2531/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte
In mehreren europäischen Ländern laufen derzeit Bestrebungen zur Aufklärung betreffend
Sekten und destruktive Kulte. So werden in Deutschland und Schweden umfangreiche
Befragungen an durch Sekten Geschädigte gestellt, um Warnungen und Kritik durch
Erfahrungen sachlich zu untermauern. Aus den USA liegt ein Vorschlag zur Mitarbeit an
einem Forschungsprojekt vor, das die objektive Beurteilung der Gefährlichkeit einer
Gruppierung zum Ziel hat.
Bei der geplanten Bundesstelle für Sektenfragen sind die dem Bereich Sektenfragen
zugewiesenen Berater zum Teil Beamte, welche die neue Aufgabe zusätzlich zu ihrer
bisherigen Tätigkeit übernehmen sollen. Auch muß bei der Errichtung neuer Kompetenzen
auf diesem Gebiet sichergestellt werden, daß es ausreichende Kommunikation mit den schon
bestehenden Einrichtungen gibt, um Auffassungsunterschiede und Mißverständnisse zu
vermeiden, die sich auf die Wirksamkeit der Maßnahmen nachteilig auswirken könnten.
Noch immer ist der Schutz von mit der Aufklärung befaßten Personen ungeklärt. Der
Justizminister behauptete zwar in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage
sinngemäß so, daß bei Abgabe von fundierten Werturteilen keine strafrechtliche Verfolgung
zu befürchten sei. Es ist jedoch seither zumindest ein Fall bekannt geworden, wo eine mit
der Aufklärung befaßte Person durch die Zivilklage einer Gruppe einen finanziellen
Schaden von etwa öS 150.000,-- erlitten hat. Dadurch wird natürlich ein weiter Kreis von
Personen, die durch diese und andere problematische Gruppen Schaden erlitten haben,
davon abgehalten, Kritik zu äußern und ihre Erfahrungen der Öffentlichkeit zur Verfügung
zu stellen .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Werden Sie anregen, daß Mittel für Befragungen oder Forschungsaufträge für diesen
Problembereich zur Verfügung gestellt
werden?
2. Inwiefern wird bei der Errichtung neuer Beratungs-Kompetenzen die Kommunikation
und Kooperation mit den schon bestehenden Einrichtungen hergestellt werden? Inwiefern
kann gewährleistet werden, daß schon vorhandene Expertise auf diesem Gebiet in die
geplanten Maßnahmen miteinbezogen wird?
3 . Wie soll gewährleistet werden , daß mit der Aufklärung befaßte Personen bei der Abgabe
von kritischen Werturteilen nicht durch Zivilklagen einer Gruppe finanziellen Schaden
erleiden? Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit durch solche Straf- und
Zivilprozesse nicht eine sachliche Aufklärung verhindert wird?
4. Die im Unterrichtsministerium eingerichtete Arbeitsgruppe zum Problembereich Sekten
und destruktive Kulte wurde wieder eingestellt. Inwiefern sollen in Hinkunft die mit der
Problematik befaßten verschiedenen Ministerien koordiniert werden?