2518/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Kiss, Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Veröffentlichung von Anschlagsanleitungen im TATblatt

Das TATblatt ist eine einschlägig bekannte linksextreme Druckschrift, die vor allem durch

ihre Berichterstattung zu Ebergassing in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist.

Der Verkauf von Anschlagsanleitungen stellte den vorläufigen Höhepunkt der

Gewaltbereitschaft und staatsgefährdenden Haltung dieser Druckschrift dar.

Diese Problematik wurde bereits durch mehrere Anfragen von Abgeordneten der ÖVP

thematisiert.

Nun geht das TATblatt noch einen Schritt weiter und veröffentlicht Sabotage- und

Anschlagsanleitungen direkt in seiner Druckschrift.

In der Serie "Tatjana und die sieben Saboteurlnnen" werden detaillierte Angaben gemacht,

Anleitungen beschrieben und mit graphischen Darstellungen ergänzt. Weiters wird auf

Fachpublikationen verwiesen, die als Quellen benutzt werden können. Werkzeuge und

Materialien zur Durchführung der Anschläge sind penibel aufgelistet.

In der TATblatt Ausgabe vom 24. April 1997 wird etwa erklärt, wie durch das Einschlagen

von Stahlstiften Bäume nach erfolgter Rodung für eine Verarbeitung im Sägewerk

unbrauchbar gemacht werden können.

In der TATblatt Ausgabe vom 7. Mai wird genau beschrieben, mit welchen Substanzen

Baufahrzeuge durch Verunreinigungen der Treibstoff- oder Ölbehälter beschädigt und

unbenutzbar gemacht werden können und wo diese Substanzen jeweils einzufüllen sind.

Das TATblatt verbreitet in der Öffentlichkeit also Anleitungen zur Beschädigung oder

Zerstörung von privatem Eigentum, wobei eine Gefährdung von Leib und Leben durch die

dargestellten Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann.

#Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1 . Sind Ihnen die oben angeführten Veröffentlichungen von Anschlags- und

Sabotageanleitungen durch das TATblatt bekannt?

2. Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen?

3 . Wie beurteilen Sie die oben angeführten Veröffentlichungen von Anschlagsanleitungen

durch das TATblatt aus strafrechtlicher Sicht?

4. Haben Sie rechtliche Schritte gegen das TATblatt eingeleitet?

5. Wenn nein, werden Sie rechtliche Schritte einleiten?

6. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um derartige Veröffentlichungen präventiv zu

bekämpfen?