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der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Spanplattenverordnung
Dem Anfragesteller wurde von inem Journalisten berichtet, daß der Eigentümer der Egger-
Werke in einem lnterview erkklärt habe, die Spanplattenverordnung sei "quasi durch" und
ganz in seinem Sinne abgefaßt. Seltsam mutet in diesem Zusammenhang auch an, daß eine
bereits aufgezeichnete Fernsehsendung der Redaktton " Konflikte" plötzlich ohne Angabe von
Gründen verschoben worden ist.
Da die unterfertigen Abgeordneten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Experten einen
Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Emissionsbegrenzung von Spanplatten-erzeugenden
Anlagen ausgearbeitet haben, der auch dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten zur Verfügung steht und des weiteren immer dafür eingetreten sind, eine
Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik gesetzlich vorzuschreiben, stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmimster für wirtschaftliche Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ressort eine Verordnung zur Emissionsbegrenzung von
Spanplatten-erzeugenden Anlagen fertiggestellt wurde?
2. Welche Grenzwerte sind in diesem Entwurf für die einzelnen
Anlagenkonfigurationen verankert hinsichtlich
a) Formaldehyd
b) Phenol
c) Summe der orgamschen Säuren
d) Kohlenwasserstoffe insgesamt
e) Staub
3. Entsprechen diese Werte dem Gebot der Emissionsbegrenzung nach dem Stand der
Technik, oder sind lhnen technische Verfahren bekannt, die eine bessere
Schadstoffreduktion und damit strengere Grenzwerte ermöglichen würde?
4. Welche Übergangsfrist ist, eventuell auch aufgeschlüsselt auf unterschiedliche
Anlagenkonfigurationen, für die Anpassung an den durch die Verordnung
vorgegebenen Stand der Technik vorgesehen?
5. Wie sind die weiteren Schritte bis zur Erlassung einer Verordnung über die
Begrenzung der Emissionen von Spanplatten-erzeugenden Anlagen?
6. Bis wann werden Sie diese Verordnung erlassen?