2514/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Einrichtung von Vernehmungszimmern für Vernehmungen nach den §§ 162a,
250 StPO
In Österreich wird schätzungsweise jedes vierte Mädchen und jeder zehnte Bub zum Opfer
von vermuteten 25.000 Kindesmißhandlungen, die sich jährlich in Österreich ereignen,
spielen sich laut Exekutive bis zu 94% im Familien-, Verwandten- und Bekanntenkreis ab.
Diese Tatsache, daß die überwiegende Zahl aller Sexualdelikte im erweiterten Familien-
oder Bekanntenkreis passiert, daß also in allen Fällen der Täter dein Opfer nicht nur bekannt
ist, sondern sogar ein Vertrauensverhältnis besteht, erschwert darüber zu sprechen, da es
eine unmittelbare Bedrohung für die Opfer darstellt.
Wenn sich Opfer nun entschließen, das Schweigen zu brechen und den Mißbrauch durch
Anzeige aufzudecken und zu beenden, steht Ihnen häufig ein sogenannter zweiter Opfergang
bevor. Durch einige konkrete Maßnahmen kann diese Sekundärviktimisierung gemildert
werden.
Nach 3-jähriger Erfahrung mit der Durchführung der "Schonenden Vermehrung" ließen sich immer
wieder Störungen beobachten, die weder den Interessen der Strafverfolgung noch dem Gedanken des
Opferschutzes Rechnung tragen: wie z.B. schlechte Ton- und Bildqualität bei der Übertragung,
häufige Entschlagung der Zeugenaussage hervorgerufen durch ungünstige Atmosphäre etc.
Namhafte Experten, allen voran Univ.-Prof. Dr. Max. Friedrich, sowie die ARGE "Gegen Sexuelle
Gewalt am Kind" haben konkrete Vorschläge zur Behebung dieser Probleme erstellt, wobei diese von
Prof. Dr. Jesionek am Jugendgerichtshof in Wien bereits umgesetzt worden sind.
Der Hauptkostenanteil wurde dabei für die Technische Ausstattung aufgewendet, der It. den Angaben
von Prof. Jesionek mit S 100.000.- beziffert wurde. Für die restliche Ausstattung wäre ein Betrag mit
ca. S 30.000,- festzulegen, wobei dieser von Eigenleistungen der Strafanstalt sowie ehrenamtlicher
Mitwirkung von SchülerInnen im Rahmen eines Projektes abhängt.
Die gesamte Ausstattung des Vernehmungszimmers sollte einerseits darauf ausgerichtet sein, der zu
vernehmenden Zeugin oder den zu vernehmenden Zeugen eine (halbwegs) harmonische und
entspannte Atmosphäre zu verschaffen. Ihr sollte die enorm große Belastung, die durch den Gang
zum Gericht, die Vernehmung, die Anwesenheit fremder Personen und insbesondere des Anlasses
hierzu entsteht, soweit wie möglich erleichtert werden. Dies ist nur durch eine möglichst kindgerechte
Gestaltung des Raumes möglich. Momentan verstärkt sich die Belastung der Kinder durch die absolut
nüchterne, feindliche Gestaltung des Raumes.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.) In wievielen Bundesländern gibt es kindgerechte Vernehmungsräume?
2.) Wie sieht in Österreich im Regelfall ein kindgerechter Vernehmungsraum aus?
3.) Welche Maßnahmen sind in den Bundesländern geplant, wo es bis jetzt noch keine kindgerechten
Vernehmungsräume?
4.) Sind Ihnen diese Forderungen der ARGE "Gegen Sexuelle Gewalt am Kind" bekannt? Wann
planen Sie diese Forderungen umzusetzen?
5.) Ist geplant die Jugendgerichtsbarkeit an sämtlichen Oberlandesgerichten ähnlich wie in Wien zu
organisieren?
6.) Welche Maßnahmen sind geplant um zu gewährleisten, daß StaatsanwaltInnen und RichterInnen
für die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen besonders geschult werden bzw. die Schulungen
oder Kurse weiter ausgebaut werden?