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der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Spanplattenverordnung

 

 

Dem Anfragesteller wurde von inem Journalisten berichtet, daß der Eigentümer der Egger-

Werke in einem lnterview erkklärt habe, die Spanplattenverordnung sei "quasi durch" und

ganz in seinem Sinne abgefaßt. Seltsam mutet in diesem Zusammenhang auch an, daß eine

bereits aufgezeichnete Fernsehsendung der Redaktton " Konflikte" plötzlich ohne Angabe von

Gründen verschoben worden ist.

 

Da die unterfertigen Abgeordneten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Experten einen

Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Emissionsbegrenzung von Spanplatten-erzeugenden

Anlagen ausgearbeitet haben, der auch dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten zur Verfügung steht und des weiteren immer dafür eingetreten sind, eine

Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik gesetzlich vorzuschreiben, stellen die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmimster für wirtschaftliche Angelegenheiten

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ressort eine Verordnung zur Emissionsbegrenzung von

Spanplatten-erzeugenden Anlagen fertiggestellt wurde?

 

2. Welche Grenzwerte sind in diesem Entwurf für die einzelnen

Anlagenkonfigurationen verankert hinsichtlich

a) Formaldehyd

b) Phenol

c) Summe der orgamschen Säuren

d) Kohlenwasserstoffe insgesamt

e) Staub

 

3. Entsprechen diese Werte dem Gebot der Emissionsbegrenzung nach dem Stand der

Technik, oder sind lhnen technische Verfahren bekannt, die eine bessere

Schadstoffreduktion und damit strengere Grenzwerte ermöglichen würde?

 

4. Welche Übergangsfrist ist, eventuell auch aufgeschlüsselt auf unterschiedliche

Anlagenkonfigurationen, für die Anpassung an den durch die Verordnung

vorgegebenen Stand der Technik vorgesehen?

 

5. Wie sind die weiteren Schritte bis zur Erlassung einer Verordnung über die

Begrenzung der Emissionen von Spanplatten-erzeugenden Anlagen?

 

6. Bis wann werden Sie diese Verordnung erlassen?