerichtsbarkeit an sämtlichen Oberlandesgerichten ähnlich wie in Wien zu

organisieren?

6.) Welche Maßnahmen sind geplant um zu gewährleisten, daß StaatsanwaltInnen und RichterInnen

für die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen besonders geschult werden bzw. die Schulungen

oder Kurse weiter ausgebaut werden?