2545/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend den Einsatz österreichischer Truppen in Albanien im Rahmen der Operation
"ALBA"
Am 22. April 1997 wurde seitens des Bundesministers für Landesverteidigung im
Hauptausschuß des Nationalrates das Parlament dahingehend informiert, daß bei einer
möglichen Eskalation der Situation in Albanien und einer damit verbundenen notwendigen
Evakuierung österreichischer Truppen, diese von der NATO durchgeführt werden würde,
Bereits am 6. Mai 1997 haben die Abg. Jung und Kollegen eine Anfrage dieses Thema
betreffend eingebracht, die bis dato unbeantwortet geblieben ist. Nunmehr hat sich nach dem
Besuch des Oberkommandierenden der NATO in Europa, General George A. Joulwan, ein
neuer Sachverhalt ergeben.
Dieser setzte während seines Besuches in Österreich am 2. Juni 1997, bei einer Aussprache mit
Abgeordneten des Nationalrates, diese von dem Umstand in Kenntnis, daß es zwischen den
Teilnehmerstaaten bzw. den Streitkräften der Operation "ALBA" und der NATO kein
Übereinkommen für eine Evakuierung von Soldaten bei einer Eskalation der Lage gebe.
Die offensichtlich unrichtige Information von Abgeordneten des Hohen Hauses durch den
Bundesminister für Landesverteidigung rechtfertigt eine neuerliche Anfrage vor Ablauf der
zwei monatigen Beantwortungsfrist. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Wie erklären Sie sich den Gegensatz zwischen Ihrer Aussage am 22. April 1997 im
Hauptausschuß des Nationalrates und der Aussage des Oberkommandierenden der NATO-
Truppen in Europa, George A. JOULWAN, während seines Besuches in Österreich?
2. Welche Aussage entspricht den Tatsachen?
3. Auf welche Art und Weise sollen die österreichischen Soldaten im Falle einer Eskalation der
Situation in Albanien evakuiert werden?
4. Welche Vorkehrungen wurden seitens Ihres Ressorts getroffen, um im Falle einer
Eskalation der Lage in Albanien die höchstmögliche Sicherheit der österreichischen Soldaten,
inklusive der Möglichkeit einer Evakuierung aus dem Einsatzgebiet, zu gewährleisten?
a. Welche Befehle und Anordnungen haben die österreichischen Soldaten für den Fall
gewalttätiger Demonstrationen u.ä. erhalten, bei denen der (Schuß-)waffengebrauch nicht
angemessen ist, aber "sicherheitspolizeiliche" Maßnahmen gesetzt werden müssen?
b. Welche Sonderausrüstung (Schutzschilde, Helmvisiere, Tränengas u.ä.) wurde hiefür
zusätzlich angeschafft?
5. Welche österreichischen (und anderen) Kräfte stehen für einen Einsatz im Rahmen einer
Evakuierung des österreichischen Albanienkontingentes bereit?
a. Welche Bodentruppen?
b. Welche Fliegertruppen?
6. Welche Maßnahmen bzw. Befehle für den Kommandanten des Kontingentes sind für den
Fall, daß das österreichische Kontingent nicht evakuiert werden kann, vorgesehen?