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der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt
betreffend Spanplattenverordnung
Dem Anfragesteller wurde von einem Journalisten berichtet, daß der Eigentümer der Egger-
Werke in einem Interview erklärt. .habe, die Spanplattenverordnun g sei "quasi durch " und
ganz in seinem Sinne abgefaßt. Seltsam mutet in 'diesem Zusammenhang auch an, daß eine
bereits aufgezeichnete Fernsehsendnug der Redaktion " Konflikte" plötzlich ohne Angabe von
Gründen verschoben worden ist.
Da die unterfertigen Abgeordneten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Experten einen
Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Emissionsbegrenzung von Spanplatten-erzeugenden
Anlagen ausgearbeitet haben, der auch dem Bundesministerium für Umwelt zur Verfügung
steht des weiteren und immer dafür eingetreten sind, eine Emissionsbegrenzung nach dem
Stand der Technik gesetzlich vorzuschreiben, stellen sie an den Bundesminister für Umwelt
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten dem
Bundesministerium für Umwelt einen Entwurf einer Verordnung über die
Emissionsbegrenzung von Spanplatten-erzeugenden Anlagen übermittelt hat?
2. Welche Grenzwerte sind in diesem Entwurf für die einzelnen
Anlagenkonfigurationen verankert hinsichtlich
a) Formaldehyd
b) Phenol
c) Summe der organischen Säuren
d) Kohlenwasserstoffe insgesamt
e) Staub
3. Entsprechen diese Werte dem Gebot der Emissionsbegrenzung nach dem Stand der
Technik, oder sind Ihnen technische Verfahren bekannt, die eine bessere
Schadstoffreduktion und damit strengere Grenzwerte ermöglichen würden?
4. Welche Übergangsfrist ist, eventuell auch aufgeschlüsselt auf unterschiedliche
Anlagenkonfigurationen, für die Anpassung an den durch die Verordnung
vorgegebenen Stand der Technik vorgesehen?
5. Werden Sie einer Verordnung zur Emissionsbegrenzung aus Spanplatten
erzeugenden Anlagen zustimmen, die Grenzwerte für die Emissionsbegrenzung
beinhaltet, die nicht dem modernsten Stand der Technik der Emissionsbegrenzung
entsprechen?