2525/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte
Trotz aller Maßnahmen, die in letzter Zeit betreffend den Problembereich Sekten und
destruktive Kulte gesetzt wurden, ist der Schutz von mit der Aufklärung befaßten Personen
ungeklärt. Sie behaupteten zwar in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage
(732/AB, 1996-07-30) sinngemäß, daß bei Abgabe von fundierten Werturteilen keine
strafrechtliche Verfolgung zu befürchten sei. Es ist jedoch seither zumindest ein Fall
bekannt geworden, wo eine mit der Aufklärung befaßte Person durch die Zivilklage einer
Gruppe einen finanziellen Schaden von etwa öS 150.000,-- erlitten hat. Dadurch wird
natürlich ein weiter Kreis von Personen, die durch diese und andere problematische
Gruppen Schaden erlitten haben, davon abgehalten, Kritik zu äußern und ihre Erfahrungen
der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was werden Sie unternehmen, daß mit der Aufklärung befaßte Personen bei der Abgabe
von kritischen Werturteilen nicht durch Zivilklagen einer Gruppe finanziellen Schaden
erleiden? Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit durch solche Straf- und
Zivilprozesse nicht eine sachliche Aufklärung verhindert wird?