2531/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte

In mehreren europäischen Ländern laufen derzeit Bestrebungen zur Aufklärung betreffend

Sekten und destruktive Kulte. So werden in Deutschland und Schweden umfangreiche

Befragungen an durch Sekten Geschädigte gestellt, um Warnungen und Kritik durch

Erfahrungen sachlich zu untermauern. Aus den USA liegt ein Vorschlag zur Mitarbeit an

einem Forschungsprojekt vor, das die objektive Beurteilung der Gefährlichkeit einer

Gruppierung zum Ziel hat.

Bei der geplanten Bundesstelle für Sektenfragen sind die dem Bereich Sektenfragen

zugewiesenen Berater zum Teil Beamte, welche die neue Aufgabe zusätzlich zu ihrer

bisherigen Tätigkeit übernehmen sollen. Auch muß bei der Errichtung neuer Kompetenzen

auf diesem Gebiet sichergestellt werden, daß es ausreichende Kommunikation mit den schon

bestehenden Einrichtungen gibt, um Auffassungsunterschiede und Mißverständnisse zu

vermeiden, die sich auf die Wirksamkeit der Maßnahmen nachteilig auswirken könnten.

Noch immer ist der Schutz von mit der Aufklärung befaßten Personen ungeklärt. Der

Justizminister behauptete zwar in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage

sinngemäß so, daß bei Abgabe von fundierten Werturteilen keine strafrechtliche Verfolgung

zu befürchten sei. Es ist jedoch seither zumindest ein Fall bekannt geworden, wo eine mit

der Aufklärung befaßte Person durch die Zivilklage einer Gruppe einen finanziellen

Schaden von etwa öS 150.000,-- erlitten hat. Dadurch wird natürlich ein weiter Kreis von

Personen, die durch diese und andere problematische Gruppen Schaden erlitten haben,

davon abgehalten, Kritik zu äußern und ihre Erfahrungen der Öffentlichkeit zur Verfügung

zu stellen .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Werden Sie anregen, daß Mittel für Befragungen oder Forschungsaufträge für diesen

Problembereich zur Verfügung gestellt werden?

2. Inwiefern wird bei der Errichtung neuer Beratungs-Kompetenzen die Kommunikation

und Kooperation mit den schon bestehenden Einrichtungen hergestellt werden? Inwiefern

kann gewährleistet werden, daß schon vorhandene Expertise auf diesem Gebiet in die

geplanten Maßnahmen miteinbezogen wird?

3 . Wie soll gewährleistet werden , daß mit der Aufklärung befaßte Personen bei der Abgabe

von kritischen Werturteilen nicht durch Zivilklagen einer Gruppe finanziellen Schaden

erleiden? Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit durch solche Straf- und

Zivilprozesse nicht eine sachliche Aufklärung verhindert wird?

4. Die im Unterrichtsministerium eingerichtete Arbeitsgruppe zum Problembereich Sekten

und destruktive Kulte wurde wieder eingestellt. Inwiefern sollen in Hinkunft die mit der

Problematik befaßten verschiedenen Ministerien koordiniert werden?