2525/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte

Trotz aller Maßnahmen, die in letzter Zeit betreffend den Problembereich Sekten und

destruktive Kulte gesetzt wurden, ist der Schutz von mit der Aufklärung befaßten Personen

ungeklärt. Sie behaupteten zwar in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage

(732/AB, 1996-07-30) sinngemäß, daß bei Abgabe von fundierten Werturteilen keine

strafrechtliche Verfolgung zu befürchten sei. Es ist jedoch seither zumindest ein Fall

bekannt geworden, wo eine mit der Aufklärung befaßte Person durch die Zivilklage einer

Gruppe einen finanziellen Schaden von etwa öS 150.000,-- erlitten hat. Dadurch wird

natürlich ein weiter Kreis von Personen, die durch diese und andere problematische

Gruppen Schaden erlitten haben, davon abgehalten, Kritik zu äußern und ihre Erfahrungen

der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Was werden Sie unternehmen, daß mit der Aufklärung befaßte Personen bei der Abgabe

von kritischen Werturteilen nicht durch Zivilklagen einer Gruppe finanziellen Schaden

erleiden? Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit durch solche Straf- und

Zivilprozesse nicht eine sachliche Aufklärung verhindert wird?