255/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag.Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für lnneres

betreffend Tagung des "Exilparlaments" der Kurden

 

Zur Anfrage 2034/J (XlX.GP) hat der Bundesminister für lnneres auf die Frage, ob das

Bundesministerium für lnneres die Abhaltung einer Versammlung des kurdischen

,.Exilparlaments., genehmigt habe, geantwortet, daß die anwesenden Vertreter des Exil-

parlaments Kurdistans ohne Durchführung einer Tagung wieder abgereist seien. Hinsichtlich

weiterer Fragen hat er sich auf den Datenschutz und die Amtsverschwiegenheit berufen.

 

Dem Erstanfrager sind nun lnformationen zugekommen, daß nach Rücksprache mit dem

Bundesministerium für lnneres und hochrangigen SP-Funktionären den bereits angereisten

,,Exilparlamentariern" mitgeteilt worden sei. daß ein Treffen in einem Vereinslokal einer PKK-

nahen Organisation im 5.Wiener Gemeindebezirk toleriert würde. Angeblich soll dieses Treffen

durch die Staatspolizei observiert worden sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für lnneres folgende

A n f r a g e:

 

1 . lst die lnformation richtig. daß ein informelles Treffen der "Exilparlamentarier" toleriert

wurde?

 

2. lst dieses Treffen von der Staatspolizei überwacht worden?

 

3. lst es richtig. daß in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Bundesministerium für

lnneres stattgefunden haben?

 

4. lst es richtig, daß Sie vor diesem Treffen davon informiert waren?

 

5. Wie erklären Sie. sofern diese lnformationen richtig sind, lhre Anfragebeantwortung vom

8.Dezember 1995?

 

6. Haben Sie diesen Sachverhalt den Justizbehörden zur strafrechtlichen Prüfung gemäß

§ 316 StGB mitgeteilt?

 

7. Wenn nein. warum nicht?