2557/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rasterfahndung

Laut Innenressort ist der Hauptzweck der Rasterfahndung der Datenabgleich und die

Dateivernetzung auf Knopfdruck. Dies setzt allerdings harmonisierte Datenbanken voraus.

Von den rund 150.000 österreichischen Datenbanken, die theoretisch für Rasterfahndung in

Frage kommen, sind aber laut Expertenmeinung lediglich ein bis fünf Prozent harmonisiert

und damit für den automatischen Datenabgleich geeignet. Diese unterschiedlichen Formen

von Datenbanken charakterisieren sowohl die privaten Datenbankbetreiber, hinter denen

teilweise hunderte einzelne Programme jenseits aller Normen stehen, als auch die

öffentlichen Datenbanken von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen,

Finanz- und Meldebehörden. Sogar das für die Rasterfahndung erforderliche Kernstück, die

Meldeevidenz selbst, ist auf Dutzende miteinander nicht verbundene Datenbanken verteilt.

Dies führt dazu, daß laut Berechnungen des Innenministeriums ein einziger Datenabgleich

lediglich in der Meldeevidenz mehr als 100 Mio öS kosten würde. Nach Meinung von

Experten ist diese Summe viel zu niedrig gegriffen - dies bestätigen auch die Erfahrungen

von internationalen Konzernen.

Natürlich ist die Rasterfahndung ohne harmonisierte Daten unmöglich. In Ländern, in

denen Rasterfahndung effizient durchgeführt wurde wie Deutschland, den USA, Frankreich

und Großbritannien wurde jahrzehntelang am Aufbau derartiger Dateien gearbeitet. In

Deutschland wurde etwa seit 1971 am Aufbau des Inpol-Systems gearbeitet - alleine zur

Wartung werden derzeit 2800 Mitarbeiter beschäftigt. ln Österreich sind hingegen in der

Sondereinheit für Lauschangriff und Rasterfahndung insgesamt nur 20 Mann vorgesehen .

Bleibt als Erklärung lediglich der Eindruck, dem Innenministerium gehe es zuallererst um

den Ausbau einer elektronischen Personendatenbank.

Dies paßt auch zur Ratifizierung der Europol-Konvention. Kernstück von Europol ist die

Europol-Datenbank Eurodac, die bis zum Jahr 2003 die weltweit größte Personendatenbank

bilden soll .

Für Eurodac darf praktisch alles erfaßt werden: die Daten von Tatverdächtigen, Zeugen und

allgemeine Auskunftspersonen, aber auch Daten, die Zufallstreffer ermöglichen könnten.

Damit wird dank Europol das vom Ministerium angekündigte Verwertungsverbot zum

Lippenbekenntnis: die Eurodac-Zentrale in Den Haag kann grundsätzlich alle Daten im

Inneministerium anfordern. Beim holländischen Speicher können sich dann Ermittler aller

Art problemlos bedienen, die Personendaten werden digital wieder importiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

schriftliche

ANFRAGE:

1 . Wieviele der 150.000 für die Rasterfahndung interessanten Datenbanken sind derzeit

harmonisiert?

2. Welche Kosten werden für die Harmonisierung der Meldeevidenz kalkuliert und wie

lange wird diese Harmonisierung dauern?

3. Welche Erfahrungen der deutschen Behörden mit dem Aufbau von Inpol bezüglich

Kosten , Zeitdauer, erforderlichen Personal sind dem Innenministerium bekannt?

4. Wieviele Datenbanken müßten bis zur Realisierbarkeit der Rasterfahndung in Österreich

harmonisiert werden?

5. Welcher Zeitfaktor und Kostenaufwand wird dafür geschätzt? Wann könnte frühestens

eine effiziente Rasterfahndung verwirklicht werden?

6. Der Innenminister spricht derzeit von einer Beschränkung der Daten durch eine taxative

Aufzählung der heranzuziehenden Dateien. Wie lautet diese Auflistung?

7. Ist es richtig, daß an Eurodac jedoch alle angeforderten Daten zu liefern sind und damit

diese Beschränkung, etwa auch das Verwertungsverbot sogenannter Zufallstreffer, ad

absurdum geführt wird?

8. Ist es richtig, daß anschließend natürlich alle gelieferten Daten reimportiert werden

können und damit erst recht wieder in Österreich zur Verfügung stehen können?

9. Welche konkreten Verpflichtungen geht Österreich via Europol in Sachen Eurodac ein?

Welchen Umfang soll Eurodac einnehnmen? Welche Beschränkungen gelten hiefür?