2538/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Traunverordnung
Die nach wie vor rechtsgültige Traunverordnung legt die Standorte für Kraftwerksbauten an
der Traun fest. Im Rahmen der letztjährigen Auseinandersetzungen über das Kraftwerk
Lambach wurden vom Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer neun
konkrete Vorschläge zum Ausgleich für das Bauout des Kraftwerkes Lambach präsentiert.
Unter Punkt 4 (vier) heißt es: "Verzicht auf die Kraftwerksprojekte Saag und Riesenberg -
einen wesentlichen Forderungspunkt stellte der Verzicht auf diese beiden geplanten
Traunkraftwerke dar. Der rechtsverbindliche Verzicht wurde in der Hauptversammlung der
OKA bereits am 09 . April 1 996 gefaßt, und von diesem Verzicht wurde von mir
(Anmerkung der Anfragesteller: dem Landeshauptmann) auch die OÖ 1.andesregierung in
der Sitzung am 25.März 1996 informiert und von der 1.andesregierung zur Kenntnis
genommen. Das Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der OKA am 09.April
1996 liest sich jedoch auf Seite 3 (drei) folgendermaßen: " . . . Der Herr Vorsitzende erteilt
für den Bericht, sowie den Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an den Herrn
Generaldirektor Dr. Leopold Windtner. Herr Dr. Windtner berichtet über die aktuelle
Situation und die Rahmenbedingungen zur Errichtung des Kraftwerkes 1.ambach. Auch ist
davon auszugehen, daß weder das Kraftwerk Saag, noch das Kraftwerk Riesenberg
mittelfristig Chancen hat, die zum Bau notwendigen Bewilligungen zu erhalten . Herr Dr.
Windtner legt für den Vorstand dem Eigentümer die Frage zur Entscheidung vor, ob daher
die Planungsarbeiten für die Kraftwerke Saag und Riesenberg weiter verfolgt werden sollen.
Herr Dr. Eduard Pesendorfer stellt den Antrag, der Eigentümer möge zustimmen, daß die
Planungsarbeiten für die Traunkraftwerke Saag und Riesenberg durch den OKA Vorstand
nicht weiter verfolgt werden. Herr Dr. Josef Pühringer, als Vertreter des Eigentümers,
stimmt dem Antrag zu, Womit dieser als angenommenen gilt. "
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für
1.and- und Forstwirtschaft folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist diese oben angeführte Formulierung der OKA Hauptversammlung als
" rechtsverbindlicher Verzicht" zu
bezeichnen?
2. Kam es auf Grund dieses OKA Beschlusses, der bereits dreizehn Monate zurück liegt,
zu konkreten rechtlichen Konsequenzen?
3. Kam es aus diesem Grund zu einer Korrektur der nach wie vor rechtsgültigen
Traunverordnung?
4. Wenn nein, wann beabsichtigt der 1.andwirtschaftsminister eine Reform der
Traunverordnung und welche konkreten Detailpläne liegen dafür vor?